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Hausrat- oder Gebäudeversicherung – Wer zahlt Wasserschaden am Boden?

Hausrat- oder Gebäudeversicherung – Wer zahlt Wasserschaden am Boden?

Nach einem Wasserschaden am Boden stellt sich die Frage: Welche Versicherung zahlt? Die Abgrenzung zwischen Hausrat- und Gebäudeversicherung ist oft unklar.

Was zahlt die Gebäudeversicherung?

  • Schäden durch Rohrbrüche in der Gebäudekonstruktion
  • Schäden durch Sturm, Hagel oder Hochwasser
  • Fest verlegte, verankerte Bodenbeläge (z.B. verklebtes Parkett)

Was zahlt die Hausratsversicherung?

  • Fahrlässige Schäden durch den Mieter (z.B. überlaufende Badewanne)
  • Loses Mobiliar und Einrichtungsgegenstände
  • Oft auch Böden wenn als «beweglich» klassifiziert

Was tun nach einem Wasserschaden?

  • Sofort Fotos machen – Beweise sichern
  • Versicherung benachrichtigen
  • Fachmann für Schadenserhebung beiziehen
  • Nichts ohne Zustimmung der Versicherung entsorgen

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