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Lebensdauertabelle
Lebensdauertabelle
Die «Paritätische Lebensdauertabelle» (Seiten 2 bis 13) wurde vom Schweize- rischen Hauseigentümerverband und dem Schweizerischen MieterInnenver- band gemeinsam erarbeitet und wird von sämtlichen massgebenden Organisa- tionen der Immobilienwirtschaft mitgetragen1.
Die erwähnten Bauteile, Materialien, Geräte und Apparate werden normaler- weise im Mietwohnungsbau verwendet. In der Regel wird bei der Beurteilung der Lebensdauern vom Ersatz einer Einrichtung einer 90er-Jahr-Baute ausge- gangen.
Die innerhalb der Lebensdauertabelle kursiv gesetzten (Preis)-Angaben sind als ergänzende Erläuterungen der Herausgeberin dieser Broschüre zu verste- hen. Es handelt sich dabei nicht um paritätisch festgelegte Angaben. Die Prei- se wurden im Dezember 2005 bei Unternehmern, Herstellern und Reinigungs- instituten erhoben. Dazu ist folgendes zu beachten:
- Sie sind zudem lediglich als Grössenordnung und nicht als effektive Preisangaben zu verstehen.
- Den meisten Kostenangaben liegt eine Kleinmenge zugrunde: Z.B. Malerarbeiten oder Bodenbeläge für nur ein Zimmer einer Wohnung.
- Die Fahrkosten zum Einsatzort sind nicht berücksichtigt.
- Der Begriff «Ersatz» geht davon aus, dass ein bisher vorhandener Gegenstand ersetzt wird. Dabei sind weder Abbruch- noch Abtransportkosten etc. im Preis enthalten.
- Bei den Küchengeräten und Sanitärapparaten sind weder Billigst- noch Luxusangebote berücksichtigt.
Die angegebenen Preise sind immer Richtpreise und können stark variieren je nach Menge, Produkt und Ort wo die Sache eingesetzt wird. Für die Ermittlung von genauen Kostenangaben empfiehlt es sich, eine konkrete Offerte – bei grösseren Arbeiten im Konkurrenzverfahren unter mehreren Unternehmungen – einzuholen. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass der Preis nicht immer et- was über die Qualität, bzw. die Lebensdauer eines Gegenstandes aussagt.
Die Angaben zur Schlussreinigung sind für die Kantone Basel-Stadt und Basel- land oft nicht zutreffend: Hier wird in der Regel vertraglich vereinbart, dass die Wohnung in «besenreinem» Zustand zurückgegeben werden muss. Dabei wird jedoch durch die Vermieterschaft eine «Reinigungspauschale» erhoben. Diese ist jedoch nur zu bezahlen, wenn der Vermieter die Wohnung tatsächlich reinigt und nur bis zur Höhe der vereinbarten Pauschale, auch wenn die tatsächlichen Reinigungskosten höher sind.
Die «Lebensdauertabelle» findet in der Regel bei zwei Vorgängen Anwendung:
- Zur Bewertung von Schäden und Mängeln (in der Regel beim Auszug aus dem Mietobjekt).
- Zur Berechnung der Mietzinsveränderung bei wertvermehrenden Investitionen.
1 Sie wird von folgenden Verbänden und Organisationen unterstützt: Schweizerischer Versicherungsverband (SVV); Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT); Schweizerischer Verband für Wohnbau- und Eigentumsförderung (SWE); Schweizerischer Verband für Wohnungswesen SVW; Verband der Immobilien- Investoren (VIV); Vereinigung Zürcher Immobilienfirmen (VZI); Schweizerischer Ver- band Liberaler Baugenossenschaften (VLB), © Copyright bei HEV Schweiz und SMV/D (Publikation auch Auszugsweise nur mit Zustimmung der Herausgeber)
Bestehen Mängel, welche der Mieter nicht zu verantworten hat und der Vermie- ter behebt diese nicht innert angesetzter Frist, so kann der Mieter eine Reduk- tion seines Mietzinses verlangen.
Paritätische Lebensdauertabelle
Die Tabelle enthält Richtlinien für die voraussichtliche Lebensdauer verschie- dener Einrichtungen in Wohn- und Geschäftsräumen. Die angegebene Lebens- dauer basiert jeweils auf Durchschnittswerten für mittlere Material- und Ar- beitsqualitäten bei normaler, durchschnittlicher Beanspruchung durch die Mie- terschaft. Sofern eine überrmässige Abnützung vorliegt, werden Instandstel- lungskosten zwischen den Mietparteien aufgrund der angegebenen Lebens- dauer aufgeteilt.
Bei kleineren übermässigen Abnutzungen, die einer Nachmieterschaft zugemutet werden können (z.B. bei Kratzern auf der Küchenabdeckung, offenen Dübellöchern, abgeschlagener Farbe an Radiatoren, Türrahmen und anderen exponierten Stellen) müssen durch die Mieterschaft nur die Reparaturkosten übernommen werden. In solchen Fällen ist oft sowohl Vermieter- als auch Mieterschaft mit einer Minderwertentschädigung am besten gedient.
Bei laufenden Mietverhältnissen hat die Mieterschaft keinen Anspruch darauf, dass Einrichtungen automatisch erneuert oder ersetzt werden, wenn deren Lebensdauer abgelaufen ist. Ein entsprechender Anspruch des Mieters besteht nur dann, wenn Einrichtungen mangelhaft sind. Eine Einrichtung gilt zudem nur als mangelhaft, wenn deren Weiterbenutzung im bisherigen Zustand dem Mieter in objektiver Hinsicht nicht mehr zugemutet werden kann. Zur Vornahme von so genannten Schönheitsreparaturen ist der Vermieter nicht verpflichtet.
Der Anspruch der Mieterschaft auf die Erneuerung und den Ersatz von mangelhaften Einrichtungen in einem laufenden Mietverhältnis besteht auch dann, wenn deren Lebensdauer noch nicht abgelaufen ist.
Ist die Mangelhaftigkeit einer Einrichtung allerdings durch die Mieterschaft verschuldet, so muss diese für die entsprechenden Reparaturkosten bzw.
anteilmässig für die Kosten einer Ersatzanschaffung oder Erneuerung im Rahmen der noch nicht abgelaufenen Lebensdauer aufkommen. Muss z.B. der beim Einzug neu gelegte Spannteppich im Wohnzimmer nach sechs Jahren ersetzt werden, weil dieser durch einen umgekippten Christbaum stark beschädigt wurde (Brandspuren, Kerzenwachsflecken), so muss der Mieter 40% der Kosten des neu anzuschaffenden Spannteppichs übernehmen (Lebensdauer eines Spannteppichs mittlerer Qualität 10 Jahre).
Kleinere Einrichtungsgegenstände, die im Laufe des Mietverhältnisses defekt werden, müssen auf Kosten der Mieterschaft ersetzt werden. In der Tabelle sind Beispiele solcher Gegenstände mit kU (kleiner Unterhalt) bezeichnet.
Reduktion der Lebensdauer bei besonderer Nutzung
Insbesondere Boden-, Wand- und Deckenbeläge
Büros 20%
Gewerbe mit wenig Beanspruchung (z.B. Läden) 25%
Gewerbe mit viel Beanspruchung (z.B. Restaurant) 50%
Heizung / Lüftung / Klima | ||
Heizkessel | 20 Jahre | |
Brenner | 20 Jahre | |
Steuerung | 20 Jahre | |
Umwälzpumpe | 20 Jahre | |
Kamine: | ||
Chromstahl | 20 Jahre | |
Glaskeramik | 20 Jahre | |
Wärmepumpe | 20 Jahre | |
Umformer, bei Fernwärme, inkl. Anschlussgebühr | 25 Jahre | |
Sonnenkollektoren | 20 Jahre | |
Bodenheizung | 30 Jahre | |
Radiatoren / Heizwände: | ||
Radiator | 50 Jahre | |
Handtuchradiator
Richtpreis: Ersatz |
pro Stk. |
30 Jahre
1’000.– |
Leitungen Kupfer/Stahl/Guss | 50 Jahre | |
Kunstharzfarbanstrich zu Leitungen und Radiatoren
Richtpreis: Neuanstrich |
pro Stk. |
20 Jahre
80.– |
Kunstharzfarbe einbrennlakiert zu Leitungen und Radiatoren 20 Jahre Elektroinstallation der Heizanlage 20 Jahre Öl- / Brennstofftank:
innenliegend 30 Jahre
erdverlegt 20 Jahre
Leckschutzanlage 20 Jahre
Messinstrumente:
Wärme-, Mengen- und Durchflusszähler 15 Jahre
Heizkostenverteiler 15 Jahre
Ventile:
Thermostat-Radiatorventile 20 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 350.–
Gewöhnliche Radiatorenventile 20 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 250.–
Klimageräte, Kleingeräte für einzelne Räume 15 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 1’300.–
Lüftung:
Kontrollierte Wohnungslüftung 20 Jahre
Lüftungskanäle 25 Jahre
Zentrale Warmwasseraufbereitung
Kombi-Kessel 20 Jahre
Umwälzpumpe 20 Jahre
Elektroinstallationen, der Warmwasseraufbreitungsanlage 20 Jahre
Messinstrumente, elektronische Zähler 15 Jahre
Boiler:
Kombiboiler, mit Heizung kombiniert 20 Jahre
Elektroboiler 20 Jahre
Gasapparate 20 Jahre
Cheminée
Cheminèes:
Cheminée, Cheminéeofen 25 Jahre
Schamottsteinauskleidung 15 Jahre
Richtpreis: Neuauskleidung pro m2 800.–
Warmluft-Cheminée 25 Jahre
Ventilator, zu Rauchabzug 20 Jahre
Aggregate:
für Warmluftcheminée 20 Jahre
zur Wärmerückgewinnung 20 Jahre
Cheminéeabschluss, Metallgitter, Glas 20 Jahre
Gebäudehülle
Gebäudeisolation, Fenster, Rollladen, Lamellenstoren, Dach
Kompaktisolation:
Styropor 25 Jahre
Mineralwolldämmplatten 30 Jahre
Hinterlüftete Fassadenisolation:
Holzverkleidung 30 Jahre
Platten 30 Jahre
Eternitverkleidung, -Schindeln 40 Jahre
Verputz:
Mineralische Fassadenputze, auf Mauerwerk 40 Jahre
Kunststoffputze Fassade, auf Mauerwerk 25 Jahre
Silikatanstrich, auf Fassadenputz (rein mineralisch) 25 Jahre Dispersionsfarbe, aussen, Beschichtung für mineralische Untergründe 20 Jahre Kleinreparaturen an Fassade:
Richtpreis: Loch flicken nur oberflächlich pro Loch 300.–
Richtpreis: grösseres Loch flicken inkl, Ersatz
Wärmedämmung (grösseres Loch) pro Loch 600.–
Estrich- / Keller- / Dachisolation 30 Jahre
Fensterbänke, Anpassung an Isolation 30 Jahre
Fugendichtungen, Kittfugen aussen, elastisch 10 Jahre
DV-Fenster, Doppelverglasung in Holz 25 Jahre
IV-Fenster:
Kunststoff, Wärme-/Schallschutzfenster 25 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Flügel 450.– Holz, Wärme-/Schallschutzfenster 25 Jahre Richtpreis: Ersatz pro Flügel 500.–
Holz-Metall, Wärme-/Schallschutzfenster 25 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Flügel 550.– Metall, Wärme-/Schallschutzfenster 30 Jahre Richtpreis: Ersatz pro Flügel 600.–
Beschichtung, mit Öl- , Kunstharz- oder
Acrylharz-Anstriche bei Fenstern, -bänken 10 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro m 30.–
Gummidichtungen, zu Fenstern 10 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro m 20.–
Reinigung
Richtpreis: Fenster Holz, Doppelverglasung (allseitig) pro m2 40.–
Richtpreis: Fenster Holz oder Kunststoff,
Isolierverglasung pro m2 20.–
Rollläden:
Holz 25 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 850.–
Metall, Aluminium 30 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 700.–
Lamellenstoren:
aussen, Aluminium 25 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 650.–
innen, Aluminium oder Kunststoff 15 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 400.–
Gurten, für Rollladen und Storen 8 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 100.–
Motoren für Stoffstoren, Raffstoren, Rollläden 15 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 500.–
Kurbeln:
Kurbeln 15 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 150.–
Kurbel-Halterung, Metall 10 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. (inkl. Mont.) 110.–
Kurbel-Halterung, Kunststoff 5 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. (inkl. Mont.) 108.–
Jalousieläden:
Holz 30 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Flügel 700.–
Holz, neuer Anstrich 15 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Flügel 160.–
Metall, Aluminium 40 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Flügel 700.–
Reinigung
Richtpreis: Jalousieläden: Holz pro m2 100.–
Richtpreis: Rollläden: Holz, Metall, Kunststoff pro m2 150.–
Richtpreis: Rollläden: Kunststoff pro m2 150.–
Richtpreis: Rafflamellenstoren: aussen, Alu,
Kunststoff, Metall pro m2 150.–
Richtpreis: Rafflamellenstoren: innen, Alu oder
Kunststoff pro m2 150.–
Richtpreis: Rafflamellenstoren: aussen, Alu oder
Kunststoff pro m2 150.–
Richtpreis: Stoffstoren pro m2 30.–
Flachdach:
Kiesklebedach 30 Jahre
Zementplattenbelag 30 Jahre
Schrägdach:
Ziegel, Eternit 50 Jahre
Ziegel, Eternit, mit neuer Wärmedämmung 50 Jahre
Dachrinne, Fallrohre, etc.:
gestrichen oder verzinkt 20 Jahre
Kupfer-Titan-Zink 30 Jahre
Chromstahl, Uginox, Kupfer 40 Jahre
Vordach:
