Parkett Garantie – Ihre Rechte als Kunde | Naki GmbH
Parkett Garantie und Gewährleistung – was haben Sie als Kunde für Rechte? Naki GmbH erklärt die Rechtslage in der Schweiz transparent.
Gesetzliche Gewährleistung Schweiz
Das OR (Obligationenrecht) schreibt für Werkverträge 2 Jahre Gewährleistung ab Abnahme vor. Das gilt für alle Handwerksleistungen – also auch für Parkettverlegung.
Was deckt die Gewährleistung?
- Verlegefehler (z.B. falsche Klebetechnik)
- Materialfehler (defekte Dielen, Versiegelungsdefekte)
- Haftverlust bei Klebeverlegung
- Abplatzungen der Versiegelung durch fehlerhafte Applikation
Was deckt sie NICHT?
- Normale Abnutzung durch Gebrauch
- Schäden durch falsche Pflege
- Feuchteschäden durch Nutzerfehler (offenes Fenster bei Regen)
- Kratzer durch Haustiere
- Saisonale Fugen (normal)
Herstellergarantien
Viele Parketthersteller bieten 5–25 Jahre Garantie. Voraussetzung: fachgerechte Verlegung und Pflege nach Vorschrift. Naki GmbH verlegt so, dass Herstellergarantien gültig bleiben.
Naki GmbH Garantie
Wir stehen hinter unserer Arbeit. Bei Problemen ist Naki GmbH ansprechbar – 2 Jahre gesetzlich, darüber hinaus kulant.
Naki GmbH – Parkett mit Garantie in Basel: natmirafizi@gmail.com