Parkett Basel, Parkett schleifen, Parkett verlegen, Parkettboden, Parkettnuffer, Parkett verlegen Basel, Bode renovieren, Parkett ölen, Parkett Reinigen, Parkett Ölen, Vinyl, Bauwerk Parkett

Kaution und Schäden beim Auszug – Was darf abgezogen werden?

Was ist ein Kaution für Schäden beim Auszug in der Schweiz?

Die Mietkaution in der Schweiz dient dem Vermieter als Sicherheit – unter anderem für Schäden am Boden oder Parkett. Was darf abgezogen werden und was nicht?

Wie hoch ist die Kaution?

In der Schweiz ist die Kaution auf maximal drei Monatsmieten beschränkt (OR Art. 257e). Sie muss auf einem Sperrkonto hinterlegt werden und gehört dem Mieter.

Was kann vom Depot abgezogen werden?

  • Schäden, die über normalen Verschleiss hinausgehen
  • Parkett-Schäden durch Fahrlässigkeit des Mieters
  • Ausstehende Mietzinsen
  • Reinigungskosten bei übermässiger Verschmutzung

Was darf NICHT abgezogen werden?

  • Normale Abnützung (Parkett matt geworden, leichte Kratzer)
  • Schäden an Gegenständen, die ihre Lebensdauer überschritten haben
  • Reparaturen, die der Vermieter sowieso schuldet

Was tun bei unberechtigten Abzügen?

Wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde oder den Mieterverband (MV). Fotos beim Einzug sind das wichtigste Beweismittel.

Jetzt Kontakt aufnehmen

📞 Anrufen: 061 131 17 17

💬 WhatsApp: 079 131 17 17

✉️ Email: info@nakigmbh.ch

📇 Vcard speichern