Parkett in der Mietwohnung – Rechte und Pflichten | Naki GmbH
Parkett in der Mietwohnung – was sind die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter? Naki GmbH erklärt die wichtigsten Punkte aus Schweizer Mietrecht-Sicht.
Wer ist zuständig für den Parkettboden?
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Erhaltung des Bodens verantwortlich. Der Mieter ist für normale Pflege zuständig, nicht für Renovation bei normaler Abnutzung.
Was ist «normale Abnutzung»?
- Leichte Kratzer durch normalen Gebrauch
- Mattwerden der Versiegelung über Jahre
- Kleine Fugen durch Klimaschwankungen
Was muss der Mieter bezahlen?
- Schäden durch Vernachlässigung der Pflege
- Absichtliche oder grob fahrlässige Beschädigungen
- Urin von Haustieren (bei nicht-erlaubter Tierhaltung)
Wohnungsübergabe und Parkett
Bei Mietende: Parkett muss in «normalem Zustand» übergeben werden. Nach 10–15 Jahren Mietdauer hat der Mieter Anspruch auf Altersentwertung (Wertverminderung).
Praktische Empfehlung
Bei Ein- und Auszug immer ein Wohnungsprotokoll mit Fotos erstellen. Naki GmbH erstellt auf Wunsch ein schriftliches Gutachten zum Zustand des Bodens.
Fragen zum Parkett in der Mietwohnung – Naki GmbH berät: natmirafizi@gmail.com