Konstruktion Metall 30 Jahre
Konstruktion Holz 30 Jahre
Glaseinsatz, zu Türen 30 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro m2 800.–
Beschläge, zu Türen 15 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 30.–
Gummidichtungen, zu Türen 15 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro m 20.–
Schiebetüren/Faltwände:
Holzwerkstoff oder massiv 30 Jahre
Rollen 15 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 50.–
Türrahmen, -zargen, -schwellen, innen:
Rahmen und Schwellen in Holz 30 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 550.–
Rahmen und Schwellen in Metall, Kunst- oder Naturstein 40 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 800.–
Zargen Metall 30 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 300.–
Fenstersimse, innen, lackiert, Öl-, Acryl, oder Kunstharzfarbanstriche | 20 Jahre |
Schlösser: | |
Wohnungstüre | 30 Jahre |
Richtpreis: Ersatz pro Stk. | 220.– |
Zimmertüre | 30 Jahre |
Richtpreis: Ersatz pro Stk. | 180.– |
Kittfugen | 10 Jahre |
Richtpreis: Ersatz pro m | 25.– |
Schliessanlagen, automatische | 20 Jahre |
Reinigung
Richtpreis: Zimmertüren (mit Rahmen) pro m2 |
20.– |
Richtpreis: Zimmertüren, Spanplatten,
gestrichen/fourniert (80×200 cm) pro m2 |
20.– |
Preisrahmen: Wohnungseingangstüre, Massivholz,
Metall pro m2 |
30.– |
Malerarbeiten, Boden abdecken
Richtpreis: mit Papier pro m2 |
3.– |
Richtpreis: mit Plastik pro m2 | 5.– |
Richtpreis: mit Pavatex pro m2 | 15.– |
Richtpreis: über Treppen, Geländer, etc. mit Plastik
und Pavatex pro Tritt |
15.– |
Bodenbeläge | |
Böden: | |
PVC, Novilon etc. | 20 Jahre |
Richtpreis: Ersatz pro m2 | 80.– |
Gummi, Kautschuk | 20 Jahre |
Richtpreis: Ersatz pro m2 | 120.– |
Linoleum | 20 Jahre |
Richtpreis: Ersatz pro m2 | 80.– |
Korkboden versiegelt | 15 Jahre |
Richtpreis: Ersatz pro m2 | 130.– |
Laminatböden (Kunstparkett): | |
günstige, schlechte Qualität, Klasse 31 | 10 Jahre |
Richtpreis: Ersatz pro m2 | 80.– |
mittlere Qualität, Klasse 32 | 15 Jahre |
Richtpreis: Ersatz pro m2 | 100.– |
gehobene Qualität, Klasse 33 | 25 Jahre |
Richtpreis: Ersatz pro m2 | 110.– |
Parkett / Holzriemenböden: | |
Klebeparkett, kleinformatiges Massivholzparkett (Klötzliparkett), bis ca. 6 x renovierbar |
40 Jahre |
Richtpreis: Ersatz pro m2 | 90.– |
Hartholzriemen / Massivparkett, bis ca. x renovierbar | 40 Jahre |
Fernseh- und Radioempfang / elektrische Anlagen
TV-Kabelanschluss
Richtpreis: Ersatz |
Stk. |
10 Jahre
370.– |
ISDN-Anschluss
Richtpreis: Ersatz |
Stk. |
10 Jahre
340.– |
TV-Antenne / Satelitenschüssel | 10 Jahre | |
Telefonverteiler, Installationen | 25 Jahre | |
Telefonhauszentrale, Kleinzentrale
Richtpreis: Ersatz |
Stk. |
15 Jahre
4’000.– |
Schalter
Richtpreis: Ersatz |
Stk. |
15 Jahre
150.– |
Steckdosen
Richtpreis: Ersatz |
Stk. |
15 Jahre
150.– |
Fassungen
Richtpreis: Ersatz |
Stk. |
15 Jahre
200.– |
Zähler | 20 Jahre |
Leuchten, Decken- und Wandleuchten in Küche, Bad, WC 20 Jahre
Leitungen 40 Jahre
Starkstromanlagen 40 Jahre
Balkone / Sonnenstoren / Wintergarten
Balkone:
Holzkonstruktion 30 Jahre
Metallkonstruktion 40 Jahre
Zementplatten 30 Jahre
Feinsteinzeugplatten 25 Jahre
Geländer, Holzlatten, gestrichen 20 Jahre
Geländer, Metallprofile, Rohre, Bleche, gestrichen oder einbrennlackiert 30 Jahre
Sonnenstoren:
Holz, gestrichen oder lasiert, Kunststoffkonstruktion mit Verglasungen 20 Jahre Stahl, grundiert und gestrichen mit Verglasungen 25 Jahre
einbrennlackiertes Aluminium, feuerverzinkte oder einbrennlackierter Stahlkonstruktionen mit Verglasungen 30 Jahre
Isolierverglasung 25 Jahre
Richtpreis: Glasersatz pro m2 400.–
Einfachverglasung 25 Jahre
Richtpreis: Glasersatz pro m2 150.–
Maurerarbeiten 25 Jahre
Plattenarbeiten 25 Jahre
Keramikplattenarbeiten 25 Jahre
Elektroinstallationen, zu Wintergarten etc. 25 Jahre
Terrassen:
Geländer, Holzlatten, gestrichen 20 Jahre
Geländer, Metallprofile, Rohre, Bleche, gestrichen oder einbrennlackiert 30 Jahre Zementplatten 30 Jahre
Feinsteinzeugplatten 25 Jahre
Elektroinstallationen, auf Terrassen 25 Jahre
Gartensitzplatz, Eternit-Waren 10 Jahre
Spielplatz:
Spielgeräte, Metall, Holz, Kunststoff 15 Jahre
Fussmatten, Schmutzschleusen, Fussabstreiffer, textil 10 Jahre
Keller- und Estrichausbau
Nutzung für Wohn- und Arbeitszwecke 40 Jahre
Nutzung als Lagerraum 40 Jahre
Schutzraumbelüftung 40 Jahre
Aufzug
Liftanlage 30 Jahre
Elektroinstallationen, zu Liftanlage 30 Jahre
Gemeinschaftseinrichtungen
Waschmaschine 15 Jahre
Tumbler 15 Jahre
Trockenapparat 15 Jahre
Wasserenthärtungsanlage 20 Jahre
Kombischliessanlage 20 Jahre
automatische Türöffner-Anlage, mechanische Teile 20 Jahre
Gegensprechanlage, Türöffner, elektrische Teile 20 Jahre
Briefkasten 20 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro Stk. 300.–
Zäune u.ä.:
Metallpfosten mit Holzstaketen o.ä., Holz imprägniert 15 Jahre
Metallpfosten mit Metallstaketen oder Maschendraht 25 Jahre
Gartenmauern, Garagenmauern, Geländemauern, massiv 40 Jahre
Zementplatten, Zugangswege 30 Jahre
Richtpreis: Ersatz pro m2 60.–
Mietrechtliche Grundlagen
1. Die normale Abnützung
MieterInnen dürfen das Mietobjekt gebrauchen, wie es im Mietvertrag verein- bart worden ist. Sei es als Familienwohnung, als Laden oder als Büro. Für den normalen Gebrauch und die «normale Abnützung» des Mietobjekts zahlt die Mieterschaft Miete. Was unter der «normalen Abnützung» zu verstehen ist, bemisst sich in erster Linie nach dem vertraglich vereinbarten oder vorausge- setzten Verwendungszweck. So ist der Begriff der «normalen Abnützung» für eine Familie mit mehreren (Klein-) Kindern weiter zu fassen als für eine Frau, die alleine wohnt. Wird ein Wohnraum mit Wissen des Vermieters für Arbeiten mit Rauchimmissionen vermietet, ist die normale Abnützung stärker.
2. Die unsachgemässe Benützung
Die normale Lebensdauer bildet das Kriterium, wieviel beim Auszug bezahlt werden muss. Die Mieterschaft haftet beim Auszug aus einer Wohnung oder aus einem Geschäftsraum nur für Schäden, die sie durch unsorgfältigen Ge- brauch des Mietobjekts verursacht hat. Darunter fallen etwa: Die Beschädigung von Türen durch Hunde, die Benützung von Nagelschuhen auf dem Wohnzim- mer-Parkett, von Kindern bemalte Tapeten oder das übermässige Rauchen. Auch die Einrichtung von Werkstätten und Labors in Wohn- und Büroräumen kann zu einer unsachgemässen Benützung des Mietobjekts führen.
Bei der Haftung für den unsorgfältigen Gebrauch des Mietobjekts spielt es keine Rolle, ob die Mieterschaft selbst, die MitbewohnerInnen, die Angestellten, die Gäste oder die Haustiere mit der Einrichtung von Wohnungen und Geschäftsräumen unsorgfältig umgegangen sind. Wieviel die Mieterschaft zahlen muss, hängt nicht von der Dauer des Mietverhältnisses, sondern vom Zustandswert der beschädigten Sache ab. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Wert, den die Sache unter der Berücksichtigung des Alters und der
«normalen Lebensdauer» noch aufweist. Ein Beispiel: Ein Nadelfilz-Teppich muss ersetzt werden, weil ihn der Hund beschädigt hat. Die «normale Lebensdauer» eines Nadelfilzes beträgt acht Jahre. Der Vermieter hat den Bodenbelag vor 9 Jahren neu verlegt. Der Mieter muss keine Kosten übernehmen, weil die Lebensdauer des Teppichs bereits überschritten ist. Wieviel die Mieterschaft zahlen muss, bemisst sich also nach dem Alter des Einrichtungsgegenstandes, der Installation oder des Bauteils.
Hinweis: Massgebend ist die gesamte Lebensdauer der Sache und nicht die Mietdauer. Ist ein Gegenstand bereits vom Vormieter benutzt worden, so ist diese Dauer bei der Berechnung hinzuzuzählen.
3. Schäden durch Dritte
Werden Schäden durch unbekannte Dritte verursacht (z.B. durch Einbruch), so gilt der Grundsatz, dass die Schäden welche durch Gewalteinwirkung von aus- serhalb der Wohnung (Wohnungstüre, Fenster etc.) verursacht wurden, zu Las- ten des Vermieters (bzw. dessen Versicherung) gehen; wird Eigentum des Mie- ters zerstört, so hat dieser (bzw. dessen Versicherung) die Kosten zu über- nehmen.
4. Die normale Lebensdauer bei besonderer Beanspruchung in Büros, Läden und Restaurants
Die Lebensdauer von Einrichtungen und Bauteilen verringert sich, wenn das Mietobjekt übermässig beansprucht worden ist. Dabei reduziert sich die Le- bensdauer (insbesondere für Boden-, Wand- und Deckenbeläge) bei speziellen Nutzungen wie folgt:
4 für Büros 20%
4 Gewerbe mit wenig Beanspruchung (z.B. Läden) 25%
4 Gewerbe mit viel Beanspruchung (z.B. Restaurant) 50%
5. Die Reduktion der Lebensdauer bei nassen, feuchten und speziell ge- nutzten Räumen
Trotz allfälliger Ventilatoren haben in unzweckmässigen Nassräumen (Räume ohne Fenster, schlechte Entlüftung) oder feuchten Räumlichkeiten ungeeignete Einbaumöbel, Spiegelschränke, Wand- und Deckenanstriche, Fugendichtun- gen, Apparate etc. eine kürzere Lebensdauer.
Keine weitere Reduktion der «Lebensdauer» erfolgt für die besondere Beanspruchung von Räumlichkeiten wie Küche und Kinderzimmer: Diese ist bereits in einer generellen Reduktion der «Lebensdauer» von Anstrichen (von früher 10 Jahre) auf 8 Jahre berücksichtigt.
6. Der «kleine Unterhalt» ist Sache der Mieterschaft
Die Behebung von kleinen Mängeln gehören zum «kleinen Unterhalt», die von der Mieterschaft behoben werden müssen. Dabei sollten die Kosten für die kleinen Ausbesserungen den Richtwert von ca. Fr. 100.– bis Fr. 150.– pro Re- paratur nicht überschreiten. Allgemein gelten Wartungsarbeiten die normaler- weise ohne Beizug von Fachleuten durch die Mieterschaft selbst ausgeführt werden können als «kleiner Unterhalt». Meist findet sich in den «Allgemeinen Bestimmungen zum Mietvertrag» Ausführungen oder eine Auflistung dieser Ar- beiten. Sonst gilt der Ortsgebrauch. Allerdings darf die vertragliche Regelung nicht dazu führen, dass die Mieterschaft zu einer Kostenübernahme verpflichtet wird, die den gesetzlichen Rahmen sprengt.
Beim «kleinen Unterhalt» ist die Mieterschaft nur zur Ausführung der Reparatur auf ihre Kosten verpflichtet, wenn die Ersatzteile noch erhältlich sind. Ist dies nicht der Fall, muss der Vermieter die Instandstellung auf seine Kosten übernehmen.
7. Reparaturen sind fachmännisch durchzuführen
Der kleine Unterhalt und Reparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden. Es darf kein «Flickwerk» entstehen. Im Zweifelsfalle sollen die Reparaturen durch einen Fachmann vorgenommen werden.
8. Wenn Ersatzteile und Apparate nicht mehr erhältlich sind?
Wenn Ersatzteile und Apparate auf dem Markt nicht mehr erhältlich sind, hat die Mieterschaft für die Kosten einer Neuanschaffung nicht vollumfänglich auf- zukommen. Vielmehr muss sie die Kosten im Rahmen der normalen Lebens- dauer übernehmen. Der Kostenanteil berechnet sich also nach der Rest- Lebensdauer des defekten Einrichtungsgegenstands oder des beschädigten Bauteils.
9. Kleinere Schäden wie Farbveränderungen hinter Bildern und Möbeln
Dübellöcher, Schrammen, kleinere Schäden, Farbveränderungen von Bildern («Schatten»), hinter Möbeln usw. gehören in der Regel zur «normalen Abnüt- zung». Die Schäden sollen (wo möglich – fachmännisch repariert oder, wo nicht störend) belassen werden. Kleine Schäden können nicht zum Anlass ge- nommen werden, die ganze Einrichtung auf Kosten der Mieterschaft zu reno- vieren.
Sind kleinere Schäden derart, dass sie nicht mit der «normalen Abnützung» begründet werden können, so kann der Vermieter dafür eine Minderwertentschädigung verlangen. Diese bemisst sich am Umfange des Schadens (ästhetisch, im Gebrauch eingeschränkt etc.) und an der Lebensdauer der Einrichtung.
