bestimmungen
Lebensdauertabelle
Lebensdauertabelle
Die «Paritätische Lebensdauertabelle» (Seiten 2 bis 13) wurde vom Schweize- rischen Hauseigentümerverband und dem Schweizerischen MieterInnenver- band gemeinsam erarbeitet und wird von sämtlichen massgebenden Organisa- tionen der Immobilienwirtschaft mitgetragen1.
Die erwähnten Bauteile, Materialien, Geräte und Apparate werden normaler- weise im Mietwohnungsbau verwendet. In der Regel wird bei der Beurteilung der Lebensdauern vom Ersatz einer Einrichtung einer 90er-Jahr-Baute ausge- gangen.
Die innerhalb der Lebensdauertabelle kursiv gesetzten (Preis)-Angaben sind als ergänzende Erläuterungen der Herausgeberin dieser Broschüre zu verste- hen. Es handelt sich dabei nicht um paritätisch festgelegte Angaben. Die Prei- se wurden im Dezember 2005 bei Unternehmern, Herstellern und Reinigungs- instituten erhoben. Dazu ist folgendes zu beachten:
- Sie sind zudem lediglich als Grössenordnung und nicht als effektive Preisangaben zu verstehen.
- Den meisten Kostenangaben liegt eine Kleinmenge zugrunde: Z.B. Malerarbeiten oder Bodenbeläge für nur ein Zimmer einer Wohnung.
- Die Fahrkosten zum Einsatzort sind nicht berücksichtigt.
- Der Begriff «Ersatz» geht davon aus, dass ein bisher vorhandener Gegenstand ersetzt wird. Dabei sind weder Abbruch- noch Abtransportkosten etc. im Preis enthalten.
- Bei den Küchengeräten und Sanitärapparaten sind weder Billigst- noch Luxusangebote berücksichtigt.
Die angegebenen Preise sind immer Richtpreise und können stark variieren je nach Menge, Produkt und Ort wo die Sache eingesetzt wird. Für die Ermittlung von genauen Kostenangaben empfiehlt es sich, eine konkrete Offerte – bei grösseren Arbeiten im Konkurrenzverfahren unter mehreren Unternehmungen – einzuholen. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass der Preis nicht immer et- was über die Qualität, bzw. die Lebensdauer eines Gegenstandes aussagt.
Die Angaben zur Schlussreinigung sind für die Kantone Basel-Stadt und Basel- land oft nicht zutreffend: Hier wird in der Regel vertraglich vereinbart, dass die Wohnung in «besenreinem» Zustand zurückgegeben werden muss. Dabei wird jedoch durch die Vermieterschaft eine «Reinigungspauschale» erhoben. Diese ist jedoch nur zu bezahlen, wenn der Vermieter die Wohnung tatsächlich reinigt und nur bis zur Höhe der vereinbarten Pauschale, auch wenn die tatsächlichen Reinigungskosten höher sind.
Die «Lebensdauertabelle» findet in der Regel bei zwei Vorgängen Anwendung:
- Zur Bewertung von Schäden und Mängeln (in der Regel beim Auszug aus dem Mietobjekt).
- Zur Berechnung der Mietzinsveränderung bei wertvermehrenden Investitionen.
1 Sie wird von folgenden Verbänden und Organisationen unterstützt: Schweizerischer Versicherungsverband (SVV); Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT); Schweizerischer Verband für Wohnbau- und Eigentumsförderung (SWE); Schweizerischer Verband für Wohnungswesen SVW; Verband der Immobilien- Investoren (VIV); Vereinigung Zürcher Immobilienfirmen (VZI); Schweizerischer Ver- band Liberaler Baugenossenschaften (VLB), © Copyright bei HEV Schweiz und SMV/D (Publikation auch Auszugsweise nur mit Zustimmung der Herausgeber)
Bestehen Mängel, welche der Mieter nicht zu verantworten hat und der Vermie- ter behebt diese nicht innert angesetzter Frist, so kann der Mieter eine Reduk- tion seines Mietzinses verlangen.
Paritätische Lebensdauertabelle
Die Tabelle enthält Richtlinien für die voraussichtliche Lebensdauer verschie- dener Einrichtungen in Wohn- und Geschäftsräumen. Die angegebene Lebens- dauer basiert jeweils auf Durchschnittswerten für mittlere Material- und Ar- beitsqualitäten bei normaler, durchschnittlicher Beanspruchung durch die Mie- terschaft. Sofern eine überrmässige Abnützung vorliegt, werden Instandstel- lungskosten zwischen den Mietparteien aufgrund der angegebenen Lebens- dauer aufgeteilt.
Bei kleineren übermässigen Abnutzungen, die einer Nachmieterschaft zugemutet werden können (z.B. bei Kratzern auf der Küchenabdeckung, offenen Dübellöchern, abgeschlagener Farbe an Radiatoren, Türrahmen und anderen exponierten Stellen) müssen durch die Mieterschaft nur die Reparaturkosten übernommen werden. In solchen Fällen ist oft sowohl Vermieter- als auch Mieterschaft mit einer Minderwertentschädigung am besten gedient.
Bei laufenden Mietverhältnissen hat die Mieterschaft keinen Anspruch darauf, dass Einrichtungen automatisch erneuert oder ersetzt werden, wenn deren Lebensdauer abgelaufen ist. Ein entsprechender Anspruch des Mieters besteht nur dann, wenn Einrichtungen mangelhaft sind. Eine Einrichtung gilt zudem nur als mangelhaft, wenn deren Weiterbenutzung im bisherigen Zustand dem Mieter in objektiver Hinsicht nicht mehr zugemutet werden kann. Zur Vornahme von so genannten Schönheitsreparaturen ist der Vermieter nicht verpflichtet.
Der Anspruch der Mieterschaft auf die Erneuerung und den Ersatz von mangelhaften Einrichtungen in einem laufenden Mietverhältnis besteht auch dann, wenn deren Lebensdauer noch nicht abgelaufen ist.
Ist die Mangelhaftigkeit einer Einrichtung allerdings durch die Mieterschaft verschuldet, so muss diese für die entsprechenden Reparaturkosten bzw.
anteilmässig für die Kosten einer Ersatzanschaffung oder Erneuerung im Rahmen der noch nicht abgelaufenen Lebensdauer aufkommen. Muss z.B. der beim Einzug neu gelegte Spannteppich im Wohnzimmer nach sechs Jahren ersetzt werden, weil dieser durch einen umgekippten Christbaum stark beschädigt wurde (Brandspuren, Kerzenwachsflecken), so muss der Mieter 40% der Kosten des neu anzuschaffenden Spannteppichs übernehmen (Lebensdauer eines Spannteppichs mittlerer Qualität 10 Jahre).
Kleinere Einrichtungsgegenstände, die im Laufe des Mietverhältnisses defekt werden, müssen auf Kosten der Mieterschaft ersetzt werden. In der Tabelle sind Beispiele solcher Gegenstände mit kU (kleiner Unterhalt) bezeichnet.
