Mieter darf Parkett verlegen – Was ist erlaubt?
Mieter darf Parkett verlegen – Was ist erlaubt?
Darf ein Mieter in der Schweiz eigenmächtig einen neuen Bodenbelag verlegen? Was muss er beachten und was passiert beim Auszug?
Was sagt das Schweizer Mietrecht?
Gemäss OR Art. 260a darf ein Mieter Verbesserungen und Veränderungen nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters vornehmen. Dazu zählt auch das Verlegen eines neuen Bodenbelags.
Was passiert wenn Sie ohne Genehmigung verlegen?
- Der Vermieter kann verlangen, dass der Originalzustand wiederhergestellt wird
- Kosten für die Rückgängigmachung trägt der Mieter
- Bei Beschädigungen des Originalbodens haftet der Mieter
Wie gehe ich richtig vor?
- Schriftliche Anfrage an den Vermieter stellen
- Genehmigung einholen und aufbewahren
- Klarheit schaffen: Muss ich den Boden beim Auszug wieder entfernen?
- Im besten Fall: Vereinbaren, dass der neue Boden übernommen wird