10. Die Übernahme von Einrichtungen des Vormieters
Der Vermieter kann von der Mieterschaft verlangen, dass beim Auszug der ur- sprüngliche Zustand des Mietobjektes wiederhergestellt wird, sofern Änderun- gen ohne schriftliche vorbehaltlose Zustimmung des Vermieters vorgenommen wurden. Dies gilt auch, wenn die Mieterin von ihrem Vormieter Einrichtungsge- genstände (ohne Zutun des Vermieters) übernommen hat. In diesen Fällen kann die Mieterschaft mit dem Vermieter vereinbaren, dass er beim Auszug keine aufwändige Sanierung der Unterlage unter dem Teppich (Kleberesten), auf dem Untergrund von Einbauten und Apparaten (Belagsfehler) fordert. Eine entsprechende Abmachung muss im Mietvertrag oder im Übernahmeprotokoll festgehalten werden.
11. Abgelaufene Lebensdauer
Ist die Lebensdauer eines Gegenstandes abgelaufen, so muss dieser nicht zwangsläufig ersetzt werden. Ist er nach allgemeinem Ermessen noch in gu- tem, ansehnlichen und gebrauchsfähigen Zustand so kann die Mieterschaft die Erneuerung nicht verlangen (sog. «Schönheitsreparaturen»). Entstehen an sol- chen Gegenständen Schäden, so können dafür keine Minderwerte verlangt werden (Ausnahme: Antiquitäten etc.).
12. Die Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung erbringt in der Regel Leistungen für Beschädigun- gen am Mietobjekt, sofern deren Ursache nicht auf Abnützung, allmähliche Einwirkung oder durch unsachgemässen Gebrauch zurückzuführen ist.
Ist ein solcher Schaden entstanden, so sollte dieser unverzüglich der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden. Steht eine Wohnungsabgabe an und es besteht die Möglichkeit, dass der Vermieter solche Schäden geltend macht, sollte die Versicherungsgesellschaft frühzeitig (ca. 30 Tage vor der Wohnungsabgabe) darüber verständigt werden. In der Regel wird die Gesellschaft einen Schadeninspektor mit der Aufnahme des Mieterschadens beauftragen.
Stellt sich erst bei der Wohnungsabgabe die Schadensforderung des Vermieters, so soll die Mieterschaft ohne Zustimmung der Versicherung keine Zusagen unterzeichnen oder gar Instandstellungsarbeiten ausführen lassen. Zwar kann der Schaden im Abnahmeprotokoll umschrieben werden, jedoch mit dem klaren Hinweis, dass die Übernahme der Schadensbehebungsungskosten vorbehältlich der Zustimmung der Versicherungsgesellschaft erfolge.
Wird die vom Vermieter geforderte Summe durch die Versicherung bestritten, so sollte darauf bestanden werden, dass diese die Kosten für die prozessuale Klärung der Streitfrage übernimmt.
13. Schlüssel (verlorene)
Fehlende Schlüssel müssen auf Kosten des Mieters wie-derbeschafft werden. Bei unregistrierten Schlüsseln hat der Mieter das Recht, diese selbst neu anfertigen zu lassen. Bei registrierten Schlüsseln wird der Ersatz in der Regel durch den Vermieter beschafft. Sind durch verloren gegangene Schlüssel Anpassungen an Schliessplan und/oder Schliessanlage not-wendig, kann dies grössere Kosten zur Folge haben. Solche Aufwendungen sind nur durch die Mieterschaft zu übernehmen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass verlorene Schlüssel zu Missbräuchen verwendet werden können. Die Abgeltung muss angemessen erfolgen:
Preisrahmen: pro Wohnhaus maximal 500 Fr.
Preisrahmen: pro Geschäftshaus maximal 1000 Fr.
Schlüssel, welche von der Mieterschaft auf eigene Kosten während der Mietdauer hergestellt wurden, sind bei der Wohnungsabgabe der Vermieterschaft ohne Entschädigung zu übergeben.
14. Garten allgemein
Sofern im Vertrag nicht anders geregelt: Für den Unterhalt eines Gartens, (z.B. in einem Einfamilienhaus oder in einem Mehr-familienhaus zur Alleinbenützung vermietet wurde) hat der Mieter aufzukommen. Wie und wann er dies tut, ist seine Sache. Dies trifft auch für die Schneeräumung zu. Zurückschneiden von Sträuchern geht zu Lasten des Mieters; nicht jedoch der Gehölzschnitt grosser Bäume.
Substanzielle Veränderungen an der Gartenanlage bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss der Garten den gleichen Zustand aufweisen wie beim Antritt. Im Streitfalle liegt die Beweispflicht beim Vermieter.
Berechnungsbeispiele
Beispiel 1: Ersatz eines Teppichs nach Ablauf der Lebensdauer
Ein Mieter ist vor sechs Jahren in die Wohnung eingezogen. Der Sisalteppich im Wohnzimmer war bereits damals fünf Jahre alt. Insgesamt war der Teppich also elf Jahre in der Wohnung. Da die «Lebensdauer» eines Sisalteppichs höchstens zehn Jahre beträgt, muss der Mieter beim Auszug keine Kosten für diesen Teppich übernehmen. Er ist abgeschrieben und durch die monatlichen Mietzinszahlungen des Mieters bereits vor einem Jahr vollständig abbezahlt.
Beispiel 2: Streichen eines Zimmers
Ein Mieter ist vor vier Jahren in die Wohnung eingezogen. Das Wohnzimmer war beim Einzug frisch gestrichen. Durch starkes Rauchen muss die Wohnung beim Auszug wiederum gestrichen werden:
Rechnung des Malers: | Fr. | 1’300.– |
Lebensdauer des Anstriches | 8 Jahre | |
bereits abgegolten | 5 Jahre | |
durch den Mieter zu übernehmen: 50%2 | Fr. | 650.– |
Beispiel 3: Minderwert durch Sprung im Lavabo |
Ein 12 Jahre altes Keramik-Lavabo wird durch eine fallengelassene Parfümfla- sche beschädigt (nicht stark sichtbare Kerbe in der Lavaboschüssel). Der Er- satz würde insgesamt ca. Fr. 900.– kosten. Rund 1/3 der Lebensdauer ist be- reits abgeschrieben. Der aktuelle Zustandswert beträgt also rund Fr. 600.–. Es scheint angemessen den Minderwert durch die kleine Beschädigung mit 5%, also Fr. 30.– zu berechnen.
2 Bei sehr starkem Nikotinbelag können – zu Lasten des Mieters – Kosten für eine Spe- zialbehandlung des Untergrundes zur Abdeckung der Nikotinablagerungen hinzu- kommen.
© Copyright bei HEV Schweiz und SMV/D (Publikation auch Auszugsweise nur mit Zu- stimmung der Herausgeber)
Trittschalldämmung
Die Trittschalldämmung ist die Schalldämmung von Trittschall. Trittschall ist eine besondere Form von Körperschall und entsteht beim Begehen von Fußböden und Treppen, aber auch beispielsweise beim Stühlerücken oder beim Hüpfen auf Böden. Die Trittschalldämmung wird in der Regel mit Estrichen auf Dämmschicht („Schwimmender Estrich“) realisiert.
Anforderungen an den Trittschallschutz
Die Mindestanforderungen im Sinne des Gesundheitsschutzes an die Trittschalldämmung werden in Deutschland durch die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ geregelt. Je nach ausgeschriebenem Komfort der Wohnung gelten gegenüber dem Bauherrn auch erhöhte Anforderungen an den Schallschutz. Regelwerke für die erhöhten Anforderungen sind in Deutschland die VDI 4100 und die Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für Akustik, DEGA, zu finden. Die DEGA-Empfehlung 103 definiert zudem den Schallschutzausweis, eine Möglichkeit den Schallschutz vereinfacht in Form eines Ausweises, der an den Energieausweis angelehnt ist, darzustellen.
Die DIN 4109 berücksichtigt die Schallübertragung über das trennende und über die flankierenden Bauteile sowie ggf. über Nebenwege. Die Anforderung an die Trittschalldämmung ist vom Bauteil und von der Nutzung des Gebäudes abhängig. Bei Decken in Mehrfamilienhäusern und Bürogebäuden sind die strengsten Anforderungen an die Trittschalldämmung bei weniger als 46 dB, bei Treppen weniger als 53 dB. Die Werte beschreiben den sogenannten bewerteten Norm-Trittschallpegel, dieser wird nach DIN EN ISO 717-2 ermittelt.
Trittschalldämmung bei Decken
In mehrstöckigen Gebäuden ist die Trittschalldämmung bei Decken wichtig. Die Trittschalldämmung wird eingesetzt um störende Geräusche aus Menschenbewegungen auf Decken in den darunterliegenden Räumen zu reduzieren. Dämmstoffe fangen dabei ein Teil der erzeugten Stoßenergie ab und reduzieren so den Teil der in angrenzende Räume weitergeleitet wird.
Die DEGA empfiehlt für einen normalen Schallschutz an Decken von Mehrfamilienhäusern (Klasse D) eine Reduzierung des Trittschalls auf unter 50 dB, für einen erhöhten Schallschutz (Klasse C) eine Reduzierung auf unter 45 dB. Bei Doppel- und Reihenhäusern sind die Empfehlungen noch strenger.
Stahlbetondecke
Stahlbetondecken sind für den Schallschutz vorteilhaft, da sie eine hohe Masse besitzen. Je höher die Masse desto schwieriger ist es sie anzuregen. Zur Trittschalldämmung werden im Fußbodenbereich Estriche auf Dämmschicht, sogenannte „schwimmende Estriche“ eingesetzt. Es handelt sich dabei um ein zweischaliges Bauteil aus einer biegesteifen und einer biegeweichen Schale. Dabei wird der Estrich schalltechnisch von den angrenzenden Bauteilen entkoppelt. Schallbrücken müssen vermieden werden. Die schalldämmende Wirkung ist umso stärker je geringer die dynamische Steifigkeit des Dämmmaterials ist. Im Massivbau wird dafür meist Mineralwolle oder Polystyrol-Hartschaum verwendet. Andere Dämmmaterialien sind natürliche Werkstoffe wie Holzfaserplatten, Kork oder Dämmunterlagen mit besonderen Biopolymerstrukturen. Auch sogenannte Tackerplatten können als Trittschalldämmung verwendet werden. Für den Estrich wird häufig Zement als Bindemittel verwendet.
Holzbalkendecke
Da bei Holzbalkendecken die Masse sehr viel geringer als bei Stahlbetonplatten ist, kann der Schallschutz nicht so gut realisiert werden wie bei Decken aus Stahlbeton. Häufig werden im Altbau Fertigteilestriche auf Schüttungen (z. B. aus Sand) verwendet, weil sie ein geringes Gewicht und eine niedrige Höhe benötigen. Allerdings lässt sich so kein ordentlicher Trittschallschutz realisieren. Durch die geringe Masse sind Holzbalkendecken vor allem für tiefe Frequenzen anfällig. Mineralwolledämmung bietet im Gegensatz zu Polystyroldämmung bei tiefen Frequenzen einen besseren Schallschutz und ist deswegen bei Holzbalkendecken vorzuziehen. Des weitern kann mit Betonsteinen die Masse der Decke und dadurch auch der Schallschutz erhöht werden. Die Verwendung ist jedoch vorher statisch zu prüfen. Wie bei Stahlbetondecken kann auch bei Holzbalkendecken ein schwimmender Estrich eingebaut werden. Damit lässt sich ein verhältnismäßig geeigneter Schallschutz erzielen. Eine weitere schalltechnische Verbesserung wird durch eine zusätzlich abgehängte Unterdecke erreicht.
Weichfedernde Bodenbeläge
Bei der Einhaltung der Anforderungen der Trittschalldämmung werden Teppichböden oder Laminatböden mit Trittschalldämmplatten nicht angerechnet, da diese Beläge austauschbar sind. Zudem können weder Teppich- noch Laminatböden mit Trittschalldämmplatten die schalldämmende Wirkung von schwimmendem Estrich ersetzen.
Trittschalldämmung bei Treppen
Treppen mit Treppenhäusern stellen schalltechnisch ein großes Problem dar. Der Auftritt auf einer Treppenstufe erzeugt Schallübertragung in die angrenzende Wand. Dazu kommt, dass über das in der Wand eingebundene Treppenpodest auch Schall in die angrenzenden Wände übertragen wird. Im Treppenbau gibt es verschiedene Möglichkeiten die geforderte Trittschalldämmung zu erreichen. Die DEGA empfiehlt für einen normalen Schallschutz an Treppen von Mehrfamilienhäusern (Klasse D) eine Reduzierung des Trittschalls auf unter 53 dB, für einen erhöhten Schallschutz (Klasse C) eine Reduzierung auf unter 48 dB. Bei Doppel- und Reihenhäusern sind die Empfehlungen noch strenger.
Stahlbetontreppen
Treppen aus Stahlbeton sind generell durch ihre hohe Masse schallschutztechnisch in tiefen Frequenzbereich vorteilhaft. In Treppenhäusern mit Schallschutzanforderungen werden Treppenläufe vom restlichen Bauwerk entkoppelt. Podeste werden ebenfalls entkoppelt oder benötigen einen schwimmenden Estrich. Für die akustische Entkopplung werden Schalldämmelemente mit Elastomerlagern eingesetzt. Je nach Qualität des Elastomerlagers werden verschiedene Schallschutzstufen erreicht. Der Nachweis der Schallschutzqualität wird durch Messung nach DIN 7396[1] erbracht[2]. Eine andere Variante ist nur die Treppenläufe von den Wänden zu entkoppeln und die Treppenläufe auf den nicht entkoppelten Podesten mit schallentkoppelnden Auflagern zu versehen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Treppen innerhalb eines zweischaligen Mauerwerks zu legen, wobei die Wände durch eine Dämmschicht voneinander getrennt sind.
Bei der Planung und bei der Ausführung ist es wichtig, dass die akustische Trennung ohne Schallbrücken ausgebildet wird. Eine umlaufende Linie ist dabei wichtig, die die Treppe komplett vom Baukörper trennt. Fugen werden idealerweise mit weichem Schaumstoff verfüllt, sodass durch herabfallenden Schmutz keine Schallbrücken entstehen können.
