Parkett in Mietwohnung – Darf der Vermieter es verlangen?
Parkett in Mietwohnung – Darf der Vermieter es verlangen?
Kann ein Vermieter in der Schweiz verlangen, dass der Mieter Parkett verlegt? Oder nur einen bestimmten Bodenbelag akzeptieren? Was sagt das Recht?
Was darf der Vermieter vorgeben?
Im Mietvertrag kann der Vermieter bestimmte Bodenbeläge vorschreiben oder ausschliessen – zum Beispiel «keine Teppiche» oder «nur Hartböden erlaubt». Solche Klauseln sind grundsätzlich zulässig.
Kann der Vermieter Parkett nachträglich fordern?
Nein – was nicht im Mietvertrag steht, kann der Vermieter nicht einfach nachträglich verlangen. Der Mieter ist nur an das gebunden, was beim Einzug vereinbart wurde.
Was ist mit bestehendem Parkett?
Wenn beim Einzug bereits Parkett vorhanden war, hat der Mieter eine Sorgfaltspflicht. Er muss den Boden pflegegemäss behandeln, darf ihn aber nicht eigenmächtig ersetzen oder überstreichen.