Reduktion der Lebensdauer bei besonderer Nutzung
Insbesondere Boden-, Wand- und Deckenbeläge
Büros 20%
Gewerbe mit wenig Beanspruchung (z.B. Läden) 25%
Gewerbe mit viel Beanspruchung (z.B. Restaurant) 50%
Heizung / Lüftung / Klima | ||
Heizkessel | 20 Jahre | |
Brenner | 20 Jahre | |
Steuerung | 20 Jahre | |
Umwälzpumpe | 20 Jahre | |
Kamine: | ||
Chromstahl | 20 Jahre | |
Glaskeramik | 20 Jahre | |
Wärmepumpe | 20 Jahre | |
Umformer, bei Fernwärme, inkl. Anschlussgebühr | 25 Jahre | |
Sonnenkollektoren | 20 Jahre | |
Bodenheizung | 30 Jahre | |
Radiatoren / Heizwände: | ||
Radiator | 50 Jahre | |
Handtuchradiator
Richtpreis: Ersatz |
pro Stk. |
30 Jahre
1’000.– |
Leitungen Kupfer/Stahl/Guss | 50 Jahre | |
Kunstharzfarbanstrich zu Leitungen und Radiatoren
Richtpreis: Neuanstrich |
pro Stk. |
20 Jahre
80.– |
Kunstharzfarbe einbrennlakiert zu Leitungen und Radiatoren 20 Jahre Elektroinstallation der Heizanlage 20 Jahre Öl- / Brennstofftank:
innenliegend 30 Jahre
erdverlegt 20 Jahre
Leckschutzanlage 20 Jahre
Messinstrumente:
Wärme-, Mengen- und Durchflusszähler 15 Jahre
Heizkostenverteiler 15 Jahre
Ventile:
Thermostat-Radiatorventile 20 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 350.–
Gewöhnliche Radiatorenventile 20 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 250.–
Klimageräte, Kleingeräte für einzelne Räume 15 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 1’300.–
Lüftung:
Kontrollierte Wohnungslüftung 20 Jahre
Lüftungskanäle 25 Jahre
Zentrale Warmwasseraufbereitung
Kombi-Kessel 20 Jahre
Umwälzpumpe 20 Jahre
Elektroinstallationen, der Warmwasseraufbreitungsanlage 20 Jahre
Messinstrumente, elektronische Zähler 15 Jahre
Boiler:
Kombiboiler, mit Heizung kombiniert 20 Jahre
Elektroboiler 20 Jahre
Gasapparate 20 Jahre
Cheminée
Cheminèes:
Cheminée, Cheminéeofen 25 Jahre
Schamottsteinauskleidung 15 Jahre
Richtpreis: Neuauskleidung pro m2 800.–
Warmluft-Cheminée 25 Jahre
Ventilator, zu Rauchabzug 20 Jahre
Aggregate:
für Warmluftcheminée 20 Jahre
zur Wärmerückgewinnung 20 Jahre
Cheminéeabschluss, Metallgitter, Glas 20 Jahre
Gebäudehülle
Gebäudeisolation, Fenster, Rollladen, Lamellenstoren, Dach
Kompaktisolation:
Styropor 25 Jahre
Mineralwolldämmplatten 30 Jahre
Hinterlüftete Fassadenisolation:
Holzverkleidung 30 Jahre
Platten 30 Jahre
Eternitverkleidung, -Schindeln 40 Jahre
Verputz:
Mineralische Fassadenputze, auf Mauerwerk 40 Jahre
Kunststoffputze Fassade, auf Mauerwerk 25 Jahre
Silikatanstrich, auf Fassadenputz (rein mineralisch) 25 Jahre Dispersionsfarbe, aussen, Beschichtung für mineralische Untergründe 20 Jahre Kleinreparaturen an Fassade:
Richtpreis: Loch flicken nur oberflächlich pro Loch 300.–
Richtpreis: grösseres Loch flicken inkl, Ersatz
Wärmedämmung (grösseres Loch) pro Loch 600.–
Estrich- / Keller- / Dachisolation 30 Jahre
Fensterbänke, Anpassung an Isolation 30 Jahre
Fugendichtungen, Kittfugen aussen, elastisch 10 Jahre
DV-Fenster, Doppelverglasung in Holz 25 Jahre
IV-Fenster:
Kunststoff, Wärme-/Schallschutzfenster 25 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Flügel 450.– Holz, Wärme-/Schallschutzfenster 25 Jahre Richtpreis: Ersatz pro Flügel 500.–
Holz-Metall, Wärme-/Schallschutzfenster 25 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Flügel 550.– Metall, Wärme-/Schallschutzfenster 30 Jahre Richtpreis: Ersatz pro Flügel 600.–
Beschichtung, mit Öl- , Kunstharz- oder
Acrylharz-Anstriche bei Fenstern, -bänken 10 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro m 30.–
Gummidichtungen, zu Fenstern 10 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro m 20.–
Reinigung
Richtpreis: Fenster Holz, Doppelverglasung (allseitig) pro m2 40.–
Richtpreis: Fenster Holz oder Kunststoff,
Isolierverglasung pro m2 20.–
Rollläden:
Holz 25 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 850.–
Metall, Aluminium 30 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 700.–
Lamellenstoren:
aussen, Aluminium 25 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 650.–
innen, Aluminium oder Kunststoff 15 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 400.–
Gurten, für Rollladen und Storen 8 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 100.–
Motoren für Stoffstoren, Raffstoren, Rollläden 15 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 500.–
Kurbeln:
Kurbeln 15 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 150.–
Kurbel-Halterung, Metall 10 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. (inkl. Mont.) 110.–
Kurbel-Halterung, Kunststoff 5 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. (inkl. Mont.) 108.–
Jalousieläden:
Holz 30 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Flügel 700.–
Holz, neuer Anstrich 15 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Flügel 160.–
Metall, Aluminium 40 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Flügel 700.–
Reinigung
Richtpreis: Jalousieläden: Holz pro m2 100.–
Richtpreis: Rollläden: Holz, Metall, Kunststoff pro m2 150.–
Richtpreis: Rollläden: Kunststoff pro m2 150.–
Richtpreis: Rafflamellenstoren: aussen, Alu,
Kunststoff, Metall pro m2 150.–
Richtpreis: Rafflamellenstoren: innen, Alu oder
Kunststoff pro m2 150.–
Richtpreis: Rafflamellenstoren: aussen, Alu oder
Kunststoff pro m2 150.–
Richtpreis: Stoffstoren pro m2 30.–
Flachdach:
Kiesklebedach 30 Jahre
Zementplattenbelag 30 Jahre
Schrägdach:
Ziegel, Eternit 50 Jahre
Ziegel, Eternit, mit neuer Wärmedämmung 50 Jahre
Dachrinne, Fallrohre, etc.:
gestrichen oder verzinkt 20 Jahre
Kupfer-Titan-Zink 30 Jahre
Chromstahl, Uginox, Kupfer 40 Jahre
Vordach:
Konstruktion Metall 30 Jahre
Konstruktion Holz 30 Jahre
Glaseinsatz, zu Türen 30 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro m2 800.–
Beschläge, zu Türen 15 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 30.–
Gummidichtungen, zu Türen 15 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro m 20.–
Schiebetüren/Faltwände:
Holzwerkstoff oder massiv 30 Jahre
Rollen 15 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 50.–
Türrahmen, -zargen, -schwellen, innen:
Rahmen und Schwellen in Holz 30 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 550.–
Rahmen und Schwellen in Metall, Kunst- oder Naturstein 40 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 800.–
Zargen Metall 30 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 300.–
Fenstersimse, innen, lackiert, Öl-, Acryl, oder Kunstharzfarbanstriche | 20 Jahre |
Schlösser: | |
Wohnungstüre | 30 Jahre |
Richtpreis: Ersatz pro Stk. | 220.– |
Zimmertüre | 30 Jahre |
Richtpreis: Ersatz pro Stk. | 180.– |
Kittfugen | 10 Jahre |
Richtpreis: Ersatz pro m | 25.– |
Schliessanlagen, automatische | 20 Jahre |
Reinigung
Richtpreis: Zimmertüren (mit Rahmen) pro m2 |
20.– |
Richtpreis: Zimmertüren, Spanplatten,
gestrichen/fourniert (80×200 cm) pro m2 |
20.– |
Preisrahmen: Wohnungseingangstüre, Massivholz,
Metall pro m2 |
30.– |
Malerarbeiten, Boden abdecken
Richtpreis: mit Papier pro m2 |
3.– |
Richtpreis: mit Plastik pro m2 | 5.– |
Richtpreis: mit Pavatex pro m2 | 15.– |
Richtpreis: über Treppen, Geländer, etc. mit Plastik
und Pavatex pro Tritt |
15.– |
Bodenbeläge | |
Böden: | |
PVC, Novilon etc. | 20 Jahre |
Richtpreis: Ersatz pro m2 | 80.– |
Gummi, Kautschuk | 20 Jahre |
Richtpreis: Ersatz pro m2 | 120.– |
Linoleum | 20 Jahre |
Richtpreis: Ersatz pro m2 | 80.– |
Korkboden versiegelt | 15 Jahre |
Richtpreis: Ersatz pro m2 | 130.– |
Laminatböden (Kunstparkett): | |
günstige, schlechte Qualität, Klasse 31 | 10 Jahre |
Richtpreis: Ersatz pro m2 | 80.– |
mittlere Qualität, Klasse 32 | 15 Jahre |
Richtpreis: Ersatz pro m2 | 100.– |
gehobene Qualität, Klasse 33 | 25 Jahre |
Richtpreis: Ersatz pro m2 | 110.– |
Parkett / Holzriemenböden: | |
Klebeparkett, kleinformatiges Massivholzparkett (Klötzliparkett), bis ca. 6 x renovierbar |
40 Jahre |
Richtpreis: Ersatz pro m2 | 90.– |
Hartholzriemen / Massivparkett, bis ca. x renovierbar | 40 Jahre |
Fernseh- und Radioempfang / elektrische Anlagen
TV-Kabelanschluss
Richtpreis: Ersatz |
Stk. |
10 Jahre
370.– |
ISDN-Anschluss
Richtpreis: Ersatz |
Stk. |
10 Jahre
340.– |
TV-Antenne / Satelitenschüssel | 10 Jahre | |
Telefonverteiler, Installationen | 25 Jahre | |