Auch schalldämmende elastische Beläge auf den Treppenstufen können zum Schallschutz beitragen.
Leichtbautreppen
Leichtbautreppen haben im Gegensatz zu Massivtreppen ein deutlich geringeres Gewicht und sind daher im höheren Frequenzbereich schalltechnisch vorteilhaft. Ohne besondere Maßnahmen wird kein ausreichender Trittschallschutz erreicht.
Im Treppenbau sind in den vergangenen Jahrzehnten Lösungen entstanden, die den modernen Anforderungen an die Trittschalldämmung gerecht werden. Schalltechnisch entkoppelte Konstruktionen, wie die so genannten Flüstertreppen[3], liefern unter der Bedingung geeigneter Trennwände und Decken einen ausreichenden Schallschutz, der die Wohnqualität erhöht sowie Lärmbelästigungen und negative Gesundheitsauswirkungen verringert. Sogar bei einschaligen Hauswänden lässt sich heute mit einer entsprechend schallentkoppelten Treppe ein optimaler Trittschallschutz erreichen.[4]
Trittschalldämmung im Mietrecht
Ein Mieter kann ohne besondere vertragliche Regelung nicht erwarten, dass seine Wohnung einen Schallschutz aufweist, der über die Einhaltung der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Vorschriften hinausgeht.[5][6] Bei Umbau- oder Ausbaumaßnahmen muss sich der Vermieter allerdings an aktuelle Lärmschutzvorschriften halten.[7]
Quelle:Wikipedia
Estrich
Als Estrich (althochdeutsch esterih; über lateinisch astracus, astricus „Pflaster (aus Tonziegeln)“ von altgriechisch ὄστρακον óstrakon „Scherbe, irdenes Täfelchen“) bezeichnet man in Deutschland den Aufbau des Fußbodens als ebenen Untergrund für Fußbodenbeläge. Estriche werden je nach entsprechender Art und Ausführung auch fertig nutzbarer Boden genannt.
Das schweizerische Wort für Estrich ist Unterlagsboden, das Wort „Estrich“ bezeichnet dort den Dachboden.
Grafische Darstellung eines Fußbodens
Neben seiner Aufgabe als „Füll- und Ausgleichsstoff“ ist ein Estrich vor allem als Lastverteilungsschicht anzusehen, unter der sich Heizungen, Wärme- und Schalldämmungen befinden können. Er kann ebenso die direkte Nutzschicht sein.
Eine Sonderform ist der sogenannte „Nutzestrich“ oder „Sichtestrich“. Dabei ist der Estrich gleichzeitig die „Nutzschicht“ ohne Oberbodenbelag. Estrich wird aus Estrichmörtel hergestellt, dieser besteht aus einer Gesteinskörnung (meist Sand) und einem Bindemittel (z. B. Zement, Calciumsulfat, Magnesiumoxid, Bitumen). Alternativ dazu gibt es auch Trockenestrich aus Fertigteilplatten
Frisch verlegter Estrichfußboden
Definition
Die DIN EN 13318 definiert den Begriff Estrich wie folgt: Schicht oder Schichten aus Estrichmörtel, die auf der Baustelle direkt auf dem Untergrund, mit oder ohne Verbund, oder auf einer zwischenliegenden Trenn- oder Dämmschicht verlegt werden, um eine oder mehrere der nachstehenden Funktionen zu erfüllen:
- den Druck gleichmäßig auf die darunterliegende Dämmung verteilen
- gleichmäßiger Untergrund für einen Bodenbelag
- unmittelbare Nutzbarkeit
- eine vorgegebene Höhenlage zu erreichen[1]
Estriche nach Bindemittel
Estriche können nach ihren Bindemitteln unterschieden werden.
Zementestrich (CT)
Der bekannteste Estrich ist der nach DIN EN 13 813 als CT (von Cementitious screed) bezeichnete Zementestrich. Es handelt sich dabei um einen Mörtel, dessen Korngröße und Mischung auf seine spezielle Verwendung optimiert wurden. Üblicherweise werden Korngrößen bis zu 8 mm verwendet. Bei Estrichdicken über 40 mm darf das Größtkörn maximal 16 mm groß sein. Das Mischverhältnis von Zement zu Sand liegt etwa bei 1:5 bis 1:3.
Der Zementestrich (CT) hat den Vorteil der Beständigkeit gegenüber Wasser nach der Aushärtung. Und auch Kälte und Hitze sind keine Probleme. Außerdem können mit Zement als Bindemittel hohe Festigkeiten erreicht werden. Nachteilig ist die Anfälligkeit des Zements für chemische Angriffe (z. B. durch Säuren) und das Verhalten auf Dämmungen oder Trennlagen. Durch „Schrumpfungsvorgänge“, die sich beim Erhärtungsvorgang des Estrichs in Kriechen und Schwinden infolge der ungleichmäßigen Hydratation ausdrücken, ist die Feldgröße in der Regel auf 36 m² zu begrenzen, da sich in der Konstruktion sonst unkontrolliert Risse bilden. Des Weiteren benötigt der Zementestrich relativ lange bis er belegereif ist.
Zementestrich erfordert nach dem Mischvorgang eine unverzügliche Verarbeitung. Und beim Einbringen und während der ersten drei Tage der Erstarrung eine Mindesttemperatur von 5 °C (auch nachts). Während der Erstarrungsphase darf diese Temperatur nicht unterschritten werden, da sonst mit starken Festigkeitsverlusten zu rechnen ist. Der Estrich ist außerdem vor Zugluft und Wassereintrag (undichtes Dach, Auskippen von Wasser usw.) zu schützen. Die Zugluft führt durch den Kapillarzug zu einer erhöhten Hydratation im Oberflächenbereich. Das bedeutet, dass „oben“ ein kleineres Volumen ist als „unten“ und der Estrich stark schüsselt. Zu viel Wärme zum Beispiel durch Zwangstrocknungen mit Heizungen führen zum Abbruch der Hydratation bzw. des Kristallwachstums. Daraus resultiert ein Schaden, wenn der Estrich Feuchte bekommt, z. B. durch Wasser aus einem Verlegemörtel. Die Begehbarkeit richtet sich nach der Art des Zements (CEM I, CEM II), der Dicke und den Umgebungsbedingungen. Ein schwimmend verlegter Zementestrich sollte frühestens nach 3 Tagen begangen werden. Nach 28 Tagen kann die erste Feuchtemessung durchgeführt werden.
Soll der Zementestrich mit einem Bodenbelag versehen werden, so muss der Estrich „genügend trocken“ (3.1.1 der DIN 18365 – Bodenbelagsarbeiten) sein. Nach einer Empfehlung zweier Verbände aus dem Jahr 2007 soll die Feuchtigkeitsmessung mit der Calciumcarbid-Methode (CM) nach DIN EN 18560 durchgeführt werden. Die so genannte Belegreife soll erreicht sein, wenn der Estrich eine Restfeuchte von maximal 2,0 CM % (unbeheizt) bzw. 1,8 CM % (beheizt) aufweist. Sowohl die Messmethode als auch die empfohlenen Grenzwerte werden kritisiert; nach einer im März 2012 veröffentlichten Studie der Technischen Kommission Bauklebstoffe (TKB) und der Universität Siegen trennt der CM-Grenzwert von 2 % belegreife Estriche nicht sicher von nicht belegreifen Estrichen. Bei diesem Grenzwert werden auch nasse Estriche als trocken bewertet.[2] Die DIN EN 18560 sagt außerdem, dass die Beurteilung der Belegreife zur Prüfpflicht des Oberbodenlegers direkt vor der Verlegung gehört
Bisher wird die Feuchtemessung bei Estrichen jedoch weiterhin nach der CM-Methode nach DIN 18560-1 durchgeführt. Die aktuellste Version der Norm DIN EN 18560 ist aus dem Jahre 2015. Diese Prüfmethode gilt auch für Calciumsulfat- und Magnesiaestriche, nicht aber für Kunstharz- und nicht für Gussasphaltestriche.
Schnellestriche auf Zementbasis bestehen aus Zement mit Zusätzen. Hier gelten andere Bedingungen für die Erhärtung und die Belegreife, die von Art und Wirkung des Zusatzes abhängt. Diese Estriche unterliegen nicht der DIN 13813 und gelten als Sonderkonstruktion. In dem Merkblatt 14 der Technischen Kommission Bauklebstoffe (TKB) wird festgestellt, dass sich bei Schnellestrichen grundsätzlich keine verlässlichen Aussagen zur Belegreife machen lassen. Die Ausnahme bilden Estriche mit ternären Bindemitteln. Dabei handelt es sich um Drei-Stoffgemische bestehend aus Portland-/Normalzement, Aluminatzement (Tonerdeschmelzzement), Calciumsulfat und weiteren Additiven. Dabei sind die Angaben vom Hersteller maßgeblich.
Ausgestemmter Zementestrich gilt als normaler Bauschutt, sofern keine organischen Bestandteile >5 % enthalten sind. Grundlage dafür ist die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV).
Gussasphaltestrich (AS)
Der wasserfreie Gussasphaltestrich (AS) (von Mastic Asphalt screed) nach DIN EN 12591 besteht aus einem Gemisch aus Bitumen und Gesteinskörnungen (einschließlich Füller). Je nach Belastungsanforderungen werden normalerweise maximale Korngröße zwischen fünf und elf Millimeter verwendet.
Da dieses Gemisch auf eine Temperatur zwischen 220 °C und 250 °C erhitzt werden muss, ist der Gussasphaltestrich beim Einbau gieß- und streichbar und braucht nicht verdichtet zu werden. Er kann schwellen- und fugenlos eingebracht werden. Seine geringe Wärmeleitfähigkeit und seine trittschallmindernde Eigenschaft können dazu führen, dass abhängig von den bauphysikalischen Anforderungen an die Deckenkonstruktion keine Dämmungen eingebaut werden müssen. Er ist wasser- und wasserdampfdicht und stellt in Verbindung mit geeigneten Bitumen-Schweißbahnen oder einer Asphaltmastix eine Abdichtung im Sinne der DIN 18195 dar.
Die Einbaudicke von Gussasphaltestrich beträgt mindestens 20 mm. Liegt die Einbaudicke bei über 40 mm so muss der Estrich in zwei Lagen eingebracht werden. Vor dem Erkalten wird die Oberfläche mit feinem Sand abgerieben.
Der Gussasphaltestrich kann entweder als Verbundestrich mit einer Bitumen-Schweißbahn als Haftbrücke oder als Schwimmender Estrich auf einer Trennlage mit Dämmschicht eingebaut werden. Auch als Heizestrich ist Gussasphalt einsetzbar, wobei hier nur die Härteklasse ICH 10 zulässig ist. Gussasphaltestrich wird, im Gegensatz zu Estrichen mit anderen Bindemitteln, aufgrund seiner Stempeleindringtiefe (nach DIN EN 12697-20) klassifiziert. Es gibt die Härteklassen IC 10, IC 15, IC 40, IC 100. Je höher die Zahl, desto weicher der Estrich.
Vor einer Belegung mit mineralischen Werkstoffen (Naturstein, Keramik, Betonwerkstein) ist i. d. R. eine Entkopplung oder eine Sperrschicht zu erstellen. Mörtelwasser ist hochalkalisch und kann die Oberfläche des AS kalt verseifen und eine Anhaftung erschweren. Hinzu kommt eine Verfärbungsgefahr durch wandernde bituminöse Stoffe. Ein weiterer Nachteil ist die langsame Bewegung bei Wärme und statischen und dynamischen Lasten.
Der größte Vorteil des Gussasphaltestrichs ist die kurze Belegreife, so lässt sich ein Gussasphaltestrich meist schon nach einer kurzen Abkühlzeit von 2–3 Stunden begehen und im besten Fall nach etwa 4 Stunden belegen. Und die Verlegung ist unabhängig von der Außentemperatur oder Witterung. Zusätzlich ist Gussasphaltestrich resistent gegen die meisten Laugen und Säuren und somit auch für Industriefußböden interessant.
Der größte Nachteil sind die hohen Kosten. Außerdem ist der Einbau in oberen Stockwerken oft problematisch, da der Estrich kaum pumpfähig ist.
Kunstharzestrich (SR)
Mit der internationalen Bezeichnung SR (von synthetic resin screed) werden Kunstharzestriche, in der Regel Epoxydharzestriche, bezeichnet. Aber auch Polyurethan, Polymethylmethacrylat und andere Kunststoffe sind möglich. Außerdem werden oft Farbpigmente zugegeben. Kunstharzestriche werden auf trockenen Untergrund meist in einer einzigen dünnen Schicht von ca. 8–15 mm eingebaut. Er ist unmittelbar nach dem Mischvorgang zu verarbeiten und eine Verdichtung ist in der Regel auch notwendig.
Diese sehr teuren Untergründe werden nur in Sonderfällen eingebaut, zum Beispiel wenn man kurze Trocknungszeiten oder hohe dynamische Belastbarkeit benötigt. Die Schrumpfung bei der Polyaddition liegt je nach Produkt bei 1 bis 5 Prozent. Dies ist bei der Auswahl des Verlegematerials zu berücksichtigen.
Kunstharzestrich ist wasserbeständig, er bildet eine nicht staubende flüssigkeitsdichte Schicht die für schwere mechanische Beanspruchung genutzt werden kann. Gegen die meisten Chemikalien ist der Estrich unempfindlich. Neben dem hohen Preis ist gibt es noch den Nachteil, einer möglichen Gefahr durch die Härter, wie z. B. Bisphenol A. Diese stehen in dem Verdacht, Unfruchtbarkeit zu verursachen. Auch ist ggf. eine Änderung der Brandklasse der Gesamtkonstruktion möglich. Der Estrich verliert bei höheren Temperaturen seine Beständigkeit und kann in der Regel Temperaturen über 100 °C nicht widerstehen. Polykondensate, wie Polyester, sind durch die hohe Schrumpfungsrate nicht geeignet.
Die Aushärtungszeiten sind von dem gewählten Kunstharzbindemittel, sowie den Temperaturen bei Einbau und Aushärtung abhängig. Nach 3 bis 7 Tagen ist der Estrich üblicherweise belastbar.
