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Parkett Garantie – Ihre Rechte als Kunde | Naki GmbH

Parkett Garantie und Gewährleistung – was ist bei Parkettböden garantiert und worauf haben Sie als Kunde Anspruch? Naki GmbH informiert über Garantierechte in der Schweiz.

Gesetzliche Gewährleistung

In der Schweiz gilt nach OR Art. 368 für Werkverträge eine 2-jährige Gewährleistungsfrist ab Abnahme. Naki GmbH steht für alle Mängel in dieser Zeit ein.

Was deckt die Gewährleistung?

  • Verarbeitungsfehler (falsche Verlegung)
  • Materialfehler (Produktdefekte)
  • Haftverlust bei Klebeverlegung
  • Ablösung der Versiegelung durch fehlerhafte Applikation

Was deckt die Gewährleistung nicht?

  • Natürliche Abnutzung durch Gebrauch
  • Schäden durch falsche Pflege
  • Feuchteschäden durch Nutzerfehler
  • Kratzer und Dellen durch Gebrauch

Herstellergarantien

Viele Parkettfabrikaten bieten zusätzliche Herstellergarantien von 5–25 Jahren. Naki GmbH setzt auf Produkte mit guten Garantiebedingungen.

Naki GmbH Qualitätsversprechen

Naki GmbH steht hinter jeder Arbeit. Wir reden offen über Probleme und lösen sie. Kontakt aufnehmen!