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Parkett Garantie – Ihre Rechte als Kunde | Naki GmbH

Parkett Garantie und Gewährleistung – was haben Sie als Kunde für Rechte? Naki GmbH erklärt die Rechtslage in der Schweiz transparent.

Gesetzliche Gewährleistung Schweiz

Das OR (Obligationenrecht) schreibt für Werkverträge 2 Jahre Gewährleistung ab Abnahme vor. Das gilt für alle Handwerksleistungen – also auch für Parkettverlegung.

Was deckt die Gewährleistung?

  • Verlegefehler (z.B. falsche Klebetechnik)
  • Materialfehler (defekte Dielen, Versiegelungsdefekte)
  • Haftverlust bei Klebeverlegung
  • Abplatzungen der Versiegelung durch fehlerhafte Applikation

Was deckt sie NICHT?

  • Normale Abnutzung durch Gebrauch
  • Schäden durch falsche Pflege
  • Feuchteschäden durch Nutzerfehler (offenes Fenster bei Regen)
  • Kratzer durch Haustiere
  • Saisonale Fugen (normal)

Herstellergarantien

Viele Parketthersteller bieten 5–25 Jahre Garantie. Voraussetzung: fachgerechte Verlegung und Pflege nach Vorschrift. Naki GmbH verlegt so, dass Herstellergarantien gültig bleiben.

Naki GmbH Garantie

Wir stehen hinter unserer Arbeit. Bei Problemen ist Naki GmbH ansprechbar – 2 Jahre gesetzlich, darüber hinaus kulant.

Naki GmbH – Parkett mit Garantie in Basel: natmirafizi@gmail.com