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Parkett in Mietwohnungen – Was ist erlaubt? | Naki GmbH

Parkett in Mietwohnungen – was ist erlaubt und was nicht? Naki GmbH gibt Ihnen Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten als Mieter beim Parkettboden.

Darf der Mieter Parkett verlegen?

Grundsätzlich nein, ohne Erlaubnis des Vermieters. Das Verlegen eines neuen Bodens ist ein Eingriff in die Substanz – Erlaubnis einholen!

Darf der Mieter schleifen lassen?

Ja, wenn der Vermieter zustimmt. Vorteil: die Wohnung wird aufgewertet. Oft ist der Vermieter sogar dankbar.

Was schuldet der Mieter beim Auszug?

Den Boden in «normalem Zustand» zurückgeben. Was das bedeutet: Kratzer durch normalen Gebrauch sind kein Schaden. Tiefer Schaden durch Vernachlässigung schon.

Wohnungsübergabe und Parkett

Bei Auszug: Fotos des Bodens vor und nach der Nutzung aufbewahren. Naki GmbH erstellt auf Wunsch ein Zustandsgutachten für die Übergabe.

Mieter-Tipp: Parkett schleifen lassen vor dem Auszug

Ein frisch geschliffener Boden bei der Übergabe verhindert Abzüge von der Kaution und vermeidet Streit mit dem Vermieter.

Naki GmbH – Parkett für Mieter und Vermieter in Basel: natmirafizi@gmail.com