Telefonhauszentrale, Kleinzentrale
Richtpreis: Ersatz |
Stk. |
15 Jahre
4’000.– |
Schalter
Richtpreis: Ersatz |
Stk. |
15 Jahre
150.– |
Steckdosen
Richtpreis: Ersatz |
Stk. |
15 Jahre
150.– |
Fassungen
Richtpreis: Ersatz |
Stk. |
15 Jahre
200.– |
Zähler | 20 Jahre |
Leuchten, Decken- und Wandleuchten in Küche, Bad, WC 20 Jahre
Leitungen 40 Jahre
Starkstromanlagen 40 Jahre
Balkone / Sonnenstoren / Wintergarten
Balkone:
Holzkonstruktion 30 Jahre
Metallkonstruktion 40 Jahre
Zementplatten 30 Jahre
Feinsteinzeugplatten 25 Jahre
Geländer, Holzlatten, gestrichen 20 Jahre
Geländer, Metallprofile, Rohre, Bleche, gestrichen oder einbrennlackiert 30 Jahre
Sonnenstoren:
Holz, gestrichen oder lasiert, Kunststoffkonstruktion mit Verglasungen 20 Jahre Stahl, grundiert und gestrichen mit Verglasungen 25 Jahre
einbrennlackiertes Aluminium, feuerverzinkte oder einbrennlackierter Stahlkonstruktionen mit Verglasungen 30 Jahre
Isolierverglasung 25 Jahre
Richtpreis: Glasersatz pro m2 400.–
Einfachverglasung 25 Jahre
Richtpreis: Glasersatz pro m2 150.–
Maurerarbeiten 25 Jahre
Plattenarbeiten 25 Jahre
Keramikplattenarbeiten 25 Jahre
Elektroinstallationen, zu Wintergarten etc. 25 Jahre
Terrassen:
Geländer, Holzlatten, gestrichen 20 Jahre
Geländer, Metallprofile, Rohre, Bleche, gestrichen oder einbrennlackiert 30 Jahre Zementplatten 30 Jahre
Feinsteinzeugplatten 25 Jahre
Elektroinstallationen, auf Terrassen 25 Jahre
Gartensitzplatz, Eternit-Waren 10 Jahre
Spielplatz:
Spielgeräte, Metall, Holz, Kunststoff 15 Jahre
Fussmatten, Schmutzschleusen, Fussabstreiffer, textil 10 Jahre
Keller- und Estrichausbau
Nutzung für Wohn- und Arbeitszwecke 40 Jahre
Nutzung als Lagerraum 40 Jahre
Schutzraumbelüftung 40 Jahre
Aufzug
Liftanlage 30 Jahre
Elektroinstallationen, zu Liftanlage 30 Jahre
Gemeinschaftseinrichtungen
Waschmaschine 15 Jahre
Tumbler 15 Jahre
Trockenapparat 15 Jahre
Wasserenthärtungsanlage 20 Jahre
Kombischliessanlage 20 Jahre
automatische Türöffner-Anlage, mechanische Teile 20 Jahre
Gegensprechanlage, Türöffner, elektrische Teile 20 Jahre
Briefkasten 20 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 300.–
Zäune u.ä.:
Metallpfosten mit Holzstaketen o.ä., Holz imprägniert 15 Jahre
Metallpfosten mit Metallstaketen oder Maschendraht 25 Jahre
Gartenmauern, Garagenmauern, Geländemauern, massiv 40 Jahre
Zementplatten, Zugangswege 30 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro m2 60.–
Mietrechtliche Grundlagen
1. Die normale Abnützung
MieterInnen dürfen das Mietobjekt gebrauchen, wie es im Mietvertrag verein- bart worden ist. Sei es als Familienwohnung, als Laden oder als Büro. Für den normalen Gebrauch und die «normale Abnützung» des Mietobjekts zahlt die Mieterschaft Miete. Was unter der «normalen Abnützung» zu verstehen ist, bemisst sich in erster Linie nach dem vertraglich vereinbarten oder vorausge- setzten Verwendungszweck. So ist der Begriff der «normalen Abnützung» für eine Familie mit mehreren (Klein-) Kindern weiter zu fassen als für eine Frau, die alleine wohnt. Wird ein Wohnraum mit Wissen des Vermieters für Arbeiten mit Rauchimmissionen vermietet, ist die normale Abnützung stärker.
2. Die unsachgemässe Benützung
Die normale Lebensdauer bildet das Kriterium, wieviel beim Auszug bezahlt werden muss. Die Mieterschaft haftet beim Auszug aus einer Wohnung oder aus einem Geschäftsraum nur für Schäden, die sie durch unsorgfältigen Ge- brauch des Mietobjekts verursacht hat. Darunter fallen etwa: Die Beschädigung von Türen durch Hunde, die Benützung von Nagelschuhen auf dem Wohnzim- mer-Parkett, von Kindern bemalte Tapeten oder das übermässige Rauchen. Auch die Einrichtung von Werkstätten und Labors in Wohn- und Büroräumen kann zu einer unsachgemässen Benützung des Mietobjekts führen.
Bei der Haftung für den unsorgfältigen Gebrauch des Mietobjekts spielt es keine Rolle, ob die Mieterschaft selbst, die MitbewohnerInnen, die Angestellten, die Gäste oder die Haustiere mit der Einrichtung von Wohnungen und Geschäftsräumen unsorgfältig umgegangen sind. Wieviel die Mieterschaft zahlen muss, hängt nicht von der Dauer des Mietverhältnisses, sondern vom Zustandswert der beschädigten Sache ab. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Wert, den die Sache unter der Berücksichtigung des Alters und der
«normalen Lebensdauer» noch aufweist. Ein Beispiel: Ein Nadelfilz-Teppich muss ersetzt werden, weil ihn der Hund beschädigt hat. Die «normale Lebensdauer» eines Nadelfilzes beträgt acht Jahre. Der Vermieter hat den Bodenbelag vor 9 Jahren neu verlegt. Der Mieter muss keine Kosten übernehmen, weil die Lebensdauer des Teppichs bereits überschritten ist. Wieviel die Mieterschaft zahlen muss, bemisst sich also nach dem Alter des Einrichtungsgegenstandes, der Installation oder des Bauteils.
Hinweis: Massgebend ist die gesamte Lebensdauer der Sache und nicht die Mietdauer. Ist ein Gegenstand bereits vom Vormieter benutzt worden, so ist diese Dauer bei der Berechnung hinzuzuzählen.
3. Schäden durch Dritte
Werden Schäden durch unbekannte Dritte verursacht (z.B. durch Einbruch), so gilt der Grundsatz, dass die Schäden welche durch Gewalteinwirkung von aus- serhalb der Wohnung (Wohnungstüre, Fenster etc.) verursacht wurden, zu Las- ten des Vermieters (bzw. dessen Versicherung) gehen; wird Eigentum des Mie- ters zerstört, so hat dieser (bzw. dessen Versicherung) die Kosten zu über- nehmen.
4. Die normale Lebensdauer bei besonderer Beanspruchung in Büros, Läden und Restaurants
Die Lebensdauer von Einrichtungen und Bauteilen verringert sich, wenn das Mietobjekt übermässig beansprucht worden ist. Dabei reduziert sich die Le- bensdauer (insbesondere für Boden-, Wand- und Deckenbeläge) bei speziellen Nutzungen wie folgt:
4 für Büros 20%
4 Gewerbe mit wenig Beanspruchung (z.B. Läden) 25%
4 Gewerbe mit viel Beanspruchung (z.B. Restaurant) 50%
5. Die Reduktion der Lebensdauer bei nassen, feuchten und speziell ge- nutzten Räumen
Trotz allfälliger Ventilatoren haben in unzweckmässigen Nassräumen (Räume ohne Fenster, schlechte Entlüftung) oder feuchten Räumlichkeiten ungeeignete Einbaumöbel, Spiegelschränke, Wand- und Deckenanstriche, Fugendichtun- gen, Apparate etc. eine kürzere Lebensdauer.
Keine weitere Reduktion der «Lebensdauer» erfolgt für die besondere Beanspruchung von Räumlichkeiten wie Küche und Kinderzimmer: Diese ist bereits in einer generellen Reduktion der «Lebensdauer» von Anstrichen (von früher 10 Jahre) auf 8 Jahre berücksichtigt.
6. Der «kleine Unterhalt» ist Sache der Mieterschaft
Die Behebung von kleinen Mängeln gehören zum «kleinen Unterhalt», die von der Mieterschaft behoben werden müssen. Dabei sollten die Kosten für die kleinen Ausbesserungen den Richtwert von ca. Fr. 100.– bis Fr. 150.– pro Re- paratur nicht überschreiten. Allgemein gelten Wartungsarbeiten die normaler- weise ohne Beizug von Fachleuten durch die Mieterschaft selbst ausgeführt werden können als «kleiner Unterhalt». Meist findet sich in den «Allgemeinen Bestimmungen zum Mietvertrag» Ausführungen oder eine Auflistung dieser Ar- beiten. Sonst gilt der Ortsgebrauch. Allerdings darf die vertragliche Regelung nicht dazu führen, dass die Mieterschaft zu einer Kostenübernahme verpflichtet wird, die den gesetzlichen Rahmen sprengt.
Beim «kleinen Unterhalt» ist die Mieterschaft nur zur Ausführung der Reparatur auf ihre Kosten verpflichtet, wenn die Ersatzteile noch erhältlich sind. Ist dies nicht der Fall, muss der Vermieter die Instandstellung auf seine Kosten übernehmen.
7. Reparaturen sind fachmännisch durchzuführen
Der kleine Unterhalt und Reparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden. Es darf kein «Flickwerk» entstehen. Im Zweifelsfalle sollen die Reparaturen durch einen Fachmann vorgenommen werden.
8. Wenn Ersatzteile und Apparate nicht mehr erhältlich sind?
Wenn Ersatzteile und Apparate auf dem Markt nicht mehr erhältlich sind, hat die Mieterschaft für die Kosten einer Neuanschaffung nicht vollumfänglich auf- zukommen. Vielmehr muss sie die Kosten im Rahmen der normalen Lebens- dauer übernehmen. Der Kostenanteil berechnet sich also nach der Rest- Lebensdauer des defekten Einrichtungsgegenstands oder des beschädigten Bauteils.