Kunstharzestrich gilt als Sondermüll und muss beim Entsorger entsprechend deklariert werden.
Calciumsulfatestrich (CA)
Unter Calciumsulfatestriche (CA) werden Estriche zusammengefasst, deren Bindemittel auf Calciumsulfathalbhydrat oder auf wasserfreiem natürlichem oder synthetischem Calciumsulfat (sogenannter Anhydrit) besteht. Mit Wasser reagierend entsteht Calciumsulfatdihydrat (Gips). Calciumsulfatestriche werden nach DIN EN 13813 mit CA (vom englischen „calcium sulfat screed“) gekennzeichnet und umgangssprachlich häufig als Anhydritestrich bezeichnet.
Aufgrund des geringen Schwindverhaltens weisen CA nicht das für Zementestrich übliche Schüsseln bzw. spätere Randabsenkungen auf und können großflächig (bis zu 1000 m²) ohne Dehnfugen verlegt werden. Bewegungsfugen der Unterkonstruktion sind jedoch trotzdem zu übernehmen und bei Kombination mit einer Fußbodenheizung sind auch Dehnungsfugen vorzusehen. Sie werden als konventionell zu verarbeitender Estrich oder als Fließestrich eingebaut und sind mit 2–3 Tagen früh begehbar. Calciumsulfatestriche sollten frühestens nach 5 Tagen höher belastet werden. Als Fließestriche können CA nach DIN 18560-2 auch mit CAF gekennzeichnet werden. CAF haben die weiteren Vorteile der schnellen, verarbeitungsfreundlichen Verlegung, der geringeren Estrichdicke und der guten Wärmeleitfähigkeit bei Heizestrichen.
Calciumsulfatestriche sind ökologisch und biologisch unbedenklich und benötigen außerdem keine Nachbehandlung. Allerdings muss der Estrich nach dem Einbringen mindestens zwei Tage auf mindestens 5 °C warm gehalten werden und vor schädlichen Einwirkungen wie zum Beispiel Schlagregen, zu starker Erwärmung oder Zugluft geschützt werden
CA sind nicht wasserbeständig und dürfen keiner andauernden Durchfeuchtung ausgesetzt werden. Sie sind deshalb nicht für den Einsatz in gewerblichen Nassräumen oder für Außenanwendung geeignet. In häuslichen Feuchträumen (z. B. Bad) werden sie durch eine Verbundabdichtung geschützt.
Bei späterer Durchfeuchtung ist ein höheres Schimmelrisiko als bei Zement- oder Gussasphaltestrich zu erwarten.
Vor Belagsverlegung bzw. Voranstrich muss der CA auf eine Restfeuchte von 0,5 %, als Heizestrich auf 0,3 % heruntertrocknen. Die Restfeuchte wird mit einem CM-Messgerät ermittelt.
Calciumsulfatestrich gilt als normaler Bauschutt, wenn keine organischen Bestandteile >5 % vorhanden sind.
Magnesiaestrich (MA)
Magnesiaestrich MA (von Magnesite screed) ist auch unter der früheren Bezeichnung als Steinholz bekannt. Nach 1945 war Zement rationiert, Magnesit nicht. Deshalb ist er in vielen Altbauten zu finden. Magnesia ist vielen von Turnwettbewerben als „Trockenmittel“ für die Hände bekannt. 1867 entdeckte Stanislas Sorel, dass Magnesia mit Magnesiumchlorid zu einer zementartigen Masse erstarrt. MA ist leicht einfärbbar und wurde oft mit Holzmehl oder Holzstückchen vermischt.
Magnesiaestrich wird heute nach DIN 14016 aus kaustischer Magnesia (MgO) und einer wässrigen Magnesiumsalzlösung (MgCl2, MgSO4) hergestellt. Als Zuschlag werden anorganische oder organische Füllstoffe verwendet. Außerdem wird teilweise Farbpigmente hinzugegeben
Sein besonderer Vorteil ist das geringe Gewicht und, aufgrund seiner Leitfähigkeit die Einsatzmöglichkeit als antistatischer Fertigboden. Außerdem weist er gute Wärme- sowie Schalldämmungswerte auf. Sein großer Nachteil ist die Feuchteempfindlichkeit und Korrosivität gegenüber Metallen, da bei Wasserzugabe das enthaltene Chlorid und Magnesiumhydroxid „ausgewaschen“ werden und der MA aufquillt. Er darf nie direkt mit wässrigem Mörtel in Kontakt kommen. Eine typische Verwendung heute ist die Verwendung als Nutzestrich für große trockene Flächen.
Wie die meisten anderen Estrichmörtel auch, muss Magnesiaestrich unverzüglich nach dem Mischvorgang eingebaut werden. Während des Einbaus und die folgenden zwei Tage muss die Temperatur über 5 °C gehalten werden. Außerdem ist der frische Mörtel für mindestens zwei Tage vor Wärme, Schlagregen und Zugluft zu schützen. Der Estrich ist frühstens nach zwei Tagen begehbar und sollte mindestens fünf Tage nicht höher belastet werden. Weiterhin ist Magnesiaestrich über Spannbetondecken wegen der hohen Korrosionsgefahr unzulässig.
Faserbewehrte Estriche
Eine Bewehrung für Estriche ist nach DIN 18560 grundsätzlich nicht erforderlich. Sinnvoll ist sie hauptsächlich bei Zementestrichen auf Dämmschichten zur Aufnahme von Stein- oder Keramikbelägen. Neben der Möglichkeit einer Bewehrung mit Estrichgittern gibt es die Faserbewehrung. Die Estrichgitter sind auf weichen Dämmschichten schwer lagegenau einzubauen und erschweren darüber hinaus den sauberen Einbau einer Estrichschicht, besonders auf Dämmschichten oder bei Heizelementen. Eine Faserbewehrung ist hingegen einfach einzubauen, die Fasern (Stahlfasern, alkalibeständige Glasfasern, Kunststofffasern) werden dem Estrichmörtel zugemischt. Eine Faserbewehrung wird hauptsächlich zur Verminderung von Rissen eingesetzt. Eine vollständige Vermeidung von Rissen kann auch mit einer Faserbewehrung nicht erreicht werden. Die Funktion einer konstruktiven Bewehrung können Fasern erst bei höherer Menge, welche bei Estrichen unüblich sind, übernehmen. Die Zugabe von Fasern kann die Bildung von Schrumpf- und Frühschwindrissen im Estrich verringern. Anzumerken ist jedoch, dass eine Faserzugabe die Konsistenz des Estrichmörtel herabsetzt und so die Verarbeitung erschwert. Gegenüber früher üblichen Stalhbewehrungsmatten ist eine Faserbewehrung deutlich preisgünstiger.
Zementestriche
Für alle zementgebundenen Estriche empfehlen sich alkaliresistente (AR) Glasfasern. Diese sind auch bei der alkalischen Umgebung im Zement beständig. Besonders sinnvoll ist die Verwendung bei Heizestrichen oder Untergründen für keramische oder Natursteinbeläge.
Konstruktionsarten
Bei den Konstruktionsarten des Estrichs wird nicht nach Estrichbindemitteln, sondern nach der Bauweisen bzw. der Konstruktionsart unterteilt.
Verbundestrich
Der Verbundestrich wird direkt auf dem tragenden Untergrund aufgetragen und ist mit diesem kraftschlüssig verbunden. Da alle Kräfte direkt in den Untergrund abgeleitet werden, ist die Tragfähigkeit durch den Untergrund, i. d. R. eine Betondecke, bzw. durch die Druckfestigkeit des Estrichs begrenzt.
Die Estrichdicke spielt somit nicht die entscheidende Rolle. Bei einschichtigen Zement-, Calciumsulfat-, Magnesia- oder Kunstharzestrichen sollte die Nenndicke maximal 50 mm betragen. Bei Gussasphaltestrichen zwischen 20 und 40 mm. Das Wichtigste bei der Herstellung eines Verbundestrichs ist die richtige Untergrundvorbereitung, damit es zu keinen Hohllagen kommt und der Verbund zwischen Estrich und Untergrund gewährleistet ist. Dazu ist der Untergrund gründlich zu reinigen. Er sollte außerdem möglichst frei von Rissen sein. Für einen guten Verbund kann es auch sinnvoll sein eine Haftbrücke, zum Beispiel aus einer Kunststoffdispersion oder –emulsion, auf die Tragschicht aufzutragen. Ebenso ist ein teilweise Strahlen oder Fräsen, und gegebenenfalls ein Vornässen der Tragschicht erforderlich. Sind Rohrleitungen oder Kabel auf dem Untergrund müssen diese in einen Ausgleichsestrich eingebettet werden. Auch wenn der tragende Untergrund nicht eben genug ist, ist ein ebener Ausgleichsestrich einzubauen, auf dem anschließend der Verbundestrich gebaut werden kann. Besonders bei hohen dynamischen Lasten ist ein Verbundestrich zu wählen. Es gilt die DIN 18560-3.
Estrich auf einer Trennschicht bzw. Trennlage
Eine weitere Möglichkeit einen Estrich zu konstruieren ist als Estrich auf Trennschicht. Dabei befindet sich zwischen dem tragenden Untergrund und dem Estrich eine dünne Schicht, die die Bauteile voneinander trennt. Diese Schicht besteht in der Regel aus zwei Lagen, so dass der Estrich vom tragenden Untergrund entkoppelt wird und eine spannungsfreie Bewegung möglich ist. Bei Calciumsulfat- und Gussasphaltestrich ist die Trennschicht nur einlagig auszuführen. Auch an den angrenzenden Wänden wird die Trennschicht und zusätzlich ein Trennstreifen zur Verhinderung von Einspannung verlegt. Als Material für die Trennschicht wird zum Beispiel Polyethylenfolie, kunststoffbeschichtetes Papier, bitumengetränktes Papier oder Rohglasvlies verwendet.
Die Estrichkonstruktion mit Trennschicht wird zum Beispiel bei hohen Biegebeanspruchungen in der Tragkonstruktion eingesetzt oder wenn der Tragbeton wasserabweisend ist. Um den Boden vor aufsteigender Feuchtigkeit zu schützen kann eine Abdichtung eingebaut werden, die zudem auch als eine Lage der zweilagigen Trennschicht gezählt wird.
Für eine funktionierende Konstruktion ist es wichtig, dass der tragende Untergrund eine ebene Fläche ohne unregelmäßige Erhebungen oder störende Rohrleitungen ist. Das Kriechen und Schwinden und die damit einhergehenden Verformungen des Rohbetons können die Ebenheit zusätzlich beeinflussen. Das kann dazu führen, dass die Bewegung des Estrichs eingeschränkt wird und sich durch Zwangsspannungen Risse bilden. Bei einem Altbau ist das Risiko in der Regel nicht mehr gegeben, da im älteren Untergrund so gut wie keine Schwindeffekte mehr auftreten.
Für einen Estrich auf Trennschicht (DIN 18560-4) werden die erforderlichen Festigkeits- bzw. Härteklassen in der DIN EN 13813 geregelt
Estrich auf einer Dämmschicht („schwimmender Estrich“ bzw. „Heizestrich“)
Eine weitere Konstruktionsart ist der Estrich auf Dämmschicht. Der Estrich liegt dabei auf einer Dämmschicht auf und wird seitlich von Dämmstreifen ummantelt, so dass keine direkte Verbindung zu dem angrenzenden Untergrund und den Wänden besteht, der Estrich „schwimmt“ sozusagen. Der Estrich wird dabei auf einer wasserundurchlässigen Folie verlegt, die die Dämmschicht vor Durchfeuchten schützt und die Schallübertragung weiter abdämpft. Sind in dem Estrich oder der Dämmschicht Heizelemente eingebaut, so spricht man von einem Heizestrich.
Die Dämmschicht hat die Funktion der Trittschalldämmung oder der Wärmedämmung. Zudem ist es möglich mehrere Dämmschichtlagen einzubauen. Als Dämmschicht werden meist Dämmmatten oder –platten verwendet. Typische Materialien sind z. B. Polystyrol-Hartschaum (EPS), extrudierter Polystyrol-Hartschaum (XPS), Mineralfasern (Stein- oder Glaswolle) oder Holzweichfasern. Bei der Wahl des Dämmmaterials ist die Verformungsstabilität eine entscheidende Eigenschaft.
Aufgrund der weichen Dämmschicht kommt es immer wieder zu Schäden durch Absenkungen bei schwimmenden Estrichen. Verantwortlich können dafür zu hohe Lasten sein, die besonders in Plattenecken problematisch sind. Durch eine übermäßige Last kann ein einspannender Effekt entstehen wodurch der Estrich seinen schwimmenden Charakter verliert. Besonders das Problem des sogenannten „Aufschüsselns“ ist ein wiederkehrendes Problem.
Bei einem Heizestrich gibt es verschiedene Bauarten. So können die Heizelemente innerhalb (Bauart A), unterhalb des Estrichs (Bauart B) oder in einem Ausgleichsestrich (Bauart C) angeordnet sein.
Normenrechtlich gilt die DIN 18560-2, neben diversen Merkblättern des ZDB (Zentralverband des Deutschen Baugewerbes) und des BEB (Bundesverband Estrich und Belag). Des Weiteren müssen Messstellen für die CM-Feuchtemessung ausgewiesen werden, je Raum mindestens 2 Messstellen, und bei Räumen über 50 m² mindestens 3. Bei Heizestrichen mit mehr als 8 m Seitenlänge oder mehr als 40 m² Fläche müssen unbedingt Bewegungsfugen eingebaut werden.
