Parkett Garantie – Was ist abgedeckt?
Parkett Garantie – Was ist abgedeckt?
Beim Kauf von Parkett stellen sich viele Fragen zur Garantie: Was deckt die Herstellergarantie ab, was die Handwerkergarantie – und was zahlt die Versicherung?
Herstellergarantie
- Typisch: 5–30 Jahre je nach Hersteller und Produkt
- Deckt: Fabrikationsfehler, Verformungen, Delaminierung
- Nicht gedeckt: Falsche Pflege, mechanische Beschädigungen, Feuchtigkeit
Handwerkergarantie (Verlegung)
- In der Schweiz: 5 Jahre gesetzliche Gewährleistung auf die Verlegung
- Deckt: Verlegefehler, Quillen durch schlechte Dampfsperrenarbeit
- Gilt nicht bei Schäden durch Mieter oder ungenügende Pflege
Tipp: Schriftliche Dokumentation
Lassen Sie sich nach der Verlegung eine schriftliche Dokumentation geben: Produkt, Charge, Verlegeverfahren und Untergrundfeuchte. Das ist wichtig für Garantiefälle.