9. Kleinere Schäden wie Farbveränderungen hinter Bildern und Möbeln
Dübellöcher, Schrammen, kleinere Schäden, Farbveränderungen von Bildern («Schatten»), hinter Möbeln usw. gehören in der Regel zur «normalen Abnüt- zung». Die Schäden sollen (wo möglich – fachmännisch repariert oder, wo nicht störend) belassen werden. Kleine Schäden können nicht zum Anlass ge- nommen werden, die ganze Einrichtung auf Kosten der Mieterschaft zu reno- vieren.
Sind kleinere Schäden derart, dass sie nicht mit der «normalen Abnützung» begründet werden können, so kann der Vermieter dafür eine Minderwertentschädigung verlangen. Diese bemisst sich am Umfange des Schadens (ästhetisch, im Gebrauch eingeschränkt etc.) und an der Lebensdauer der Einrichtung.
10. Die Übernahme von Einrichtungen des Vormieters
Der Vermieter kann von der Mieterschaft verlangen, dass beim Auszug der ur- sprüngliche Zustand des Mietobjektes wiederhergestellt wird, sofern Änderun- gen ohne schriftliche vorbehaltlose Zustimmung des Vermieters vorgenommen wurden. Dies gilt auch, wenn die Mieterin von ihrem Vormieter Einrichtungsge- genstände (ohne Zutun des Vermieters) übernommen hat. In diesen Fällen kann die Mieterschaft mit dem Vermieter vereinbaren, dass er beim Auszug keine aufwändige Sanierung der Unterlage unter dem Teppich (Kleberesten), auf dem Untergrund von Einbauten und Apparaten (Belagsfehler) fordert. Eine entsprechende Abmachung muss im Mietvertrag oder im Übernahmeprotokoll festgehalten werden.
11. Abgelaufene Lebensdauer
Ist die Lebensdauer eines Gegenstandes abgelaufen, so muss dieser nicht zwangsläufig ersetzt werden. Ist er nach allgemeinem Ermessen noch in gu- tem, ansehnlichen und gebrauchsfähigen Zustand so kann die Mieterschaft die Erneuerung nicht verlangen (sog. «Schönheitsreparaturen»). Entstehen an sol- chen Gegenständen Schäden, so können dafür keine Minderwerte verlangt werden (Ausnahme: Antiquitäten etc.).
12. Die Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung erbringt in der Regel Leistungen für Beschädigun- gen am Mietobjekt, sofern deren Ursache nicht auf Abnützung, allmähliche Einwirkung oder durch unsachgemässen Gebrauch zurückzuführen ist.
Ist ein solcher Schaden entstanden, so sollte dieser unverzüglich der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden. Steht eine Wohnungsabgabe an und es besteht die Möglichkeit, dass der Vermieter solche Schäden geltend macht, sollte die Versicherungsgesellschaft frühzeitig (ca. 30 Tage vor der Wohnungsabgabe) darüber verständigt werden. In der Regel wird die Gesellschaft einen Schadeninspektor mit der Aufnahme des Mieterschadens beauftragen.
Stellt sich erst bei der Wohnungsabgabe die Schadensforderung des Vermieters, so soll die Mieterschaft ohne Zustimmung der Versicherung keine Zusagen unterzeichnen oder gar Instandstellungsarbeiten ausführen lassen. Zwar kann der Schaden im Abnahmeprotokoll umschrieben werden, jedoch mit dem klaren Hinweis, dass die Übernahme der Schadensbehebungsungskosten vorbehältlich der Zustimmung der Versicherungsgesellschaft erfolge.
Wird die vom Vermieter geforderte Summe durch die Versicherung bestritten, so sollte darauf bestanden werden, dass diese die Kosten für die prozessuale Klärung der Streitfrage übernimmt.
13. Schlüssel (verlorene)
Fehlende Schlüssel müssen auf Kosten des Mieters wie-derbeschafft werden. Bei unregistrierten Schlüsseln hat der Mieter das Recht, diese selbst neu anfertigen zu lassen. Bei registrierten Schlüsseln wird der Ersatz in der Regel durch den Vermieter beschafft. Sind durch verloren gegangene Schlüssel Anpassungen an Schliessplan und/oder Schliessanlage not-wendig, kann dies grössere Kosten zur Folge haben. Solche Aufwendungen sind nur durch die Mieterschaft zu übernehmen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass verlorene Schlüssel zu Missbräuchen verwendet werden können. Die Abgeltung muss angemessen erfolgen:
Preisrahmen: pro Wohnhaus maximal 500 Fr.
Preisrahmen: pro Geschäftshaus maximal 1000 Fr.
Schlüssel, welche von der Mieterschaft auf eigene Kosten während der Mietdauer hergestellt wurden, sind bei der Wohnungsabgabe der Vermieterschaft ohne Entschädigung zu übergeben.
14. Garten allgemein
Sofern im Vertrag nicht anders geregelt: Für den Unterhalt eines Gartens, (z.B. in einem Einfamilienhaus oder in einem Mehr-familienhaus zur Alleinbenützung vermietet wurde) hat der Mieter aufzukommen. Wie und wann er dies tut, ist seine Sache. Dies trifft auch für die Schneeräumung zu. Zurückschneiden von Sträuchern geht zu Lasten des Mieters; nicht jedoch der Gehölzschnitt grosser Bäume.
Substanzielle Veränderungen an der Gartenanlage bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss der Garten den gleichen Zustand aufweisen wie beim Antritt. Im Streitfalle liegt die Beweispflicht beim Vermieter.
Berechnungsbeispiele
Beispiel 1: Ersatz eines Teppichs nach Ablauf der Lebensdauer
Ein Mieter ist vor sechs Jahren in die Wohnung eingezogen. Der Sisalteppich im Wohnzimmer war bereits damals fünf Jahre alt. Insgesamt war der Teppich also elf Jahre in der Wohnung. Da die «Lebensdauer» eines Sisalteppichs höchstens zehn Jahre beträgt, muss der Mieter beim Auszug keine Kosten für diesen Teppich übernehmen. Er ist abgeschrieben und durch die monatlichen Mietzinszahlungen des Mieters bereits vor einem Jahr vollständig abbezahlt.
Beispiel 2: Streichen eines Zimmers
Ein Mieter ist vor vier Jahren in die Wohnung eingezogen. Das Wohnzimmer war beim Einzug frisch gestrichen. Durch starkes Rauchen muss die Wohnung beim Auszug wiederum gestrichen werden:
Rechnung des Malers: | Fr. | 1’300.– |
Lebensdauer des Anstriches | 8 Jahre | |
bereits abgegolten | 5 Jahre | |
durch den Mieter zu übernehmen: 50%2 | Fr. | 650.– |
Beispiel 3: Minderwert durch Sprung im Lavabo |
Ein 12 Jahre altes Keramik-Lavabo wird durch eine fallengelassene Parfümfla- sche beschädigt (nicht stark sichtbare Kerbe in der Lavaboschüssel). Der Er- satz würde insgesamt ca. Fr. 900.– kosten. Rund 1/3 der Lebensdauer ist be- reits abgeschrieben. Der aktuelle Zustandswert beträgt also rund Fr. 600.–. Es scheint angemessen den Minderwert durch die kleine Beschädigung mit 5%, also Fr. 30.– zu berechnen.
2 Bei sehr starkem Nikotinbelag können – zu Lasten des Mieters – Kosten für eine Spe- zialbehandlung des Untergrundes zur Abdeckung der Nikotinablagerungen hinzu- kommen.
© Copyright bei HEV Schweiz und SMV/D (Publikation auch Auszugsweise nur mit Zu- stimmung der Herausgeber)
Treppen
Eine Treppe besteht aus mindestens drei aufeinander folgenden Stufen.[1] Häufig sind auch Kombinationen aus Treppenläufen und Treppenabsätzen sowie, für die sichere Benutzung, Geländer als Absturzsicherung und ein Handlauf zum Festhalten.
Wortgebrauch
In Süddeutschland und Österreich wird im Allgemeinen der Ausdruck Stiege für die Treppe verwendet. Als Treppe wird zumeist nur ein schmaler Holzaufstieg, aber auch eine Wendeltreppe bezeichnet. Andere umgangssprachliche Bezeichnungen von Treppen sind regional auch Steige oder Tritt, im südwestdeutschen, insbesondere alemannischen Sprachraum Staffel. In der Seeschifffahrt spricht man in diesem Zusammenhang auch von Niedergang, der, vom Deck aus gesehen, die tiefer gelegenen Räume im Rumpf des Schiffes erschließt. Die Wissenschaft, die sich mit der Erforschung der Treppen befasst, heißt Scalalogie (lat. scala: Treppe, Stufe).
Funktionen
Treppen und Treppenanlagen sind ein fester und wichtiger Bestandteil der Formensprache der Architektur weltweit. Die Funktion der Treppe ist nicht nur die des lotrechten Erschließungsbauteils, sie stellt auch ein wichtiges Gestaltungselement dar.
Außentreppen werden oft als Würdemotiv vor repräsentativen Gebäuden eingesetzt. Sie erhöhen das Gebäude, stellen es auf einen Sockel. Der Besucher wird beim Hinaufgehen erniedrigt, er steht niedriger als die Person, die am Ende der Treppe auf ihn wartet. Große Außentreppen sind als Aufenthaltsort beliebt, besonders bei Touristen (z. B. Basilique du Sacré-Cœur in Paris, Spanische Treppe in Rom).