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- Arbeitsschritte bei Verlegung von Heizestrich
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Der Estrich wird vor Ort gemischt und mit einer Pumpe zur Verbrauchsstelle befördert
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Druckschlauch und Auslaufbock werden zur Einbringung von Estrich benutzt
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Zu erkennen ist die Folie, auf der der Estrich liegt; darunter ist die Dämmung (Polystyrol)
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Abziehen (Nivellieren) mit einer langen Abziehlatte
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Glättung mit Holzbrett
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Fertiger Estrich, Beginn der Trocknungszeit
Belegereife
Eine Definition der Belegreife lautet: „Die Belegreife ist der erreichte Zustand eines Estrichs in Bezug auf Abbinde- und Trocknungsreaktionen, in dem er für die schadens- und mangelfreie, dauerhafte Aufnahme eines Belags geeignet ist.“ Dazu werden drei wesentliche zeitabhängige Parameter genannt:
• Ausreichende Trocknung
• Ausreichende Festigkeit
• Ausreichender Schwindungsabbau
Üblicherweise wird die Belegreife aber nur an der ausreichenden Trocknung festgemacht, dazu wird die CM-Messung verwendet. Ein Estrich muss die sogenannte Gleichgewichtsfeuchte erreicht haben damit er als belegreif gilt. Das bedeutet, dass sein Wassergehalt im Gleichgewicht mit der umgebenden Raumluft steht. Für Naturstein und Keramik ist zudem auch die Verformungsstabilität entscheidend, während bei Parkett bzw. Weichboden, wie PVC, Linoleum oder Kautschuk die Feuchtigkeit ausschlaggebend ist.
Für den Natursteinbereich bedeutet es, dass die zu erwartende Schwindung des Estrichs so weit wie möglich abgeschlossen sein muss. Bei zu hoher Raumtemperatur oder eingeschalteter Fußbodenheizung wirkt der Estrich zwar trocken, ist aber noch lange nicht belegreif. Für die mit Wasser angemischten Estrichmörtel sind ausreichend lange Trocknungszeiten (inkl. Aushärtung) einzuhalten.
Je nach Luftwechsel, Raumtemperatur, relativer und absoluter Luftfeuchte kann sich diese Zeit erheblich verlängern. Die Werte für die zulässige Restfeuchte bis zur Belegreife sind abhängig von der Estrichart, von der unbeheizten oder beheizten Konstruktion und von der späteren Belagsart. Eine Zwangstrocknung kann zu einer unterbrochenen Hydratation führen und bei späterem Feuchteeintrag (Mörtel des Oberbelags) Verformungen mit Rissbildung hervorrufen. Die Richtwerte für den Feuchtegehalt bei Belegreife nach der CM-Methode betragen für beheizte Zementestriche 1,8 CM-% (bei unbeheizt 2 CM-%). Wenn der gemessene Wert den Richtwert unterschreitet ist der Estrich belegreif.
Bei Calciumsulfatestrichen ist eine erhöhte Trockenheit notwendig. Der Richtwert liegt bei 0,3 CM-% (bei unbeheizt 0,5 CM-%). Außerdem sind Calciumsulfatestriche vor aufsteigender Feuchtigkeit oder Wasserdampfdiffusion mit Dampfsperren und Abdichtungen zu schützen.
Die angegebenen Werte entsprechen CM-%. Diese Werte werden mit einem Calciumcarbid-Messgerät (CM-Gerät) ermittelt. Die CM-Messung ist normativ vorgeschrieben. Dabei wird eine kleine Menge Estrich aus dem vorhandenen Estrich entnommen, zerkleinert und unter Zugabe von Calciumcarbid in einer Stahldruckflasche aufgeschüttelt. Das Calciumcarbid reagiert unter Druckanstieg mit dem Restwasser zu dem Gas Ethin (Acetylen). Der Druck wird mittels Manometer gemessen und kann mit einer Eichtabelle auf CM-% umgerechnet werden. Mit Zusätzen, die so genannte „schnell trocknende Estriche“ enthalten, kann die Belegreife ggf. verkürzt werden. Diese Schnellestriche sind keine normgerechten Estriche, sondern Sonderkonstruktionen. Sie sind daher mit Vorsicht zu benutzen, weil teilweise keine sicheren Aussagen über die Belegreife gemacht werden können, es muss sich auf die Angaben des Herstellers verlassen werden.
Trockenestriche
Unter einen Trockenestrich versteht man einen Estrich aus vorgefertigten Teilen, die auf der Baustelle kraftschlüssig miteinander verbunden werden. Daher ist er auch unter dem Namen „Fertigteilestrich“ oder „Trockenunterboden“ bekannt. Alle Trockenestriche sind nicht normativ erfasst. Es handelt sich hierbei generell um Sonderkonstruktionen, die besonders beauftragt werden müssen. Hierbei hat der Planer eine wesentlich höhere Verantwortung bzw. Planungshaftung. Es gilt die VOB/C ATV DIN 18340 „Trockenbauarbeiten“ und für Fertigteileestriche aus Holzspanplatten ist die DIN 68771 zu beachten.
Bei Trockenestrichen kommen nachfolgende Materialien zum Einsatz:
• Holzspanplatten (auch zement- oder magnesitgebunden)
• OSB-Platten, Hartholzfaserplatten
• Gipsfaserplatten, Gipskartonplatten
• Beton- und zementäre Estrichplatten.
Bei unebenen Untergründen ist eine Einebnung notwendig, z. B. durch eine Schüttung. Diese besteht je nach System z. B. aus Tonkügelchen, Kunststoffen oder anderen Materialien. Eine Spachtelung des Untergrunds wäre bei kleineren Unebenheiten möglich. Hierbei sind aber das unterschiedliche Ausdehnungsverhalten und eine Reaktion auf dynamische Lasten zu berücksichtigen (Bauphysik). In Nassbereichen ist zusätzlich die Belastbarkeit durch Feuchte zu berücksichtigen. Es ist erforderlich, dass die einzelnen Fertigteilplatten zu einer tragenden Estrichplatte konstruktiv verbunden werden. Dazu gibt es die folgenden vier Verbindungsarten:
• Stumpf gestoßen und verklebt
• Geklebtes Verbindungssystem mit Nut und Feder
• Breiter Stufenfalz, geklebt oder verschraubt mit Verklebung
• Zweilagige Verlegung mit versetzten Fugen, Lagen ganzflächlig verklebt/verschraubt
Vor- und Nachteile von Trockenestrichen
- Vorteile von Trockenestrichen:
- keine Wartezeit durch Trocknung,
- keine Trocknungsprotokolle,
- keine CM-Messung notwendig,
- keine Feuchtigkeitsbelastung des Baukörpers,
- teilweise leichterer Aufbau, analog einem Magnesitestrich,
- geringere Konstruktionshöhen als konventionelle Estriche sind möglich,
- größere Höhendifferenzen sind durch Schüttungen ausgleichbar, dadurch geringere Gewichtsbelastung.
- bei Fußbodenheizung weniger Masse betroffen, daher schneller aufheizbare Räume.
- Nachteile von Trockenestrichen:
- ebener Untergrund ist erforderlich (Schüttung, Spachtelung),
- die Kombination Konstruktion und Belagsart muss ggf. von einem Bauphysiker errechnet werden,
- geringere Belastbarkeit bei dynamischen Lasten, wie zum Beispiel Rollstühle,
- Standardtabellen für Trittschalldämmung sind nicht anwendbar,
- bei Fußbodenheizungen sind Temperaturobergrenzen zu beachten,
- die Feuchteempfindlichkeit hängt vom Estrichmaterial und dem System des Höhenausgleichs ab,
- Standardtabellen zur Wärmeleitfähigkeit bei Heizungen sind nicht anwendbar,
- höhere Kosten,
- generell Sonderkonstruktionen mit höherem Haftungsrisiko für den Planer und die ausführenden Unternehmen.
Normen
Die geltenden Normen für Estriche sind innerhalb der EU:
- DIN EN 13318 Estrichmörtel und Estrich-Begriffe
- DIN EN 13813 Estrichmörtel und Estrichmassen – Eigenschaften und Anforderungen
- DIN EN 13892 Prüfverfahren für Estrichmörtel und Estrichmassen, Teil 1 bis 8
Zusätzlich gilt in Deutschland:
- DIN 18560 Estriche im Bauwesen, deutsche Anwendungsregeln
- Teil 1: Allgemeine Anforderungen, Prüfung und Anwendungsregeln
- Teil 2: Estrich und Heizestriche auf Dämmschichten
- Teil 3: Verbundestriche
- Teil 4: Estriche auf Trennschicht
- Teil 7: Hochbeanspruchte Estriche (Industrieestriche)
Konformitätskontrolle
Die Konformitätskontrolle bei normativ erfassten werkgefertigten Estrichen umfasst die Erstprüfung und eine werkseigene Produktionskontrolle bzw. Eigenüberwachung.
Eine Erstprüfung muss bei Produktionsbeginn des Estrichs bzw. vor der Herstellung eines jeweils neuen Produktes oder aber bei Veränderungen von Reaktanten durchgeführt werden. Auch eine Veränderung und eine Umstellung des Herstellverfahrens erfordern eine jeweilige Erstprüfung. Die erforderlichen Prüfungen für die jeweilige Estrichtart ist in der DIN EN 13813 geregelt.
Bei sogenannten Baustellenestrichen erfolgen eine Prüfung der Lieferscheine sowie eine Sichtprüfung der Edukte. Der Herstellungsvorgang als solcher muss in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. In Ausnahmefällen kann eine Erhärtungsprüfung anfallen und in Sonderfällen, wenn erhebliche Zweifel an der Güte des Estrichs im Bauwerk bestehen, kann auch eine Bestätigungsprüfung notwendig sein
Quelle:wikipedia
Plattenlegerarbeiten2
Plattenlegerarbeiten
Keramikfliesen sind keramische Platten, die als Wandverkleidung sowie als Beläge für den Boden, Arbeitsflächen, Fenstersimse und andere Flächen im Innen- wie Außenbereich verwendet werden. Der Begriff „Fliese“ wird auch für Naturstein, Glas, Teppich usw. genutzt, um Bauteile ähnlicher Form und Verwendung zu klassifizieren. In der Schweiz spricht man von „Plättli“, während in der Schriftsprache meistens „Platten“ oder „Plättchen“ verwendet wird. Der Begriff Kachel ist eher im Süddeutschen und in Österreich verbreitet
Geschichte
Fliesen als Außenschmuck am Felsendom, Jerusalem
Keramik stammt von dem griechischen Wort für Ton, „Keramos“, ab. Tonminerale entstehen aus den überwiegend feinstkörnigen Erweiterungsprodukten von Feldspaten, die mit unterschiedlichsten Beimengungen abgelagert wurden. Die Zusammensetzung des Tons, die Aufbereitung und der Brand bestimmen die Farbe des unglasierten Scherbens.
Die ersten Gegenstände aus gebranntem Ton stellten Menschen vor ca. 30.000 Jahren her, während die ersten keramischen Gefäße vor ca. 11.000 Jahren im Nildelta entstanden sind. Die ersten europäischen Keramikindustrien waren im Römischen Reich zu finden: Rote, glasierte Gebrauchskeramik, Terra Sigillata, war im gesamten Römischen Reich verbreitet. Die typischen roten Dachziegel sind ebenfalls bereits in großen Mengen hergestellt worden. Bodenziegel kamen auch im unteren Mittelstand zur Anwendung. Die römischen Fußbodenheizungen basierten auf keramischen und somit hitzebeständigen Werkstoffen. Die rote Farbe entstand durch die kontrollierte Belüftung des Brennofens. Schwarze Keramik wurde unter Luftabschluss gebrannt und war relativ teuer, da es sehr aufwendig war, den Brennofen abzudichten.
Keramikfliesen als Wandbelag wurden im Altertum in Ägypten, Mesopotamien und Persien angewendet, besonders in der islamisch-arabischen Architektur. Mit den Mauren kamen farbig glasierte Fliesen nach Spanien und Portugal, wo sie als Azulejos bezeichnet werden.
Für das Jahr 1000 sind die ersten nichtrömischen keramischen Bodenbeläge in Deutschland nachgewiesen. Die Handelswege der Niederländer, Spanier und Italiener verbreiteten die Keramiken in ganz Europa. Allerdings war die Herstellung sehr aufwendig und teuer, da das technische Wissen der Römer zur industriellen Herstellung verloren gegangen war.
In West- und Mitteleuropa wurden Fliesen im Mittelalter vor allem als Fußbodenbelag und zur Kaminumrandung genutzt. Diese Tonplatten, auch Tonkacheln genannt[1] trugen häufig Reliefverzierungen oder es wurde andersfarbiger Ton eingelegt, so dass ein zweifarbiges Muster entstand.
Für das 15. und 16. Jahrhundert finden vor allem Fayencefliesen aus Italien, Spanien und Frankreich Erwähnung. Von dort gelangten die Fayencen nach Antwerpen, das sich zwischen 1520 und 1570 zu einem Zentrum der Fliesenherstellung entwickelte. Nach dem Frieden von Antwerpen 1609 begann in den Niederlanden die Fliesenherstellung. Obwohl die Produkte meist Delfter Fliesen genannt werden, verlor Delft als Fliesenproduzent ab 1650 an Bedeutung und wurde von Fabriken in Rotterdam, Utrecht, Haarlem und Makkum abgelöst. Die blau-weißen holländischen Fliesentableaus und Einzelfliesen erlangten eine solche Bedeutung, dass sie sogar wieder nach Portugal exportiert wurden oder dort die Herstellung von „Azulejos in der holländischen Mode“ anregten. Auch Norddeutschland und Dänemark importierten Delfter Fliesen, mit denen häufig ganze Stuben (Pesel) ausgeschmückt wurden. Entsprechend weit reichte das Bildprogramm von Bibelfliesen bis hin zu Seefahrt und Jagd.
Mit der industriellen Revolution im 19. Jahrhundert stieg die Verbreitung der keramischen Bodenbeläge stark an. Anfangs noch als Zubrot der Ziegeleien hergestellt, entstand eine eigenständige Industrie. Seit dem späten 20. Jahrhundert werden Fliesen fast ausschließlich in hochautomatisierten Fabriken hergestellt. Es gibt aber immer noch kleine handwerkliche Betriebe, die individuelle Keramiken in kleinsten Serien produzieren.
