Eine Treppe (süddt. und österr. Stiege in geschlossenen Räumen) ist ein aus Stufen gebildeter Auf- oder Abgang, der es ermöglicht, Höhenunterschiede bequem und trittsicher zu überwinden. Das Verhältnis von Steigehöhe zum Auftritt (Trittlänge) ist das (genormte) Steigungsverhältnis der Treppensteigung. Weiterlesen
Eine Treppe besteht aus mindestens drei aufeinander folgenden Stufen.[1] Häufig sind auch Kombinationen aus Treppenläufen und Treppenabsätzen sowie, für die sichere Benutzung, Geländer als Absturzsicherung und ein Handlauf zum Festhalten. Wortgebrauch In Süddeutschland und Österreich wird im Allgemeinen der Ausdruck Stiege für die Treppe verwendet. Als Treppe wird zumeist nur ein schmaler Holzaufstieg, aber auch eine Wendeltreppe bezeichnet. Andere umgangssprachliche Bezeichnungen von Treppen sind regional auch Steige oder Tritt, im südwestdeutschen, insbesondere alemannischen Sprachraum Staffel. In der Seeschifffahrt spricht man in diesem Zusammenhang auch von Niedergang, der, vom Deck aus gesehen, die tiefer gelegenen Räume im Rumpf des Schiffes erschließt. Die Wissenschaft, die sich mit der Erforschung der Treppen befasst, heißt Scalalogie (lat. scala: Treppe, Stufe). Balkentreppen Bei Balkentreppen liegen die Trittstufen auf einem Träger auf, der auch Holm genannt wird. Der Träger besteht meist aus Holz, Brettschichtholz, Stahl oder Stahlbeton. Einholmtreppen sind Treppen mit nur einem tragenden Balken aus Holz oder Stahl, auf dem die Stufen aufgesattelt sind. Die Trittstufen müssen kippsicher auf dem Holm befestigt sein, was durch Verstrebungen erreicht werden kann. Der Holm muss neben der Biegebelastung auch eine Drehbelastung aufnehmen können. Da der Holm meist in der Mitte der Treppe angeordnet ist, wird diese Konstruktion auch Mittelholmtreppe genannt. Die Zweiholmtreppe ist eine Treppe mit zwei tragenden Balken. Werden die Stufen massiv ausgeführt, egal ob in Holz, Naturstein, Betonwerkstein oder Stahlbeton, so spricht man auch von einer Blockstufentreppe. Wangentreppen Eine Wange ist das tragende schrägliegende Bauteil links und rechts der Treppenstufe. Die linke Wange ist dabei die beim Treppaufgehen links liegende Wange. Als innere Wange, Freiwange oder Lichtwange wird die am Treppenauge liegende Wange bezeichnet. Die Wandwange liegt direkt an der Wand an oder ist mit einem Abstand von max. 6 cm von der Wandoberfläche abgerückt. Eine Stufenwange hat keine über die gesamte Treppenlauflänge durchgehende schräge Ober- und Unterkante. Die Ober- und Unterkante der Stufenwange ist vielmehr in einem gleichmäßigen parallelen Abstand zu den Stufen und Setzstufen und hat somit ein stufenförmiges Aussehen. Ein Krümmling oder Kröpfling ist die gebogene Verbindung von zwei die Richtung wechselnden Wangen oder Handläufen. Den im Bild (Fig. 12. links) sichtbaren senkrechten Pfosten, an dem das Treppengeländer beginnt, nennt man Antrittpfosten. Er kann kunstvoll verziert sein, wird aber bei modernen Treppen eher nüchtern ausgeführt. Die im Bild (Fig. 13. rechts) sichtbare senkrechte Holzsäule mit dem Abhängling gehört zu den Hängesäulen. Andere Konstruktionsarten Bei einer Kragstufentreppe sind die Stufen einseitig an bzw. in der Treppenhauswand als Kragarm befestigt. Die Treppenstufen sind meist Naturstein- oder Stahlbeton-Blockstufen. Bei einer Abgehängten Treppe, auch als Harfentreppe bezeichnet, werden die Stufen an dünnen Seilen oder Stäben aus Edelstahl oder anderen geeigneten Materialien von der Decke abgehängt. Die Seile bzw. Stäbe sind meist zum Boden hin abgespannt. Diese Treppenart kann auch als Treppe mit tragendem Geländerholm ausgeführt werden. Hier übernimmt der bohlenförmige Holm, der zugleich auch als Handlauf genutzt wird, die anfallenden Kräfte der Abhängung. Das harfenähnliche Aussehen dieser Konstruktion gibt ihr den Namen. Bei Schwebetreppen oder Schwebestufen werden die einzelnen Stufen kraftschlüssig mit der Wand verbunden und „schweben“ im Raum. Bildergalerie Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.3[6] nennt Mindestbreiten von Fluchtwegen, die insofern auch für Notwendigen Treppen gelten, welche in den Bereich der Richtlinie fallen. BGI/GUV-I 561 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
- Der Abstand des Treppenlaufs und -podests von der Wand und/oder vom Geländer darf nicht mehr als 6 cm betragen.