Innentreppen weiten den Raum in die Vertikale und können so zu einem besonderen Blickfang werden. Sie sind wettergeschützt und oftmals aufwändiger gestaltet. In der Vergangenheit wurden Holzschnitzereien, Ornamente, Figurinen, verzierte Balustraden und Teppiche ergänzt, heute sind Treppen Objekte, die durch ihre Form, Materialität und Konstruktion auffallen. Besondere Innentreppen dienen dem Bauherren oder Besitzer auch als Statussymbol.
Geschichte
Urzeit
Einfache Treppe als Zugang eines Heiligen Hauses in Osttimor
Die Idee, durch Stufen Höhenunterschiede zu überwinden, kann auch bei Primaten beobachtet werden. An fast allen längerfristigen Siedlungsplätzen mit unterschiedlichen Höhenlagen können Treppen nachgewiesen werden. Funde von Baumstämmen mit stufenartigen Einkerbungen aus dem Neolithikum lassen auf eine Verwendung als Treppe schließen.
Frühe Hochkulturen
Der früheste gestalterische Einsatz von Treppen ist in Göbekli Tepe 10.000 Jahre v. Chr. nachweisbar und findet einen ersten belegten Höhepunkt in der Anlage von Zikkurats in Mesopotamien 6.000 Jahre v. Chr. Neben der reinen Erschließungsfunktion hat die Treppe hier jene Symbolkraft (Übergang von einer Ebene zur anderen; Aufstieg; Zugang zum Transzendenten; Verbindung zwischen Himmel und Erde; Prozessionsweg), die fortan bei fast allen sakralen oder repräsentativen Bauten zum Tragen kommt.
Bronzezeit
Wohl die älteste erhaltene Holztreppe Europas datiert in die Bronzezeit.[2] Sie stammt aus dem prähistorischen Salzbergwerk von Hallstatt und ist komplett erhalten. Die Stiege wurde dendrochronologisch untersucht und konnte auf die Jahre 1344 und 1343 v. Chr. datiert werden. Die Treppenbreite von über 1 m erlaubte ein gleichzeitiges Benutzen in beiden Richtungen bzw. das Nebeneinandergehen von mehreren Menschen, wie es beim Tragen sehr schwerer Lasten erforderlich gewesen sein könnte. Die Stiege besteht prinzipiell aus drei Elementen: den beiden seitlichen Holmen, den Auftrittbrettern und den Distanzbrettern, die über und unter jedem Auftrittbrett in die seitlichen Holme eingelassen sind. Die beiden seitlichen Holme bilden die Wangen der Treppe. Sie bestehen aus Baumstämmen von 20 bis 35 cm Durchmesser. In diese ist je eine 6 cm breite und 8 cm tiefe Längsnut eingearbeitet. Die Auftrittbretter sind lediglich mit einem viereckigen Zapfen in den Wangen zu beiden Seiten in die Nut geschoben.
Die Treppe war durch diese Konstruktionsweise einfach zu bauen, zu transportieren und zu reparieren. Sie gehört zu jenen Spezialentwicklungen des bronzezeitlichen Bergbaus, die in dieser Form nur in Hallstatt belegt sind. Da der Bergdruck die erhaltene Stiege im Christian von Tuschwerk zu beschädigen drohte, war es notwendig, sie an ihrem Fundplatz abzubauen und umzusiedeln. Die Stiege wurde vor dem Abbau umfassend am Fundort dokumentiert. Dann wurde sie in über 60 Einzelteile zerlegt, wobei aufgrund der Enge des Bergwerks und der umgebenden Fundschichten die Stiegenwangen zersägt werden mussten. Die Teile wurden ins Naturhistorische Museum nach Wien gebracht, wo eine umfassende technische Aufnahme durchgeführt wurde. Darüber hinaus wurde sie unter anderem erneut dendrochronologisch untersucht und es wurde eine Computertomographie durchgeführt[3]. Da die Stiege für ihre Erhaltung sehr spezielle klimatische Bedingungen benötigt, wie sie im Hallstätter Salzberg herrschen, und sie zudem der Öffentlichkeit zugänglich sein sollte, wurde sie im Besucherbergwerk der Salzwelten Hallstatt neu aufgestellt. In einem eigens dafür angelegten Schauraum ist sie dort seit Frühjahr 2015 Teil der regulären Führungen. Zuvor war sie ausschließlich im Rahmen von Sonderführungen zu sehen.
Antike
Die Treppe als Würdemotiv: Beispiel Tempel Maison Carrée in Nimes
Auch in der Antike wurden Treppen in der sakralen und repräsentativen Architektur als Würdemotiv eingesetzt. Griechische und römische Tempel stehen in der Regel auf mehrstufigen Sockeln. Die Akropolis in Athen erstieg man über eine Abfolge von Treppen.
Hauptsächlich unter funktionellen Gesichtspunkten entstanden die imposanten, treppenförmig angelegten Sitzreihen der Theater der griechischen Antike wie zum Beispiel in Delphi, Ephesus, Epidauros und Athen wie auch der Theater der römischen Antike. Die Doppelfunktion des Auf- und Abweges und des Sitzens findet sich zudem noch bei den Stadien.
Mittelalter
Turmtreppe bei Caernarfon Castle, Wales (c1300)
Seit dem Mittelalter baute man zunehmend mehrgeschossig, wodurch der Treppe eine immer größere Bedeutung zukam. Das betraf besonders Bürger- und Handelshäuser, die im Spätmittelalter sogar mehrgeschossige Dachstühle als Lagerräume hatten.
Neuzeit
Im Barock wurden Treppen und Treppenhäuser in Schlössern äußerst prunkvoll ausgestattet und dienten zu Repräsentationszwecken. Beispiel: Treppenhaus von Balthasar Neumann in der Residenz in Würzburg.
Dabei lassen sich bisweilen auch bautechnische Kuriositäten finden, zum Beispiel im Schloss Hartenfels in Torgau ist die außen angebrachte Wendeltreppe, der sogenannte Wendelstein, der einzige Zugang zu dem nächsten Geschoss für die gesamte Schlossanlage. Ähnlich exponiert ist der Wendelstein auf der Albrechtsburg in Meißen. Dort ist er allerdings nicht der einzige Zugang zu den oberen Geschossen.
Mit der Erweiterung der Bauaufgaben auf repräsentative öffentliche Gebäude wurde dieses Motiv auch für Theater, Rathäuser und so weiter übernommen.
Moderne
In der Moderne übernahm der Aufzug besonders bei Hochhäusern teilweise die Aufgaben der repräsentativen Vertikalerschließung.
Barrierefreiheit
Um allen Menschen eine uneingeschränkte Nutzung von Gebäuden zu ermöglichen, muss heute ein barrierefreier Zugang zu öffentlichen Gebäuden gegeben sein. Das bedeutet, dass der Eingang neben der Treppe auch über eine Rampe oder einen Aufzug möglich sein muss, damit auch Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer Zugang haben.
Die Treppe in der Kunst
Häufig wird die Treppe auch in der Kunst thematisiert, beispielsweise in den Werken von M. C. Escher und Giovanni Battista Piranesi. Auch in der Literatur schlägt sich das nieder, so beschreibt der ehemalige schwedische Modearzt Axel Munthe in seiner Autobiographie Das Buch von San Michele seinen Wohnort Anacapri auf der Insel Capri, wo seine Villa San Michele steht. Diese wie den oben gelegene Ortsteil Anacapri erreichte man zu seiner Zeit von Marina Grande aus über die links neben der Kirche von San Costanzo beginnende Treppe Scala Fenicia mit ihren über 500 Stufen. Die dort befindliche Serpentinenstraße gab es zu seiner Zeit nicht, so dass diese Treppe die einzige Verbindung von dem unten gelegenen Capri zu dem oben gelegenen Anacapri war. Die Potemkinsche Treppe (früher Richelieu-Treppe) in Odessa wurde durch eine Schlüsselszene in Sergei Eisensteins Film „Panzerkreuzer Potemkin“ berühmt.