Herstellung
Rohstoffaufbereitung
Seit den Anfängen der Keramikherstellung haben sich die verwendeten Rohstoffe nur wenig geändert. Basis ist der Werkstoff Ton als Hauptinhaltsstoff. Hierbei werden je nach Anwendung Gemische aus verschiedenen Tongruben verwendet. Neben Ton gehören weitere mineralische Rohstoffe zur Rezeptur einer Keramik. Die wichtigsten Zuschlagstoffe sind Quarz, Kaolin und Feldspat. Je nach Anwendungszweck werden unter anderem auch Kalzit, Dolomite, Flussspat oder Schamotte beigemischt. Die Kunst bei der Aufbereitung ist es, unter anderem die Verhinderung der Entmischung vor der Formgebung und das Schrumpfverhalten beim Brand kontrollieren zu können. Diese Faktoren hängen zum großen Teil nicht nur von der Korngröße, sondern vor allen Dingen von der Kornform ab. Je runder die Körner sind, desto geringer wird die Festigkeit, desto geringer wird im Gegenzug die Schrumpfung.
Formgebung
Handgeformte Keramikfliesen entstehen meistens nur noch bei Cotto oder bei Spezialanwendungen. In der modernen Keramikherstellung werden das Strangpressverfahren und die Pulverpressung (auch Trockenpressung genannt) angewendet. Beim Strangpressen wird aus einer plastischen Keramikmasse durch Extrusion ein endloses Band als Einzel- oder Doppelfliesen (Spaltklinker) hergestellt und anschließend in Fliesengröße zerteilt. Im Trockenpressverfahren wird speziell aufbereitetes Keramikpulver mit hohem Druck in Formen gepresst und danach gebrannt.
Alle Fliesen weisen besondere Muster auf der Unterseite der Fliese auf, die eine bessere Mörtelverbindung schaffen. Beim Strangpressen sind es verfahrensbedingt immer Längsrillen, die auch schwalbenschwanzförmig vertieft sein können, beim Pressen können nur einfache Muster eingepresst werden.
Ein relativ neues Verfahren ist die Verwendung von Rollenpressen bei großformatigen Feinsteinzeugtafeln (l bis größer 300 cm). Hierbei wird die keramische Grundmasse zwischen zwei sich axial bewegenden Walzen gepresst. Eine reine Pulverpresse bei Plattengrößen von mehr als zwei Quadratmeter wäre nicht wirtschaftlich.
Farben
Die Farbe von unglasierten Keramikfliesen entsteht meist durch färbende Oxide. Diese Oxide sind entweder natürliche Bestandteile der Rohstoffe (beispielsweise Eisenoxid, Mangandioxid, Titandioxid) oder sie werden dem Scherben gezielt zugemischt.
Bei glasierter Keramik wird die Oberfläche durch eine auf den Scherben aufgetragene Glasur gefärbt. Beim Monoporosa-Verfahren wird die Glasur vor dem Brand aufgetragen. Beim Biporosa-Verfahren wird der Scherben erst gebrannt, abgekühlt, und mit dem Glasurrohstoff nochmals gebrannt.
Keramikarten für Wand und Boden
Schnitt durch eine Steingutfliese, sichtbar ist die dünne Glasurschicht auf der Oberseite und die Profilierung der Unterseite zur besseren Anhaftung des Klebemörtels
Produkt | Produktnorm | Anwendungsbereiche[2] |
---|---|---|
Steingut- Fliesen | EN 14411 Gruppe BIII | Wandbekleidungen im Wohnungs- und Nichtwohnungsbau |
Steinzeug- Fliesen | EN 14411 Gruppe Blb; BIIa; BIIb | Wandbekleidungen innen im Wohnungs- und Nicht- wohnungsbau Bodenbeläge nach erforder- licher Verschleißklasse (Innen- und Außenbeläge) Behälterbau (Trinkwasser- behälter, Schwimmbäder) |
Fein- steinzeug | EN 14411 Gruppe BIa | Vorzugsweise (Wand- und) Bodenbeläge im Wohnungs- und Nichtwohnungsbau |
Typische Steingutfliese
Steingut
Steingut (DIN EN 14411, Gruppe BIII, Anhang K) ist Keramik, deren „Scherben“ nach dem Brand bei 950–1150 °C eine Wasseraufnahme von mehr als 10 Prozent aufweist. Vorteil ist die gute Bearbeitbarkeit sowie Dekorierungsfähigkeit. Aufgrund der hohen Porosität ist Steingut nicht frostfest und bleibt auf Anwendungen in Innenbereichen beschränkt. Hierbei ist die Hauptanwendung die Verwendung als glasierte Wandfliese. Bei der Herstellung von Steingut werden zwei Verfahren unterschieden. Bei dem Einbrandverfahren (Monoporosa) wird auf die Fliese direkt nach der Formgebung flüssige Glasur aufgetragen. Anschließend wird die Fliese mit einem gewünschten Muster bedruckt. Beim Zweibrandverfahren (Biporosa) wird zuerst der Scherben gebrannt. Danach wird die Fliese glasiert und bedruckt und anschließend nochmals gebrannt.
Steinzeug
Steinzeug ist definiert als eine Keramik mit einer Wasseraufnahme von unter 3 Prozent. Aufgrund der geringen Porosität ist das Material frostbeständig. Gegenüber dem poröseren Steingut hat Steinzeug eine höhere Dichte und bessere mechanische Festigkeiten. Fast alle Fliesen für stark beanspruchte Anwendungsbereiche, zum Beispiel in Industrie, Gewerbe oder für öffentliche Bereiche, sind aus unglasiertem Steinzeug. Die Rutschhemmung wird durch die Oberflächenstruktur eingestellt. Steinzeugfliesen mit Glasuren sind die klassische Bodenkeramik. Die technischen Eigenschaften der Glasur bestimmen die Abriebfestigkeit und die Rutschhemmung.
Im Gegensatz zum Steingut wird der Scherben bei 1150–1300 °C gebrannt. Durch Zugabe von Flussspat und anderen Flussmitteln kann die Porosität verringert werden.
Feinsteinzeug
Schnitt durch eine Feinsteinzeugplatte mit strukturierter Oberfläche
Feinsteinzeug (FSZ) zeichnet sich durch eine sehr geringe Wasseraufnahme von weniger als 0,5 % aus. Es stellt damit eine Weiterentwicklung der Steinzeugfliesen dar, deren Wasseraufnahme unter 3 % liegt. Die Herstellung von Feinsteinzeug erfolgt durch trockene Verpressung von fein aufbereiteten keramischen Rohstoffen mit größeren Anteilen an Quarz, Feldspaten und anderen Flussmitteln unter hohem Druck. Danach wird der Scherben in einem Rollenofen bei hohen Temperaturen (1200–1300 °C) gebrannt.
Wegen der hohen Bruchfestigkeit und der guten Verschleißeigenschaften wird FSZ bevorzugt in öffentlichen und stark beanspruchten Bereichen eingesetzt. Durch entsprechende Oberflächenstrukturen kann die Rutschsicherheit von R 9 – R13, V4, eingestellt werden.
Zunächst wurden unglasierte Fliesen hergestellt, die eine hochdichte versinterte Brennhaut aufweisen, die annähernd so resistent gegen die Bildung von Flecken ist, wie glasierte Oberflächen.
Die Brennhaut wird auch als geläppte Oberfläche bezeichnet. Dabei handelt es sich um die anpolierte Oberschicht einer Feinsteinzeug- oder einer unglasierten Steinzeugfliese. Dies geschieht mittels mechanischer Schleifung.
Ist diese Oberfläche strukturiert bzw. reliefartig gestaltet, dann erscheint der höher ragende Bereich eher glänzend, der tiefer liegende Bereich eher matt.
Poliertes FSZ besitzt keine geschlossene Oberfläche. Die Porenräume des Scherbens werden beim Polieren durch die Entfernung der sogenannten Brennhaut geöffnet, wodurch bestimmte Verunreinigungen, die nach der Verlegung auftreten, schwieriger zu entfernen sind. Je nach Herstellungsverfahren unterscheidet sich die Porosität sehr stark.
Durch das Aufbringen von farbigen Keramikpulvern oder löslichen Salzen kann die Oberfläche von unglasiertem FSZ beeinflusst werden. Allerdings sind die Möglichkeiten aufgrund des durchscheinenden Scherbens eingeschränkt. In zunehmendem Maße wird glasiertes und bedrucktes FSZ mit einer großen Vielfalt an Dekoren hergestellt. Beispielsweise können Steine, Hölzer, Stoffe, Kork, Leder etc. imitiert werden.
Glasuren auf Steinzeug und Feinsteinzeug erreichen meist nicht die Abriebfestigkeit des Trägermaterials.
Terrakotta
Basismaterial für diese Fliesenart, umgangssprachlich auch Cotto genannt, ist ein Kalkmergel, der auch als toskanischer Schieferton bezeichnet wird und Verunreinigungen aus Quarzkrümeln enthält. Das im Tagebau gewonnene Material wird mit Wasser vermengt, geknetet, durch eine Zerkleinerungsanlage (Wolf) gedreht und strang- oder trockengepresst, oder in Holzformen gedrückt und an der Luft getrocknet. Traditionell wurden auch Reliefs oder Muster in die feuchte Masse gedrückt. Teilweise wird die Oberflächenstruktur nach dem Trocknungsprozess durch die Bearbeitung mit Stahlbürsten angepasst. Der Brand erfolgt über 36–48 Stunden bei einer Temperatur von 950 bis 1050 °C. Dabei entsteht aus dem blau-grauen Ton durch Oxidation der typisch rötlich gefärbte Cotto. Terrakotta-Produkte werden mit größerer Materialstärke als moderne Keramikprodukte gefertigt, da das grobe und kalkhaltige Rohmaterial oft keine große Festigkeit besitzt.
Klinker und Spaltklinker
Zu den grobkeramischen Produkten gehören die klassischen Klinker. Bestehend aus Schamotte, Feldspäten und weiß- oder rotbrennenden Tonen (d. h. die Farbe entsteht erst durch den Brand), werden sie wie Cotto als Teig angerührt und im Strangpressverfahren geformt. Wenn bei der Trocknung eine Restfeuchte von circa drei Prozent erreicht worden ist, wird der Hartziegel glasiert oder unglasiert bei 1200 °C gebrannt. Um Verformungen beim Brand durch unterschiedlich strukturierte Ober- und Unterseiten zu minimieren, werden solche Platten oft als Spaltklinker in doppelter Ausfertigung (Rücken an Rücken, mit Stegen verbunden) geformt, gemeinsam gebrannt und erst nach Fertigstellung getrennt bzw. gespalten.
Hohe Kantenschärfe und Beständigkeit gegen Wasser und Frost sind die Voraussetzungen, dass Klinker ein idealer Boden- und Wandbelag für Innen- und Außenbereiche sind, auch als Verblendung, die vor ein Mauerwerk mit einem Klinkermörtel aufgeklebt wird. Die volkstümliche Bezeichnung als „Klinkerwand“ für jede vorgemauerte Wandschale ist unrichtig, hierfür werden weichere Steine, auch härter gebrannte Lochmauersteine verwendet, jedoch nur selten (und unfachgerecht) Vollklinkersteine, da solche Wände wegen mangelnder Mörtel-Verbundhaftung leicht Risse bekommen.
Vollklinker kommen überwiegend als Gehwegbelag zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um unglasierte Klinkersteine. Diese sind trittsicher, wasserabweisend, frostfest und langlebig. Auch verändern sie im Gebrauch ihre Farbe nur wenig und verschmutzen kaum, sie bekommen lediglich eine Patina.
Kriterien für die Gebrauchseigenschaften
Fliesen werden im Wesentlichen nach ihrer Wasseraufnahmefähigkeit, ihrer Frostbeständigkeit, ihren rutschhemmenden Eigenschaften und der Beständigkeit ihrer Oberfläche gegenüber Abrieb klassifiziert.
Keramikfliesen werden in zwei Qualitäten eingeteilt: erste und zweite Wahl. Dabei werden sowohl optische wie auch qualitative Anforderungen an Glasur, Oberfläche, Maßhaltigkeit und Wasseraufnahme gestellt. Fliesen mit groben Fehlern werden oftmals auch als dritte Wahl angeboten oder gelangen in den Ausschuss.
Wasseraufnahmevermögen
Gruppe | Massen-% Wasseraufnahmevermögen |
---|---|
Ia | höchstens 0,5 % |
Ib | höchstens 3 % |
IIa | 3 % bis 6 % |
IIb | 6 % bis 10 % |
III | mehr als 10 % |
Die Europäische Norm DIN EN 14411 unterteilt keramische Fliesen und Platten nach ihrem Wasseraufnahmevermögen in fünf Gruppen. Die Prüfung erfolgt nach DIN EN ISO 10545.
Frostbeständig und somit für den Außenbereich geeignet sind nur Fliesen und Platten der Gruppen Ia und Ib. Dies gilt auch Fliesen auf überdachten Flächen wie Balkonen, da diese nach Durchfeuchtung ebenfalls vom Frost geschädigt werden können. Da gewöhnlicher Fugenmörtel wasserdurchlässig ist, muss auch bei Verklebung und Unterkonstruktion auf frostbeständige Materialien und richtige Verarbeitung geachtet werden.
Aufgrund des dichten Scherbens sind Feinsteinzeugfliesen generell frostbeständig.
Abriebfestigkeit
Die Abriebbeständigkeit der Glasur von Steinzeugfliesen (Widerstandsfähigkeit gegen Oberflächenverschleiß) wird durch ein genormtes Prüfverfahren mit einer Prüfmaschine mit rotierenden Stahlbürsten des amerikanischen Porzellan- und Emaille-Instituts (PEI) oder durch Sandstrahlen geprüft und nach DIN EN ISO 10545-7 in die Klassen 0 bis 5 eingeteilt (siehe Tabelle).
Abrieb (Oberflächenverschleiß) tritt bei Bodenbelägen infolge schleifender, reibender Beanspruchung auf und kann bei glasierten Fliesen durch Glanzveränderung der Oberfläche sichtbar werden.Glasierte Steinzeugfliesen werden hinsichtlich ihrer Beständigkeit gegen Abrieb in Gruppen unterteilt und können damit Anwendungsbereichen zugeordnet werden. Die Abriebbeständigkeit (Verschleißgruppe) ist die durch Schleif- und Sandstrahlprüfung ermittelte Widerstandsfähigkeit glasierter Fliesen und Platten. Sie wird vom Hersteller angegeben.
