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Parkett in der Mietwohnung – Was ist erlaubt? | Naki GmbH

Parkett in der Mietwohnung – viele Mieter träumen von einem schönen Parkettboden. Was ist erlaubt, was muss beachtet werden? Naki GmbH gibt rechtliche und praktische Tipps.

Darf ich als Mieter Parkett verlegen?

In der Schweiz gilt: bauliche Veränderungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Das Verlegen von Parkett ist also grundsätzlich nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt.

Was sollte im Mietvertrag geregelt werden?

  • Genehmigung zur Verlegung des Bodenbelags
  • Pflicht zur Wiederherstellung beim Auszug (ja/nein)
  • Eigentumsübergang des Bodens

Praktische Empfehlungen

  • Immer schriftliche Genehmigung einholen
  • Verlegung dokumentieren (Fotos)
  • Klären, ob der Vermieter den Boden beim Auszug übernimmt
  • Qualitätsparkett verlegen – steigert den Wert für alle

Schwimmend verlegtes Parkett

Schwimmend verlegtes Fertigparkett lässt sich theoretisch rückstandslos entfernen. Das macht es für Mietwohnungen besonders attraktiv. Naki GmbH verlegt schwimmendes Parkett professionell.

Naki GmbH berät Sie zu allen Fragen rund um Parkett in der Mietwohnung!