Begriffe im Treppenbau
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(1) Treppenabsatz oder Treppenpodest
(2) Zwischenpodest (3) unterer Treppenlauf (4) oberer Treppenlauf (5) Treppenloch: Ausschnitt für die Treppe in der Geschossdecke oder in einer Balkenlage (6) Treppengeländer und Handlauf (7) Treppenauge: Lichte Öffnung oder Luftraum, von Treppenläufen und Absätzen umschlossen und oft über mehrere Stockwerke durchgehend. Umgangssprachlich auch Treppenloch genannt. (8) Austritt (9) Antritt (10) Lauflinie / Gehlinie: Mittellinie des Treppenlaufs, bei gewendelten Treppen meist dezentriert. Die Lauflinie beginnt nach DIN 1356 (Bauzeichnungen) stets „unten“ mit einem Kreis und endet mit einem Pfeil „oben“. Abstand der Gehlinie vom Handlauf meist etwa 45 cm, Freitreppen werden auf Grund ihrer Breite auch unabhängig vom Handlauf begangen. |
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(a) Setzstufe (vertikal)
(b) Vorderkante (VK) Antritt (c) Trittstufe (horizontal) (d) (e) Auftrittsbreite: die horizontale Fläche, die in sich aus der Vorderkante der Trittstufe und der Vorderkante der nächsten Trittstufe ergibt. Ein Überstand der Trittstufe über die Setzstufe bleibt unberücksichtigt. Siehe Treppensteigung. (f) Untertritt (Unterschneidung) (g) Trittfläche (Auftritt + Untertritt (Unterschneidung)) (h) (i) (j) Steigung (Stufenhöhe), siehe Treppensteigung (k) Treppenbelag |
- Treppengeometrie
- lichte Durchgangshöhe: senkrechte Höhe über der gedachten Linie zwischen den Stufenvorderkanten bis Unterkante Decke bzw. Unterkante des darüberliegenden Treppenlaufes/Bauteils
- Treppenhöhe: Differenz zwischen den Fertighöhen (Oberkante Fertigfußboden)
- Steigungsmaß: Das Steigungsmaß oder Steigungsverhältnis gibt das Verhältnis zwischen Stufenhöhe und Auftritt der Treppenstufen und damit der Treppe an. Es wird angegeben als Verhältnis der Maße in cm zueinander (17/29) oder als Verhältniszahl (1:1,7). Für die Wahl des richtigen Steigungsverhältnisses wurden verschiedene Regeln entwickelt, siehe Treppensteigung.
- Anschlussbauteile
- Treppensockel = Verkleidung der Fugen zwischen Treppe und Wand
- Sockelleiste (a) = Leiste, die die Fuge zwischen Fußboden, Treppenstufe, Absatz oder Wandwange und Wandputz verdeckt. Auf den Absätzen und Wandwangen sind das lange Leisten. Bei Treppen ohne Wandwange sind es treppenartig angebrachte kurze Stufenleisten und Setzstufenleisten. Anstelle der Stufen und Setzstufenleisten können sogenannte Bischofsmützen eingebaut werden.
- Bischofsmütze (b) = Verkleidung mit einer der Treppenneigung entsprechenden schrägen oberen Kante. Die Kanten sind durch unterschiedliche weitere kurze Kanten miteinander verbunden, so dass die Form einer Bischofsmütze entsteht.
Typologie
Treppen nach Lage und Funktion
Außenraum
- Außentreppen sind alle Treppen außerhalb von Gebäuden. Da sie der Witterung ausgesetzt sind, ist besonders bei den Materialien auf Witterungsbeständigkeit zu achten. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Treppenstufen zur Stufenkante hin geneigt sein sollten, damit Regenwasser schnell abfließen kann und Pfützen- und Eisbildung vermieden wird. Wegen der besonderen Rutschgefahr bei Regen müssen die Stufenkanten und Auftritte besonders rutschfest sein oder ausgestattet werden. Die Steigung von Außentreppen ist im Allgemeinen niedriger als bei Innentreppen. Gebräuchliche Steigungsverhältnisse sind (16/31), (15/33), (14/35) und (12/39).
- Freitreppen befinden sich außerhalb des Gebäudes, aber an das Gebäude angebaut und sind nicht überdeckt. Diese Treppen führen meist zu einem Gebäudezugang.
- Unter dem Begriff Gartentreppe sind alle Treppen im Garten zusammengefasst. Sie haben meist große Auftrittsbreiten und niedrige Stufenhöhen. Sie dienen zur Überwindung von Höhenunterschieden im Garten oder führen auf eine Terrasse oder zum Eingang auf der Gartenseite eines Gebäudes. Außer in Parks und Schlossgärten sind diese Treppen meist in einfacher Konstruktion.
- Die Eingangstreppe führt direkt zum Eingang. Sie kann sowohl eine Freitreppe als auch eine überdachte Treppe sein. Je nach Gebäudetyp kann es sich dabei um sehr einfache Treppen als auch um reich verzierte aufwändige Repräsentationstreppen handeln. Wenn die Platzverhältnisse sehr beengt sind, kann die Eingangstreppe auch in das Gebäude eingezogen sein.
- Die Hintertreppe hat einen Ausgang an der Hinterseite eines Gebäudes. Sie dient meistens als Zugang für Personal und Lieferanten. Ihre Ausführung ist meist sehr einfach. Oft führt die Hintertreppe auch in den Keller.
- Die Monumentaltreppe zeichnet sich dadurch aus, dass sie entweder extrem breite Treppenstufen hat oder dass sie enorm viele Treppenstufen besitzt – meist ohne Absätze. Beispiele sind: Die Monumentaltreppe „La Scala“ in Caltagirone, Sizilien, mit 142 Stufen. Die Monumentaltreppe in Mihintale, Sri Lanka, aus vier Treppenabsätzen bestehend mit insgesamt 1.840 Stufen.
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Außentreppe in Wuppertal (Vogelsauer Treppe)
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Freitreppe (Potemkinsche Treppe) in Odessa
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Freitreppe zur Palamidi-Festung in Nafplio
Innenraum
- Als Innentreppe bezeichnet man alle Treppen, die sich im Innenraum eines Gebäudes befinden.
- Eine Geschosstreppe verbindet zwei verschiedene Geschosse.
- Eine Kellertreppe führt vom Hauseingang oder vom untersten ausgebauten Geschoss zum Keller und ist oft steiler als die Treppen zu den oberen Stockwerken. Bei älteren Gebäuden ist diese Treppe oft auf tragendem Baugrund ohne tragende Unterkonstruktion aufgebaut und führt oft durch einen sogenannten Kellerhals in einen Gewölbekeller.
- Dachbodentreppen oder kurz Bodentreppen sind Treppen, die zum Dachboden, also zu Räumen im Dachraum führen, welche nicht ständig bewohnt werden. Meist werden einfache Treppenkonstruktionen verwendet (siehe Veränderbare Treppen), es kommen aber auch komfortablere Treppen zum Einsatz.
- Als Ausgleichtreppe bezeichnet man die Treppen, die zum Ausgleich von Höhenunterschieden innerhalb eines Geschosses benötigt werden. Eine Differenztreppe ist eine Treppe mit nur wenigen Stufen, die geringe Höhendifferenzen miteinander verbindet.
- Fluchttreppe
- Das heutige deutsche Bauordnungsrecht unterscheidet notwendige Treppen, die zwingend vorhanden sein müssen und an die Auflagen geknüpft sind, sowie ggf. zusätzlich vorhandene nichtnotwendige Treppen, an die weniger strenge Auflagen geknüpft sind.
- Eine Geheimtreppe ist eine der Öffentlichkeit nicht zugängliche Treppe. Es gibt sie häufig in alten Burgen und Schlössern. Sie dienten entweder der Fluchtmöglichkeit oder waren dafür ausgelegt, unerkannt in Gasträume zu kommen, um dort zu spionieren. Der Zugang zu diesen Treppen erfolgte oft über geheime unsichtbare Türen, sogenannte Tapetentüren.
Spezielle Treppen
Es gibt eine Vielzahl von besonderen Treppentypen für spezielle Anwendungsfälle. Diese sind in der Liste spezieller Treppen zusammengefasst.
Treppen nach Form
Übersicht
Treppen gibt es in unzähligen Formen. Als Draufsicht lässt sich die Form im Grundriss eines Gebäudes darstellen. Der Schnitt liefert in der Regel die dazugehörigen Angaben zur Konstruktion und zum Steigungsmaß. Man kann Treppenformen aufgrund der Anzahl (einläufig, zweiläufig..) oder der Geometrie (gradläufig, gewendelt, geschwungen) ihrer Treppenläufe unterscheiden. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über einige Grundtypen.
Gradläufige Treppen
Gradläufige Treppen sind Treppen, deren Treppenläufe gerade sind, also in keiner Form gewendelt. Alle Stufen haben dieselbe Form und Auftrittsbreite. Richtungsänderungen werden durch Treppenabsätze erreicht. Das ist die einfachste und am weitesten verbreitete Form einer Treppe.
Sehr steile geradläufige Treppen mit halbseitigen Trittstufen bezeichnet man als Raumspartreppe oder Sambatreppe.
Sind in einem Gebäude die Treppenläufe zu den Geschossen ohne Richtungsänderung hintereinander angeordnet, so spricht man auch von einer Himmelstreppe. Der Hintergrund ist, dass man bei der Anordnung eines Fensters am obersten Ende den Eindruck hat, „in den Himmel“ zu steigen. Bei Freitreppen mit ähnlichem Effekt spricht man auch von Himmelsleiter.
Als Scherentreppe bezeichnet man gradläufige Treppen, die über mehrere Geschosse ineinander verschränkt sind. Sie entsprechen in der Funktion einer doppelläufigen Wendeltreppe, also einer Doppelhelix, sind aber im Grundriss orthogonal.
Gewendelte Treppen
Als gewendelte Treppe (von Wendel = schraubenförmige Struktur) bezeichnet man alle Treppen, die nicht gradläufig sind. Die Treppenstufen haben durch Biegungen des Treppenlaufs unterschiedlich große Auftritte, sehr schmal am Treppenauge, sehr breit an der Außenwand des Treppenhauses. Die Lauflinie wählt der jeweilige Benutzer selbst.
Biegt der Treppenlauf um 90° ab, spricht man von viertelgewendelt, macht er eine 180° Biegung, spricht man von halbgewendelt. Bei allen höheren Winkeln spricht man von einer Wendeltreppe.