- Treppenabsätze vor oder hinter Türen müssen eine Tiefe von 1 m bzw. von 1,5 m, falls die Tür in Richtung der Treppe aufschlägt, haben. Das gleiche Maß gilt für den Abstand der Treppe zur Tür.
- Die Schrittmaßformel Auftritt + 2 × Steigung = 62 cm ± 3 cm gilt für Auftrittsbreiten von 26 bis 32 cm und Steigungen von 14 bis 19 cm.
- Die Steigungen und Auftritte innerhalb von einer Geschoßtreppe dürfen nicht um mehr als 5 mm von den Sollmaßen abweichen. Von einer Stufe zu anderen darf ebenfalls keine größere Abweichung dieser Maße als 5 mm vorliegen.
- Bei Freitreppen, Kindergärten und -krippen muss der Auftritt 30 bis 32 cm und die Steigung 14 bis 16 cm betragen. Bei Versammlungsstätten, Verwaltungsgebäude, Schulen, Horte gelten entsprechend 29 – 31 cm und 15 – 17 cm, sowie bei gewerblichen und sonstige Bauten 26 – 30 cm und 16 – 19 cm bzw. bei Steiltreppen und Zugängen zu maschinellen Anlagen 21 – 30 cm und 14 – 21 cm (bei Auftrittsbreiten von weniger als 24 cm ist durch Unterschneidung der Stufen eine Auftrittstiefe dieses Maßes herzustellen).
- Wendeltreppen sind nicht als erster Fluchtweg zulässig. Als zweiter Fluchtweg sind sie zulässig, wenn eine Gefährdungsbeurteilung deren sichere Benutzung im Gefahrenfall erwarten lässt (siehe ASR A2.3). In Schulen und Kindertageseinrichtungen sind Spindeltreppen als notwendige Flucht- und Rettungswege nicht zulässig.Die Lauflinie wird bei Wendeltreppen mit nutzbarer Laufbreite bis zu 100 cm in der Mitte der Laufbreite vorgesehen, bei breiteren Treppen im Abstand von etwa 50 cm vom schmalen Stufenende und bei Spindeltreppen in einem Abstand von etwa 4/10 der Laufbreite von der Handlaufseite.Die nutzbare Treppenlaufbreite wird an der Innenseite von der Linie begrenzt, an welcher die Auftrittsbreite der Stufen 10 cm beträgt. Wenn die Treppe gleichzeitig in Auf- und Abwärtsrichtung begangen werden kann, ist die Laufbreite an dieser Linie auch baulich zu begrenzen. Die Auftrittsbreite darf an der Außenseite maximal 40 cm betragen. In Schulen und Kindertageseinrichtungen gilt innen mindestens 23 cm und in 1,25 m Entfernung maximal 40 cm.
- Treppen in Betriebsanlagen, die häufiger und von einer größeren Zahl Personen begangen werden, sollten mit ihren Neigungswinkeln im Bereich zwischen 30° und 38° liegen. Dabei sollte die Breite der Treppe mindestens 60 cm betragen, vorzugsweise 80 cm. Hier gilt:Abweichungen in der Steigung im Treppenverlauf dürfen maximal 15 % betragen.Die Unterschneidung der Stufen muss wenigstens 1 cm betragen.Die lichte Durchgangshöhe muss mindestens 230 cm betragen.Bei Aufstiegshöhen von über 50 cm und seitlichem Spalt von mehr als 20 cm ist ein Geländer vorzusehen.Die lotrechte Höhe des Handlaufs oberhalb der Antrittskante muss mindestens 90 cm und über dem Austrittspodest mindestens 110 cm betragen.
- Flache Treppen (Stufenrampen) im Freien sollten Trittflächen mit Gefälle von ca. 2 % zur Trittkante hin besitzen. Stufen und Absätze werden nach der Schrittmaßformel bemessen. In Schulen sollen Fahrradrampen eine Neigung zwischen 10 % und maximal 25 % haben.
- Kantenprofile sind grundsätzlich bündig mit der Stufenoberfläche zu verlegen.
Quelle: Wikipedia
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