Abrieb- klasse | Prüf-Umdrehungen | Anwendungsbereiche[3] |
---|---|---|
1 | 150 | für Wandmaterial sowie barfuß oder mit Hausschuhen begangene Flächen |
2 | 600 | für leichte Beanspruchung in wenig genutzten Räumen in privaten Haushalten |
3 | 750/ 1500 | für mittlere und kratzende Beanspruchung mit normalem Schuhwerk; etwa in privaten Dielen, Fluren und auf Balkonen, sowie in Hotelzimmern und -bädern |
4 | 2100 / 6000/ 12000 | für hohe Beanspruchung durch häufige Begehung mit normalem Schuhwerk in öffentlichen Eingangsbereichen, Terrassen, Küchen, sowie in Wirtschafts- und Verkaufsräumen, Krankenhäusern, Bürogebäuden, Hotels und Schulen |
5 | >12000 | Anwendungsbereiche mit sehr starkem Publikumsverkehr, wie Verkehrsanlagen, Gastronomie, Verkaufs-, Versammlungs- und Sportstätten, sowie bei Beanspruchung durch Befahren wie in Garagen |
Unter Zugabe von Wasser und definierten Schleifmitteln wird ein künstlicher Abrieb ermittelt. Als Ergebnis erhält man einen Wert, der angibt, bei welcher Anzahl der Umdrehungen sich eine sichtbare Veränderung ergibt. Diese Werte werden dann für eine Klassifizierung benutzt.
Bei unglasierten keramischen Fliesen und Platten wird der Tiefenverschleiß nach DIN EN ISO 10545-6 ermittelt. Mit Schmelzkorund und einer speziellen Schleifscheibe wird der „anfallende Abrieb“ gemessen. Je geringer der Wert, desto verschleißresistenter ist die Keramik.
Rutschsicherhei
Gruppe | Haftreibwert | Neigungswinkel |
---|---|---|
R9 | Minimum | von 6 bis 10° |
R10 | erhöht | von 10 bis 19° |
R11 | erhöht2 | von 19 bis 27° |
R12 | groß | von 27 bis 35° |
R13 | sehr groß | über 35° |
Gruppe | Mindestvolumen (cm³/dm²) |
---|---|
V4 | 4 |
V6 | 6 |
V8 | 8 |
V10 | 10 |
Durch die Prüfung der Rutschsicherheit nach der DIN 51130 erfolgt die Einstufung in R-Werte. Je höher die hinter dem „R“ stehende Zahl, desto rutschhemmender und schlechter reinigungsfähig ist der Belag. Wie aus der Tabelle zu ersehen ist, gibt es die Bewertungsgruppen von R9 bis R13. Die BGR 181 der Berufsgenossenschaften findet jedoch keine Anwendung auf Fußböden in Arbeitsräumen, Arbeitsbereichen und betrieblichen Verkehrswegen, bei denen keine gleitfördernden Mittel zu erwarten sind. Regenschirme transportieren Wasser, also sollte immer auf die BGR 181 Rücksicht genommen werden. Bei Abweichung von der BGR 181 sollten die Berufsgenossenschaft und die Gewerbeaufsicht zum jeweiligen Bauobjekt grundsätzlich befragt werden, da es vorkommen kann, dass beide Institutionen unterschiedliche Meinungen haben können. In Bereichen, wo fettige, pastöse oder faserig-zähe Stoffe auf den Boden gelangen, müssen Fliesen eventuell auch noch einen „Verdrängungsraum“ besitzen. Dieser Verdrängungsraum ist der zur Gehebene hin offene Hohlraum unterhalb der Gehebene und wird nach vier V-Klassen bewertet. Der V-Wert gibt an, wie viel cm³ Flüssigkeit der Boden auf einem dm² mindestens aufnehmen kann.
Eine Besonderheit bilden Keramiken für nassbelastete Barfußbereiche. Diese Oberflächen werden nach DIN 51097 geprüft und in die Bewertungsgruppen nach GUV 26.17 A, B und C eingeteilt.
Für den privaten Bereich gibt es keine Vorgaben. Dort sind polierte oder glattglasierte Keramiken anwendbar. Ein privates Schwimmbad oder eine private Sauna sollte aber nach den Regeln der GUV 26.17 Rutschsicherheit für nassbelastete Barfußbereiche ausgeführt werden.
Werden Bodenbeläge mit geringerer Mindestrutschhemmung geplant oder eingebaut (nach BGR 181/GUV 26.17), drohen im Unglücksfall Schadenersatz- oder Regressansprüche.
Säurebeständigkeit
Die Säurebeständigkeit wird nach der DIN EN ISO 10545-13 bestimmt.
Fleckempfindlichkeit
Fleckempfindlichkeit wird nach der DIN EN ISO 10545-14 klassifiziert.
Ökologische Aspekte
Keramikfliesen enthalten durch den Brand keine raumluftbelastenden, ausgasenden Stoffe. Bei Verlegung mit einem Kalk- oder Zementmörtel wird die Raumluft nicht mehr belastet, wenn das Anmachwasser verdunstet ist.
Feinsteinzeug sowie glasiertes Steinzeug und Steingut besitzen eine sehr dichte Oberfläche. Schimmelpilze finden im Allgemeinen nur in den Fugen ein geeignetes Substrat.
Bei einer Verlegung mit Reaktionsharzen, die säurebeständig sind, besteht neben einer Ausdünstungsgefahr auch ein höheres Risiko der mikrobiologischen Besiedlung gegenüber alkalischen Klebe- und Fugenmörteln.
Die Strahlenbelastung hängt von den verwendeten Ausgangsstoffen ab. Eine Gefährdung ging früher hauptsächlich von Natriumdiuranat- (Uranglas) und Kobaltglasuren aus. (Siehe Radonbelastung.)
Formate
Bis in die 1970er Jahre dominierte bei den Wandfliesen das Format 15 × 15 cm. Seitdem wird eine große Zahl neuer Formate angeboten mit der Tendenz zu immer größeren Fliesen. Inzwischen werden Formate von 120 × 120 cm und darüber hinaus verwendet.
Die gängigsten Formate lagen 2008 zwischen 25 × 33 und 30 × 90 cm bei Wandfliesen aus Steingut sowie 33 × 33 und 45 × 90 cm bei Bodenfliesen aus (Fein-)Steinzeug. Aufgrund des komplexeren Herstellungsverfahrens sind größere Formate teurer.
Auch Mosaikfliesen in Formaten von 1 × 1 cm bis 10 × 10 cm werden vermehrt verwendet.
Detail im gefliesten Bad: Übergang zwischen Fliesen und verputzter Wand durch Schienen
Überdies existieren Formstücke für Sockelausbildungen, Bordüren, Treppenstufen, Ecken etc. sowie spezielle Schienen zum Anschluss an andere Bodenbeläge, Ecken etc.
Maßangaben
Zu unterscheiden ist zwischen dem Nennmaß, dem Werkmaß, dem Koordinierungsmaß, dem Modularen Maß und dem Istmaß.
Das Nennmaß (z. B. 15 × 15 cm) beschreibt die nominelle Fliesengröße in cm, unter der die Fliesen gehandelt werden. Das Istmaß beschreibt die tatsächlich vorhandenen Abmessungen, die innerhalb des Toleranzbereichs von Fliese zu Fliese abweichen können.
Das Werkmaß „W“ ist das vom Hersteller vorgesehene Fertigungsmaß und addiert sich mit der Fuge zum Koordinierungsmaß „C“ (in mm). Zum Beispiel hat eine Fliese mit dem Werkmaß 247 × 197 × 5 mm ein Koordinierungsmaß von 250 × 200 mm und eine vorgesehene Fugenbreite von 3 mm. Das Nennmaß ist 25 × 20 cm.
Das Modulare Maß basiert auf einem Raster von M = 100 mm und gleicht dem Koordinierungsmaß. Das heißt, es beinhaltet die Vorgabe für die Fugenstärke in Verbindung mit dem Werkmaß.
Kalibrierung und Rektifizierung
Bedingt durch den Brennvorgang weisen traditionell gefertigte Fliesen leicht abgerundete Kanten und gewisse Maßabweichungen auf und sind zur Verlegung mit Fugenbreiten von rund 5 mm (bzw. im Bereich von 3 bis 8 mm) vorgesehen.
Um schmalere Fugenbreiten zu erreichen, ohne dass Maßabweichungen optisch auffallen, werden Fliesen im Werk vorsortiert (nach „Kaliber“). Sortierte Fliesen besitzen in der Regel Maßabweichungen von weniger als ± 0,7 mm und werden auf der Verpackung mit der Angabe „kalibriert“ bzw. „cal.“ sowie dem genauen Maß oder einer Kennziffer gekennzeichnet. Bei Verlegung mit geringer Fugenbreite sollten Fliesen mit gleicher Kennziffer verwendet werden.[4]
Feinsteinzeugplatten werden auch als „rektifiziert“ angeboten. Rektifizierte Fliesen wurden nach dem Brand auf Maß geschnitten, so dass sie scharfe und exakt rechtwinklige Kanten aufweisen. Durch genau definierten Aussenmaße läßt sich die Fugenbreite auf 1,5 bis 2 mm verringern. Die scharfgeschnittenen Kanten sind optisch sowie beim Begehen von Fußbodenflächen allerdings deutlich wahrnehmbar, wenn Höhendifferenzen zwischen den Platten vorliegen. Bei der Verlegung ist daher eine besondere Sorgfalt erforderlich.[5][6][7][8]
Oberflächen und Reinigung von Keramikfliesen
Gaststätten-Urinal
Schmutzanhaftung und Reinigungaufwand sind in erster Linie abhängig von der Oberflächenrauheit. Während Wandfliesen und viele Bodenfliesen eine pflegeleichte, glatte Oberfläche besitzen, wird in gewerblichen Küchen und Schwimmbädern ein rutschsicherer Belag gefordert, die durch eine Strukturierung und Erhöhung der Rauheit der Fliesenoberfläche erreichbar ist.
Imprägnierung
Imprägniermittel wie Silane reduzieren die Fleckempfindlichkeit von offenporigen Oberflächen. In kapillar saugfähiger Keramik wie Terrakotta oder Steingut können zudem farbverändernde Substanzen einziehen.
Bei glasierter Keramik, unpoliertem Feinsteinzeug sowie bei unglasierten, aber vom Hersteller oberflächenvergüteten Belägen („keramische Versiegelung“) kann eine Imprägnierung nicht in die Oberfläche einziehen und würde auf der Oberfläche einen unerwünschten Belag hinterlassen. Auch bei offenporigen Werkstoffen können nicht von der Oberfläche aufgenommene Reste der Imprägniermittel zur Anhaftung von Verunreinigungen führen, speziell von in Gummi enthaltenem Ruß.
Beim Polieren von Feinsteinzeug wird die gesinterte Oberfläche abgetragen, so dass die feinen Porenräume freiliegen. Obwohl Feinsteinzeug kaum kapillar saugfähig ist, wird von den Herstellern häufig eine Imprägnierung empfohlen, um die Reinigung zu erleichtern.
Ziegelböden aus unglasiertem Steinzeug (Terracotta) oder (Spalt-)Klinkern wurden traditionell mit Klinkeröl oder anderen porenfüllenden Mitteln imprägniert, wenn es erforderlich schien, sie vor Fett-, Rotwein- und anderen Flecken zu schützen. Manche Hersteller empfehlen, die Imprägnierung noch vor dem Verfugen vorzunehmen.
Zur Versiegelung der Fugen sind spezielle Imprägniermittel erhältlich. Empfohlen wird oft eine vorherige Säuberung der Fugen mit einem sauren Reinigungsmittel (z. B. Anti-Kalk).[9]
Werkseitige Vergütungen
Nachträgliche Schutzbehandlungen durch Imprägniermittel unterscheiden sich von werkseitigen mineralischen Oberflächenvergütungen, wie Glasuren oder Engoben. Diese werden im Verlauf eines zweiten Brennvorgangs auf der Oberfläche aufgeschmolzen bilden eine glatte, flüssigkeits- und schmutzabweisende Beschichtung.
Reinigung
Insbesondere nach dem Verfugen von unglasierte Fliesen sollte die Fugenmasse gründlich abgewaschen werden, damit sich das Bindemittel nicht in der Oberfläche festsetzt und dort aushärtet. Falls es doch zu einer Verfärbung der Oberfläche kommt, kann Zementschleierentferner eingesetzt werden, um den grauen Zementbelag anzulösen und entfernen zu können. Dieser saure Spezialreiniger greift auch die Fugen an. Sie sollten daher angenässt werden, um das Eindringen des Reinigers in die Fuge zu erschweren. Nach dem Abwaschen des Reinigers kann die Fläche mit einem alkalisch wirkenden (Reinigungs-)Mittel neutralisiert werden.[10]
Fliesen mit geschlossener Oberfläche sind pflegeleicht und lassen sich mit beliebigen Haushaltsreinigern säubern. Zur Entfernung fettiger Verunreinigungen werden alkalische Reinigungmittel empfohlen.[10]
Pflegemittelhaltige Reiniger, die einen Fett-, Wachs- oder Polymerfilm hinterlassen, können das Erscheinungsbild der Fliesenoberfläche verändern und sich auf Dauer zu einer unansehnlichen und schlimmstenfalls klebrigen Schicht akkumulieren. Sofern diese Mittel im professionellen Bereich eingesetzt werden, um die Eigenschaften der Fliesenoberfläche zu beeinflussen, werden die zurückbleibenden Schichten meist bei einer jährlichen intensiven Grundreinigung wieder entfernt.[10]
Bei hartnäckigen Verschmutzungen sowie rutschsicheren Fliesen mit rauer Oberflächenstruktur kann es erforderlich sein, das Reinigungsmittel zunächst einwirken zu lassen und Microfaserbezüge, Bürsten oder Reinigungspads einzusetzen. Bürsten und Pads sollten keinen Schleifkornzusatz enthalten, der die Oberfläche mattieren oder abtragen würde.[10]
Schimmel und schwarze Stockflecken werden mit chlorhaltigen Reinigern oder speziellem Schimmelentferner entfernt.