- Siehe auch Liste antiker Wendeltreppen
Bildergalerie
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Gradläufige Treppe mit zwei Treppenabsätzen
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Gewendelte Treppe
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Spindeltreppe in Spanien
Treppen nach Material
Folgende Treppentypen sind vor allem aufgrund ihrer Materialien unterscheidbar. Die aufgeführten Konstruktionen sind in der Regel spezifisch für dieses Material.
Mauerwerk
- Eine gemauerte Treppe hat immer eine Wand an den Seiten. Auf die Wände wird ein Gewölbe in Treppenneigung gemauert, auf das die Stufen gemauert werden.
Stahlbeton
Diese kann eine Oberfläche aus allen als Bodenbelag geeigneten Stoffen haben. Die Massivtreppe kann ein vor Ort gegossenes Bauteil wie auch ein an den Einbauort geliefertes Fertigbauteil sein. Auch Kombinationen aus Fertigteil und Ortbeton sind möglich.
- Bei der Laufplattentreppe handelt es sich um eine schräge Platte, auf der die Trittstufen als prismenförmige Blöcke direkt aufgebracht sind. Meist sind das Stahlbeton-Massivtreppen oder Stahlbeton-Fertigteiltreppen. Diese Treppen können unmittelbar nach dem Einbau genutzt werden.
- Eine Belagtreppe ist eine Rohtreppe, meist eine Stahlbetontreppe, auf die ein geeigneter Belag als Nutzschicht aufgebracht wird.
Holz
Treppen aus Holz werden seit der Frühgeschichte verwendet. Zuerst waren es Baumstämme, bei denen die Äste wie die Sprossen einer Leiter benutzt wurden, dann einfache Konstruktionen wie der sogenannte Steigbaum, der auf der ganzen Welt zu finden war. Aus diesem wurde die Einholm-Sägezahntreppe mit aufgesattelten Stufen entwickelt. Zwischen diesen einfachen Konstruktionen und modernen Holztreppen gibt es unzählige Variationen.
Üblich sind Balkentreppen, bei denen die Trittstufen auf einem Balken aufliegen, der auch Holm genannt wird. Bei einer aufgesattelten Treppe liegen die Trittstufen auf Tragholmen, die sägezahnförmig ausgeschnitten sind, daher wird diese Konstruktion auch „Sägezahntreppe“ genannt.
Bei Wangentreppen werden die Holzstufen in der seitlich laufenden Treppenwange verankert. Man spricht von einstemmen oder einschieben. Die Holzstufen werden in passende Stemmlöcher oder Nuten eingeschoben. Die Stufen werden mit der Wange verleimt und/oder verschraubt. Alternativ kann die Nut auch als Schwalbenschwanznut ausgebildet sein. Man unterscheidet zwischen halb und voll gestemmten Treppen. Bei der halb gestemmten Treppe entfällt die Setzstufe. Setzstufen können die Treppe nach unten abschließen, alternativ werden Bretter in eine durchgehende Nut in den Wangen eingesetzt, die dann eine weitgehend glatte Untersicht ergeben.
Möglich sind auch Bolzentreppen, bei denen jede Holzstufe mit der vorherigen und nächsten Stufe mit verspannten Bolzen verbunden ist.
Beim Faltwerk sind die einzelnen Trittstufen kraftschlüssig mit den Setzstufen verbunden und wandseitig mit Stahlbolzen befestigt.
Die handwerkliche Holztreppe wird vom Tischler oder Zimmerer gefertigt.
Gusseisen
Gusseiserne Treppen waren zu Beginn der industriellen Fertigung sehr beliebt. Heute findet man gusseiserne Treppen überwiegend als dekorative Spindeltreppen.
Stahl
Bei der Stahltreppe sind die tragenden Teile wie Treppenwangen oder Treppenholme aus Profilstahl oder aus Stahlrohr gefertigt. Die Stufen können gefertigt sein aus Metall (Gitterroste oder Riffelbleche), Naturstein, Beton, Holz, Panzerglas oder einem Materialmix (z. B. estrichverfüllte Wannenstufen aus Blech). Die Treppengeländer und Handläufe können ebenfalls aus Stahl gefertigt sein. Stahltreppen im Außenbereich werden in der Regel durch Feuerverzinken vor Korrosion geschützt.
Häufig findet man Stahltreppen im Industrie- und Gewerbebau und Not- oder Feuertreppen. Stahl ermöglicht relativ filigrane Konstruktionen. Manche Treppen werden (z. B. wegen der hochwertigen Anmutung) aus rostfreiem Edelstahl statt aus verzinktem Stahl gebaut.
Glas
Seit in der Glasforschung Verbundgläser mit hoher Tragfähigkeit entwickelt wurden, experimentieren Architekten mit Glas als Material für Treppen. Als Stufenmaterial ist Glas inzwischen weit verbreitet, meist ist das Tragwerk der Treppe aus Stahl. Inzwischen gibt es weltweit jedoch auch einige Treppen, die ganz aus Glas sind. Aufgrund der hohen Kosten sind das allerdings Ausnahmen, die nur bei sehr hochwertigen Innenarchitekturen (zum Beispiel für Nobelboutiquen) zum Einsatz kommen.
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Treppen nach Konstruktion
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie man die Treppenläufe lagern kann.
Freitragende Treppen
Treppen mit Auflager oben und unten nennt man ‘freitragend’. Auch zweiläufige U-Treppen, bei denen das Zwischenpodest keinerlei Auflager hat, nennt man freitragend.
- Faltwerktreppen werden aus einem treppenlaufbreiten Blechstreifen durch Hin-und-Her-Falten hergestellt. Als Material wird überwiegend Riffelblech verwendet; sie können auch aus Beton oder Holz bestehen. Faltwerktreppen aus Holz sind nicht gefaltet, sondern werden hergestellt, indem man mehrere Holzwerkstoffplatten miteinander verbindet. Das filigrane Aussehen erlangen Faltwerktreppen dadurch, dass die Setzstufe nicht die gesamte Trittstufe “unterfüttert”, sondern nur zu einem geringen Teil unter der Trittstufe angesetzt ist.
- Bei einer Bolzentreppe, auch Tragbolzentreppe genannt, sind die Treppenstufen untereinander mit Tragbolzen biegesteif verbunden.
Balkentreppen
Bei Balkentreppen liegen die Trittstufen auf einem Träger auf, der auch Holm genannt wird. Der Träger besteht meist aus Holz, Brettschichtholz, Stahl oder Stahlbeton.
Einholmtreppen sind Treppen mit nur einem tragenden Balken aus Holz oder Stahl, auf dem die Stufen aufgesattelt sind. Die Trittstufen müssen kippsicher auf dem Holm befestigt sein, was durch Verstrebungen erreicht werden kann. Der Holm muss neben der Biegebelastung auch eine Drehbelastung aufnehmen können. Da der Holm meist in der Mitte der Treppe angeordnet ist, wird diese Konstruktion auch Mittelholmtreppe genannt. Die Zweiholmtreppe ist eine Treppe mit zwei tragenden Balken.
Werden die Stufen massiv ausgeführt, egal ob in Holz, Naturstein, Betonwerkstein oder Stahlbeton, so spricht man auch von einer Blockstufentreppe.
Wangentreppen
Eine Wange ist das tragende schrägliegende Bauteil links und rechts der Treppenstufe. Die linke Wange ist dabei die beim Treppaufgehen links liegende Wange. Als innere Wange, Freiwange oder Lichtwange wird die am Treppenauge liegende Wange bezeichnet. Die Wandwange liegt direkt an der Wand an oder ist mit einem Abstand von max. 6 cm von der Wandoberfläche abgerückt.
Eine Stufenwange hat keine über die gesamte Treppenlauflänge durchgehende schräge Ober- und Unterkante. Die Ober- und Unterkante der Stufenwange ist vielmehr in einem gleichmäßigen parallelen Abstand zu den Stufen und Setzstufen und hat somit ein stufenförmiges Aussehen.
Ein Krümmling oder Kröpfling ist die gebogene Verbindung von zwei die Richtung wechselnden Wangen oder Handläufen.
Den im Bild (Fig. 12. links) sichtbaren senkrechten Pfosten, an dem das Treppengeländer beginnt, nennt man Antrittpfosten. Er kann kunstvoll verziert sein, wird aber bei modernen Treppen eher nüchtern ausgeführt.
Die im Bild (Fig. 13. rechts) sichtbare senkrechte Holzsäule mit dem Abhängling gehört zu den Hängesäulen.
Andere Konstruktionsarten
Bei einer Kragstufentreppe sind die Stufen einseitig an bzw. in der Treppenhauswand als Kragarm befestigt. Die Treppenstufen sind meist Naturstein- oder Stahlbeton-Blockstufen.
Bei einer Abgehängten Treppe, auch als Harfentreppe bezeichnet, werden die Stufen an dünnen Seilen oder Stäben aus Edelstahl oder anderen geeigneten Materialien von der Decke abgehängt. Die Seile bzw. Stäbe sind meist zum Boden hin abgespannt. Diese Treppenart kann auch als Treppe mit tragendem Geländerholm ausgeführt werden. Hier übernimmt der bohlenförmige Holm, der zugleich auch als Handlauf genutzt wird, die anfallenden Kräfte der Abhängung. Das harfenähnliche Aussehen dieser Konstruktion gibt ihr den Namen.
