Muss ich beim Auszug den Boden renovieren? – Mietrecht Schweiz
Muss ich beim Auszug den Boden renovieren?
Eine häufige Frage beim Mieterwechsel: Muss der Mieter beim Auszug den Boden renovieren? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab.
Was sagt das Schweizer Mietrecht?
Gemäss OR Art. 267a muss der Mieter die Mietsache im Zustand zurückgeben, der einem «normalen Gebrauch entspricht». Er haftet nicht für normale Abnützung.
Wann muss der Mieter den Boden renovieren?
- Tiefe Kratzer, die über normalen Verschleiss hinausgehen
- Brandflecken, Chemikalienflecken
- Wasserschaden durch Fahrlässigkeit
- Eindrücke durch sehr schwere Möbel ohne Unterlagen
Wann muss der Vermieter zahlen?
- Normales Mattwerden der Versiegelung
- Oberflächliche Gebrauchsspuren
- Boden hat die anerkannte Lebensdauer überschritten
Tipp: Fotografieren Sie den Boden beim Einzug detailliert und bewahren Sie das Einzugsprotokoll auf.