Bei Schwebetreppen oder Schwebestufen werden die einzelnen Stufen kraftschlüssig mit der Wand verbunden und „schweben“ im Raum.
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Freitragende Treppe am Hauptbahnhof Darmstadt
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Zeichnung einer Wangentreppe
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Eingespannte Treppenstufen
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Teilweise hängende Konstruktion (Frank Lloyd Wrights Louis Penfield House)
Tragsysteme
Entsprechend der Vielzahl von Treppengeometrien ist eine Vielzahl von statischen Tragsystemen möglich. Für den Lastabtrag sind dabei als Vertikallasten neben dem Eigengewicht der Konstruktion die Verkehrslasten auf der Treppe zu berücksichtigen. Zusätzlich sind horizontale Lasten auf Geländer oder Holme und bei Treppen, die der Witterung ausgesetzt sind, Windlasten zu beachten.
- Treppen mit selbsttragenden Stufen sind ein Tragsystem. Die Treppenstufen tragen dabei die Lasten als einfacher oder eingespannter Balken in Querrichtung ab. Die Lagerung bzw. Einspannung der einzelnen Stufen kann in Treppenhauswänden, Längsträgern oder einer Spindel erfolgen, die für den weiteren Lastabtrag sorgen. Die Längsträger sind bei Stahl- oder Holztreppen seitliche Wangenträger oder unten liegende Holmträger, bei Stahlbetontreppen massive Laufbalken. Die Treppenträger bestimmen die Steigung und können im Grundriss gekrümmt sein, sie tragen die Lasten in Längsrichtung nach oben und/oder unten ab. Als statisches System liegt ein räumlicher, evtl. gekrümmter, Balken vor.
- Im Stahlbetonbau gibt es als zusätzliches wichtiges Tragsystem die Treppe mit gerader Lauflinie, bestehend aus den geneigten Laufplatten, die die Stufen tragen und etwaigen horizontalen Platten als Absätzen. Das statische System besteht jetzt nicht mehr aus einem räumlichen Balkensystem, sondern aus einzelnen Plattenelementen oder bei monolithischer Verbindung von Absatz und Lauf aus einem räumlich wirkenden Flächentragwerk, auch Faltwerk genannt. Der allgemeine Sonderfall des freitragenden, räumlich gekrümmten Treppenlaufes wird heute in der Statik mit der Methode der finiten Elemente berechnet.
Normen und Vorschriften
Die für den Treppenbau in Deutschland relevanten Normen und Vorschriften sind:
- Bauordnungsrecht der Länder:
- Bauordnungen (speziell Fünfter Abschnitt der Musterbauordnung: Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen)
- soweit zutreffend: Versammlungsstättenverordnungen, Geschäfts- und Warenhausverordnungen, Krankenhausbauverordnungen, Industriebauverordnungen und Bestimmungen über Bau und Ausrüstung von Schulen und Kindertageseinrichtungen
- DIN 18 065 Maßliche Anforderungen an Treppenbauwerke
- DIN 18040-1 + DIN 18024-1: 2010-10 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlage – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
- Die DIN EN ISO 14122 „Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen“ regelt in Teil 1 „Wahl eines ortsfesten Zugangs zwischen zwei Ebenen“ Treppen mit Neigungswinkeln (Steigungswinkel) von 20° bis 45°
- Die DIN 24 531 „Roste als Stufen“ behandelt Trittstufen aus Gitterrosten
- BGI/GUV-I 561, ‘Information Treppen’ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)[4] (ehemals BG-Information „Treppen“ BGI 561 bzw. “Merkblatt für Treppen” ZH 1/113)
- Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) mit Arbeitsstätten-Regeln: ASR 12/1-3 „Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände“, ASR 17/1,2 „Verkehrswege“, ASR A2.3 „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“.
- Arbeits-Sicherheits-Information “ASI 4.06 – Treppen”, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe[5]
DIN 18065
Baurechtlich notwendige Treppen
- Die jeweils 18. Stufe muss als Podest ausgebildet sein.
- Die Steigung darf nicht mehr als 19 cm, der Auftritt nicht weniger als 26 und nicht mehr als 37 cm betragen (DIN 18065 Abs. 6 Tab. 1).
Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen gelten weniger strenge Regeln.
ASR A2.3
Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.3[6] nennt Mindestbreiten von Fluchtwegen, die insofern auch für Notwendigen Treppen gelten, welche in den Bereich der Richtlinie fallen.
BGI/GUV-I 561 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
- Der Abstand des Treppenlaufs und -podests von der Wand und/oder vom Geländer darf nicht mehr als 6 cm betragen.
- Treppenabsätze vor oder hinter Türen müssen eine Tiefe von 1 m bzw. von 1,5 m, falls die Tür in Richtung der Treppe aufschlägt, haben. Das gleiche Maß gilt für den Abstand der Treppe zur Tür.
- Die Schrittmaßformel Auftritt + 2 × Steigung = 62 cm ± 3 cm gilt für Auftrittsbreiten von 26 bis 32 cm und Steigungen von 14 bis 19 cm.
- Die Steigungen und Auftritte innerhalb von einer Geschoßtreppe dürfen nicht um mehr als 5 mm von den Sollmaßen abweichen. Von einer Stufe zu anderen darf ebenfalls keine größere Abweichung dieser Maße als 5 mm vorliegen.
- Bei Freitreppen, Kindergärten und -krippen muss der Auftritt 30 bis 32 cm und die Steigung 14 bis 16 cm betragen. Bei Versammlungsstätten, Verwaltungsgebäude, Schulen, Horte gelten entsprechend 29 – 31 cm und 15 – 17 cm, sowie bei gewerblichen und sonstige Bauten 26 – 30 cm und 16 – 19 cm bzw. bei Steiltreppen und Zugängen zu maschinellen Anlagen 21 – 30 cm und 14 – 21 cm (bei Auftrittsbreiten von weniger als 24 cm ist durch Unterschneidung der Stufen eine Auftrittstiefe dieses Maßes herzustellen).
- Wendeltreppen sind nicht als erster Fluchtweg zulässig. Als zweiter Fluchtweg sind sie zulässig, wenn eine Gefährdungsbeurteilung deren sichere Benutzung im Gefahrenfall erwarten lässt (siehe ASR A2.3). In Schulen und Kindertageseinrichtungen sind Spindeltreppen als notwendige Flucht- und Rettungswege nicht zulässig.Die Lauflinie wird bei Wendeltreppen mit nutzbarer Laufbreite bis zu 100 cm in der Mitte der Laufbreite vorgesehen, bei breiteren Treppen im Abstand von etwa 50 cm vom schmalen Stufenende und bei Spindeltreppen in einem Abstand von etwa 4/10 der Laufbreite von der Handlaufseite.Die nutzbare Treppenlaufbreite wird an der Innenseite von der Linie begrenzt, an welcher die Auftrittsbreite der Stufen 10 cm beträgt. Wenn die Treppe gleichzeitig in Auf- und Abwärtsrichtung begangen werden kann, ist die Laufbreite an dieser Linie auch baulich zu begrenzen. Die Auftrittsbreite darf an der Außenseite maximal 40 cm betragen. In Schulen und Kindertageseinrichtungen gilt innen mindestens 23 cm und in 1,25 m Entfernung maximal 40 cm.
- Treppen in Betriebsanlagen, die häufiger und von einer größeren Zahl Personen begangen werden, sollten mit ihren Neigungswinkeln im Bereich zwischen 30° und 38° liegen. Dabei sollte die Breite der Treppe mindestens 60 cm betragen, vorzugsweise 80 cm. Hier gilt:Abweichungen in der Steigung im Treppenverlauf dürfen maximal 15 % betragen.Die Unterschneidung der Stufen muss wenigstens 1 cm betragen.Die lichte Durchgangshöhe muss mindestens 230 cm betragen.
Bei Aufstiegshöhen von über 50 cm und seitlichem Spalt von mehr als 20 cm ist ein Geländer vorzusehen.
Die lotrechte Höhe des Handlaufs oberhalb der Antrittskante muss mindestens 90 cm und über dem Austrittspodest mindestens 110 cm betragen.
- Flache Treppen (Stufenrampen) im Freien sollten Trittflächen mit Gefälle von ca. 2 % zur Trittkante hin besitzen. Stufen und Absätze werden nach der Schrittmaßformel bemessen. In Schulen sollen Fahrradrampen eine Neigung zwischen 10 % und maximal 25 % haben.
- Kantenprofile sind grundsätzlich bündig mit der Stufenoberfläche zu verlegen.
Beleuchtungsstärke
In der Regel „Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten“ (BGR 131) sowie der DIN EN 12464 „Beleuchtung von Arbeitsstätten“, Teil 1 „Arbeitsstätten in Innenräumen“ wird eine Nennbeleuchtungsstärke von wenigstens 150 Lux genannt.
Treppenforschung
Die Architektur-Fakultät der Hochschule Regensburg besitzt bundesweit die einzige internationale Arbeitsstelle für Treppenforschung. Diese Hochschule erhielt auch den Nachlass des Scalalogie-Begründers Friedrich Mielke (1921–2018).